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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 158. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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zu bringen, weil die zektherkgen auf dem Herkommen beruhen den Bestimmungen in der Lhat k^ine solchen waren, bei denen die Selbstständigkeit der katholischen Landeskirche gegenüber einer auswärtigen Macht nur einigermaaßen sichergestellt war. So lange aber jener ausländische Einfluß auf die katholische Landeskirche nicht auf das Minimum gebracht wird, so lange möge man auch auf religiöse und bürgerliche Selbstständigkeit und deutsche Manneswürde Verzicht leisten, in so weit dieselbe mit dem katholischen Cultus zusammenhängt. Dies sind die Gründe, weshalb ich den Antrag des Abgeordneten Joseph un terstützt habe und mich dafür verwende, daß der Entwurf bis zu einer gelegenern Zeit zurückgelegt werde. Abg. v. Lhielau: Ich werde mich allerdings gegen den Antrag des Abgeordneten Joseph aus verschiedenen Gründen erklären, wenn ich mir auch erlauben werde, einen andern An trag zu stellen, der denselben Zweck verfolgt. In der Lhat wer den Sie sich selbst überzeugen, daß die Staatsregierung nichtder mindeste Vorwurf trifft, daß dieser Gegenstand in den letzten Tagen des Landtags vorkommt. Also den Vorwurf wegen Verschleifung der Sache hatten die Abgeordneten sich selbst be antworten können. Wenn ein Gesetzentwurf am 7. Ockober vorgelegt und im Monat Juni erst der Gegenstand an die Kam mer gebracht wird, so ist der Regierung ein Vorwurf daraus nicht zu machen. Und mit welchem Rechte wollen Sie von der Staatsregierung denn verlangen, daß sie den Gesetzentwurf zurückziehen soll? Sie haben, meiner Ueberzeugung nach, keine andere Wahl, als die, die Staatsregierung zu ersuchen, daß sie gestatten wolle, von der Berathung dieses Gesetzentwurfs gestal ten Sachen nach abzusehen. Sie können sich nur selbst schul dig erklären, aber nicht die Regierung für schuldig halten. Ich muß bemerken, daß ich mit den Gründen der Herren Abgeord neten gegen Annahme der Gültigkeit der von denfrühern Stän den ausgesprochenen Ansichten keineswegs einverstanden bin. Ich weiß recht gut, daß der gegenwärtige Landtag keine Fort setzung des frühem ist, wohl aber weiß ich, daß, wer sich davon unterrichten wollte, was die frühem Stände für eine Ansicht hatten und was sie beschlossen, sich in den neun Monaten hätte davon unterrichten können, daß also dieHerren Gelegenheitgehabt hätten, Kenntniß davon zu nehmen. Daß diese Beschlüsse nicht bindend für uns sind, ist gewiß, aber eben so gewiß, daß man die Arbeiten der frühernStände nicht wegwirft, wennsiegründ- lich sind. So scheinenmir jene angeführten Gründe nicht halt bar zu sein; aber ich muß einraumen, daß über die Berathung dieses Gesetzes eine solche Zeit absorbirt werden dürfte, daß wir wegen dieses Gesetzes zu einem Resultate über andere nicht min der wichtige Gegenstände ebenfalls nicht gelangen würden. Ich erlaube mir daher, den Antrag zu stellen, die Staatsregierung wolle von der Berathung des vorliegenden Regulativs wegen mangelnder Zeit abzusehen gestatten. Ich wiederhole, daß es blos eine Rücksicht ist, welche dieRegierung hier nimmt,daßaber keineswegs hier ein Antrag gestellt werden mag, der sie veran lassen soll, den Gesetzentwurf selbst zurückzuziehen. Präsident Braun: Der Antrag lautet: „Die Staats regierung wolle von der Berathung des vorliegenden Regula tivs wegen mangelnder Zeit ahzusehen gestatten." Ich frage die Kammer: Unterstützt sie diesen Antrag? — Wird zahl reich unterstützt. Abg. v. Schaffrath: Ich bitte um das Wort zur Be richtigung eines Mißverständnisses oder vielmehr zweier That- sachen. Ich habe nicht, wie der Abgeordnete v. Lhielau gegen den Abgeordneten Joseph und mich andeutete, eine Klage wegen Verschleifung der Geschäfte des Landtags ausge sprochen, und ich habe eben so auch nicht die geringste Be schuldigung gegen die Regierung ausgesprochen. Dies Alles ist mir und dem Abgeordneten Joseph nicht einge fallen. Abg. Joseph: Ich wollte eben so, wie der Abgeordnete Schaffrath gethan hat, einige Worte der Entgegnung auf die Aeußerung des Abgeordneten v. Lhielau aussprechcn. Der selbe überlaßt uns, eine Frage selbst zu beantworten. Wir haben uns nichts zu beantworten, weil wir der Regierung keinen Vorwurf gemacht haben, und wir haben eben so wenig der Deputation wegen der Frist einen Vorwurf gemacht, son dern nur bedauert, daß den Zeitverhältnissen nach der Bericht über den Gesetzentwurf nicht früher in die Kammer gelangen konnte. Aus diesem Grunde ist mir aber auch gleichgültig, in welcher Form dasjenige, was ich bezwecke, erreicht wird. Der Antrag des Abgeordneten v. Lhielau hat denselben Zweck, er unterscheidet sich blos in der Form von meinem Anträge, und ich vereinige mich deshalb recht gern mit demselben. Präsident Braun: Sonach wäre der Antrag als zurück genommen anzusehen, und ich würde die Kammer fragen: ob sie in die Zurückziehung einwillige. Ich glaube, der Abgeord nete Joseph hat ganz Recht; denn sein Antrag fällt im Mate riellen mit dem Anträge des Abgeordneten v. Lhielau zusam men. Also ich frage die Kammer: Bewilligt sie die Zurück nahme des Joseph'schen Antrags? — Wird einstimmig bejaht. Referent Abg. v. Haase: Meine Herren! Die Kammer hat mir an diesem Landtage ein ganz besonderes Vertrauen gezeigt. In Folge dessen bin ich Mitglied von vier Deputa tionen, und in drei derselben ist mir der Vorsitz übertragen worden. Schon dieser Vorsitz würde mich ausreichend be schäftigen, da die fortdauernden Sitzungen in diesen Deputa tionen meine Zeit sehr in Anspruch nehmen, so daß mir weni ger als einem andern Kammermitgliede Muße übrig bleibt, um Berichte zu fertigen. Nichts desto weniger habe ich der Kammer so viele Arbeiten geliefert und Berichte übergeben, daß ich mich Jedem gleichstellen kann, der die meisten Arbeiten 'in dieser Kammer auf gegenwärtigem Landtage geliefert hat. Der Vorwurf, daß der Bericht ungenügend sei, ist ganz unbe gründet, und ich weise ihn als solchen zurück. Ich bemerke, daß der Bericht, welcher in Bezug auf das im Jahre 1836 den.
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