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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 159. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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auf dem Lande, anvertrauen zu können. Davon, daß eine Unterscheidung zwischen Gelehrsamkeit und praktischer Erfah rung und Ausbildung stattsinde, kann bei der Reform, die von der Staatsregierung beabsichtigt wird,'gar nicht die Rede sein. Gelehrt, das ist wissenschaftlich auf dem Grunde genügender humanistischer und realer Vorkenntnisse, sollen zwar die Medi aner gebildet werden, aber auch zugleich praktisch, und schon jetzt ist die medicinische Facultät in einer solchen Verfassung, daß bekanntlich ganz tüchtige praktische Aerzte aus ihr hervor gehen. Der Vorwurf, der ihr gemacht wird, als vermöge sie nur Stubenärzte zu liefern, ist ganz ungegründet. Es ist von dieser Erdichtung schon bei der früher» Verhandlung vielfach Erwähnung geschehen. Wenn man meint, es würde auf dem Lande keine tüchtigen Aerzte geben, weil sie ihre Rechnung dort nicht fänden, das gegen Alle gleiche Staatsexamen schützt davor. Und welcher große Unterschied ist in der Regel zwischen dem Einkommen eines Advocaten in einer kleinen Stadt oder auf demLande und dem eines Advocaten in einer großen Stadt und in den größer» Städten, ein Unterschied, welcher selbst von dem Einkommen derer gilt, welche in diesen oder in jenen Städten das Richteramt bekleiden. Wer als Arzt auf dem Lande wohnt, wird nicht auf ein so hohes Einkommen rechnen dürfen, als wer in der Stadt wohnt. Wie sich aber Advocaten in die kleinern Städte und selbst auf das Land in Folge von Eigenthums- und Familienverhältnissen oder andern Rücksich ten wenden, so wird ein ähnliches Verhältniß auch bei den Aerzten eintreten, sobald es nur eine Classe derselben giebt. Es wird dies von jener Seite nicht allein der Fall sein. Man wird ferner nicht sagen können, für das Land sind Aerzte zwei ter und dritter Classe, von denen letztere, wiewohl zum LH eil nicht unbefahigt, eigentlich jetzt meist nur zur Ungebühr practi- ciren, gut genug. Es ist zwar geäußert worden, es befänden sich in Wien und Berlin neben den medicinischen Fakultäten auch noch besondere Akademien. Man vergleiche aber den Umfang und die Volkszahl der Länder dieser Residenzen mit der unsrigen, so wird man finden, daß sich Sachsen zu Oester reich ungefähr wie 1:15, und zu Preußen wie 1:10 in An sehung der Bevölkerung verhält, und man wird zugeben müs sen, daß, wenn in Berlin neben der Facultät noch eine Akade mie besteht, man daraus in Beziehung auf den Umfang und die Bevölkerung von Sachsen keinen Grund hernehmen kann, zwei medicinische Anstalten neben einander bestehen zu lassen. Abgesehen von dem mit zwei medicinischen Anstalten verbun denen höhern Aufwande, so entsteht gewiß Vollkommeneres, wenn sie sich in einer einzigen Stadt concentriren. Daß auch die medicinische Facultät sich einigermaaßen wird umändern müssen, daß insbesondere der Unterschied des kostspieligen Doctorwerdens nicht so, wie zeither, hervorgehoben werde und auch in dieser Beziehung eine Modifikation doch eintrete, wird die Folge haben, daß in jederHinficht für das ganzeLand die Organisation der Medicinalverfassung sich als wohlthätig zeigt. Abg. Mrehle: Es ist mir sehr unangenehm, daß mein Freund durch mich in einen kleinen Conslict gerathen ist. Ich gebe zu, daß wir jetzt Anfänger bekommen; dieselben bleiben bei uns lebenslang, das wird aber künftig nicht der Fall sein, denn sie werden nach! einem kurzen Aufenthalt in die StädteWhen. Ich habe für fünf Besuche 24— 25 Thlr. bezahlt, und das kann nicht jeder Landmann thun, er muß davon absehen und sich da vor hüten. Königl. Commissar Kohlschütter: Wie die Angele genheit jetzt steht, gewinnt es allerdings den Anschein, als ob das einzige positive Resultat der über dieselbe in beiden Kammern gepflogenen Berathung kein anderes sein werde, als die der Re gierung zu ertheilende Ermächtigung, den §.2des Mandats vom 30. Januar 1819 im Wege der Verordnung aufzuheben, wo nach jetzt diejenigen, welche das Meisterrecht bei einer Bader und Barbierinnung gewinnen, oder eine Barbierstube eigen- thümlich erwerben wollen, verpflichtet sind, sich die wissenschaft liche Ausbildung als Wundärzte anzueignen. Ich muß jetzt ganz dahingestellt sein lassen, ob die Regierung sich bestimmt finden wird, von dieser Ermächtigung in der Zwischenzeit bis zum nächsten Landtage Gebrauch zu machen, da allerdings auch dieser Punkt von ihr nur im Zusammenhangs mit einer allge meinen Reform der bestehenden Medicinalemrichtungen aufge faßt worden ist, und es sich nunmehr fragt, ob er nicht ebenfalls bis dahin auszusetzen sei, wo der Beschluß feststeht, daß eine solche Reform eintreten soll. Inzwischen will ich nicht verken nen, daß er vielleicht dazu geeignet ist, unabhängig von der all gemeinen Frage erledigt zu werden. Was nun die Hauptfrage anlangt, ob zu einer Reform der bestehenden Medkcinalordnung Einleitung getroffen werden soll, so liegen darüber in beiden Kammern abweichende Beschlüsse vor. Die zweite Kammer hat beschlossen, sich^dahin zu erklären, daß sie die Reform für wünschenswert) ansehe, sie hat aber zugleich auch denjenigen Punkten im Wesentlichen beigepflichtet, welche die Regierung als Grundlage des künftig vorzulegenden Organisationsplüns mitgetheilt hat. In der ersten Kammer ist ebenfalls ein Be schluß dahin gefaßt worden, daß eine Reform derMedicinalver- fassung wünschenswerth erscheine. Dagegen hat die erste Kam mer die speciellen Punkte fast sämmtlich abgelehnt, ohne daß andere Anträge und Vorschläge an die Stelle gesetzt worden wären, so daß allerdings nicht ganz klar ist, in welchem Sinne und in welchem Umfange man jenseits eine Reform der beste henden Medicinalverfassung gewünscht hat. Ob es noch mög lich sein wird, sich zu einem übereinstimmenden Gutachten zu ver einigen, ist bei der dermaligen Lage der Sache natürlich mehr als zweifelhaft. Der Regierung würde es jedenfalls erwünscht ge wesen sein, wenn ein gemeinschaftliches Gutachten zu Stande gekommen wäre. Sollte dies aber nicht zu ermöglichen sein, so würde es der Regierung obliegen, den ganzen Gegenstand mit Rücksicht auf Pie von den verschiedenen Sekten her laut gewor denen Ansichten in nochmalige Erwägung zu ziehen, und sich sodann darüber zu entscheiden, ob die Idee einer umfassenden Medicinalreform überhaupt weiter verfolgt, und darüber eine
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