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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 159. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Wundärzte heranzubilben, und dieUniversitätund die besondere Art und Weise des Universitätsstudiums ist gar nicht geeignet, unvollkommen vorbereitete junge Leute in die Arzneiwissenschaft einzuführen, und ihnen in den Vorbereitungswissenschaften gehö rig nachzuhelfen. Also es war eine Vorfrage, über die man sich zu entscheiden hatte, ob der Unterschied zwischen innerer und äußerer Heilkunde, und zwischen den verschiedenen Claffen der Aerzte auf hören solle. Will man sich dagen erklären, so ist es nothwendig, daß auch die Academie fortbesteht; wenigstens würde cs, wie gesagt, die Deputation stets für einen großen Verlust erklären müssen, wenn man die jetzigen Verhältnisse in den verschiedenen Abstu fungen der Aerzte beibehalten und doch die Academie als lan desärztliche und Chirurgenschule eingehen lassen wollte. Jndeß sind die Gründe, welche für eine Reform der Medicinalverfas- sung im Allgemeinen, für eine zweckmäßige Umgestaltung der auf das Studium und die Ausübung der Heilkunde jetzt gel tenden gesetzlichen Vorschriften und organischen Einrichtungen sprechen, so dringend, daß die Deputation geglaubt hat, Lei ihrem frühern Gutachten stehen bleiben zu müssen. Eine be sondere Begründung dieser Ansicht, eine nochmalige Vertheidi- gung des Deputationsberkchts wird man mir füglich erlassen. Es sind dieAnsichten derDeputation in dem Berichte der zwei ten Kammer sowohl, als in dem Berichte der ersten Kammer dargestellt worden, sie sind das keinem Widerspruch unterwor fene Ergebniß der Wissenschaft, und ich muß es also der Kam mer überlassen, ob sie dadurch, daß eine Majorität der ersten Kammer sich dagegen erklärt, sich bewogen findet, von ihrem ersten Beschlüsse wieder zurückzugehen. Die Deputation ihrerseits ist keinen Augenblick zweifelhaft gewesen, daß dies nicht thunlich ist. Wie gesagt, es ist meine unmaaßgebliche Ansicht, daß die geehrte Kammer sich zunächst über diejenigen Punkte entscheiden möchte, worüber noch ein Einverständniß mit der ersten Kammer herbeizuführen ist, und das ist nament lich der Antrag, daß die Regierung ermächtigt werden soll, die Vorschrift in §. 2 des Mandats von 1819, nach welcher dieje nigen, die das Meisterrecht bei der Baderzunft erwerben wollen, nachweisen müssen, daß sie Chirurgie studirt haben und zu wis senschaftlichen Wundärzten creirt worden ist, zuvörderst sofort aufzuheben, und dadurch die gänzliche Trennung der Chirurgie von dem Barbiergewerbe gesetzlich auszusprechen; die erste Kammer ist damit einverstanden, und hat nur zur Vervollstän digung des Antrags den Zusatz beschlossen, welchen ich der ver ehrten Kammer vorhin mitgetheilt habe. Die Deputation rathet der geehrten Kammer an, diesem Zusatze beizutreten, und auf diese Weise einen entsprechenden vollständigen ständi schen Antrag an die Staatsregierung herbeizuführen. Ob man rücksichtlich der übrigen eine durchgreifendere Reform der Medicinalverfassung enthaltenden Punkte bei dem frühern Be schlüsse verharren will, darüber dürfte sich die Kammer zweck mäßig zuletzt entscheiden, nachdem wir über diesen und einen andern hernach sogleich zu erwähnenden Punkt einig geworden sind. Ich würde also den Herrn Präsidenten ersuchen, die Kammer darüber zu fragen, ob sie in Bezug auf den Antrag, den ich vorhin vorgetragen habe, und welcher §.2 des Mandats von 1819 betrifft, dem Zusatze der ersten Kammer sich anschlie ßen will. Präsident Braun: Der Herr Referent hat den Zusatz vorgetragen. Deshalb kann ich sofort die Frage an die Kam mer richten: Will sie dem Vorschläge derDeputation gemäß sich dem vom Herrn Referenten vorgetragenen Zusatze anschlie ßen?— Einstimmig Ja. Referent Abg. Oberländer: Sodann hat die zweite Kammer einen Antrag an die hohe Staatsregierung zu brin gen beschlossen wegen der Vorbildung der Mediciner zur Uni versität. Zeither hat diese Vorbildung nur auf Gymnasien geschehen können. Die Deputation ist der Ansicht, daß solches auch künftig noch vorzugsweise geschehen werde; man hatte aber, da die Vorbildung der Mediciner eine mehr exacte und realistische sein muß, und die besonder» Kenntnisse und Fertig keiten, welche die Heilwissenschaft gegenwärtiger Zeit verlangt, durch ein übermäßiges Treiben der altclassischen Sprachen nicht in den Hintergrund gedrängt werden dürfen, die Staats regierung zu ersuchen beantragt, darüber Erörterungen anzu stellen und in sorgfältige Erwägung zu ziehen, ob die Vorbil dung der Mediciner zur Universität nicht besser auf den künftig zu errichtenden Realgymnasien geschehen könne, als auf den lateinischen Schulen oder Gymnasien. Die erste Kammer hat nun den Zweck des Antrags, in so fern er darauf berechnet ist, den künftigen Medicinern schon auf der Schule eine bessere Kenntniß der Realien zu verschaffen, als beachtenswerth erklärt, jedoch hinzugefügt, daß es wohl auch auf den Gymna sien möglich sei, die Vorbildung der Mediciner aufzwcckmäßi- gere Weise zu bewerkstelligen, als es zeither geschehen, wenn in den obern Claffen ein für angehende Mediciner mehr berech neter Unterricht, bei welchem den Realien ein größerer Raum gegönnt sei, eingerichtet werde. Die jenseitige Kammer hat deshalb unfern Antrag etwas allgemeiner fassen zu müssen ge glaubt. Die Aenderung bestehtnur darin, daß die erste Kammer unfern Antrag im zweiten Thcile so gefaßt hat, daß die Regie rung ersucht werden soll, die in dieser Beziehung zu ergreifen den Maaßregeln in Erwägung zu ziehen, anstatt daß wir un fern Antrag io spscis auf die Realgymnasien bezogen haben. Da dieser allgemeinere Antrag zu gleicher Zeit das mit ent hält, was in dem Beschlüsse der zweiten Kammer liegt, so fin det die Deputation kein Bedenken, der geehrten Kammer auch hierin den Beitritt zu dem Beschlüsse der ersten Kammer anzu- rathen. Präsident Braun: Wenn Niemand darüber spricht, so frage ich die Kammer: Will sie auch in dem von dem Herrn Referenten so eben bezeichneten Punkte der ersten Kammer bei treten? — Einstimmig Ja. (Staatsminister v. Ze sch au tritt ein.) Referent Abg. Oberländer: Das wären also diejeni gen Punkte, über welche nunmehr eine Meinungseinigkeit zwi-
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