Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 159. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
schm der ersten und zweiten Kammer erfolgt ist, und es würde sich demnach auch demgemäß in der Schrift an die hohe Staats regierung zu erklären sein. Nun kommen die übrigen Punkte, bei denen ein Einverständniß nicht erfolgt ist. Das sind frei lich die wesentlichsten. Denn die erste Kammer hat sich, wie schon bemerkt, in der Majorität zwar dafür erklärt, daß eine Reform der Medicinalverfassung nöthig und zeitgemäß sei, allein über die Hauptgrundzüge, worauf die Reform basirt werden soll, hat sie sich gar nicht ausgesprochen, sondern nur durch Abwerfung des Deputationsgutachtcns zu erkennen gege ben, daß sie die Reform nicht auf die Basis der Decretsvorlage bewerkstelligt wissen wolle. Der hochgestellte Herr Referent in der jenseitigen Kammer hat freilich die Kammermitglieder darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn die Kammer einmal erkläre, sie halte eine Reform für wünschenswerth, es nicht bei einer bloßen Verneinung der Regierungsvorlage sein Bewen den haben könne, sondern sie auch aussprechen müsse, aufwelche andere Grundsätze sie die Reform basiren wolle. Allein die Kammer ist nicht darauf eingegangen und hat erklärt, daß auch schon in der Verneinung ein Gutachten liege und man ja auch damit einverstanden sei, daß das Bader- und Barbiergewerbe künftig ganz von aller und jeder Medicinerei getrennt werde. Etwas ist das allerdings; freilich aber im Ganzen nicht viel. Die Deputation kann nun aber durchaus nicht anrathen, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten, weil sie eben die Hauptgrundzüge der künftigen Medicinalreform von derHand gewiesen hat. Man ist vielmehr der Ansicht, daß man in der Hauptsache unverändert bei den frühem Beschlüssen beharre und sich ganz in der Weise, wie die zweite Kammer bei der er sten Berathung beschlossen hat, gegen die hohe Staatsregie rung gutachtlich erkläre. DerHerr Regierungscommissar hat bereits erklärt, daß, wenn diese gutachtliche Erklärung und viel leicht ein Separatvotum der Minorität der ersten Kammer an die Staatsregierung käme, diese erwägen werde, ob sie der näch sten Ständeversammlung einen auf diese Grundsätze basirten Organisationsplan vorlegen wolle oder nicht. Ein Vereini gungsverfahren jetzt noch einzuleiten, kann ich Wenigstensan meinem Theile nicht für angemessen halten. Die Zeit ist zu kurz und die Verfassungsurkunde schreibt es hier nicht vor. Wir können, wenn bloße Gutachten erfordert werden, eine Schrift für uns allein abgeben, und da dieMeinungen so ganz divergiren, so dürfte wohl ein Fall vorliegen, wo von dieser Er mächtigung Gebrauch zu machen ist. In den Deputationen würde sofort Einigkeit vorhanden sein, wenn sie zum Behufe des Vereinigungsverfahrens zusammentreten sollten. Allein es würde nichts helfen; denn es ist keine Hoffnung vorhanden, daß die jenseitige Kammer beitritt. Der Antrag Ihrer De putation geht dahin,, bei allen übrigen Beschlüssen zweiter Kammer zu beharren und eine besondere gutachtliche Erklä rung hierüber bei der Staatsregierung einzureichen. Präsident Braun: Wünscht Jemand hierüber zu spre chen? Die Frage würde diesem: ob die Kammer beschließen will, bei ihren übrigen gefaßten Beschlüssen, in so weit sie nicht durch die vorhergehenden eine Modification erlitten haben, stehen zu bleiben? — Gegen elf Stimmen Ja. Präsident Braun: Wir kommen nunmehr zu dem an dern Gegenstände unserer Tagesordnung, zu dem Vorträge des Berichts über das Allerhöchste Decret, die Errichtung einer Ackerbauschule betr. Der Herr Referent wird uns gefälligst den Bericht geben. Referent Abg. v. d. Planitz: Das Allerhöchste Decret lautet folgendermaaßen: Se.KöniglicheMajestat haben, »meinemmehrfach vernommenen Wunsche zu entsprechen, über die Zweckmäßigkeit der Errichtung von Ackerbauschulen, zu wiffenschaftlich-practi- scher Ausbildung junger bäuerlicher Landwirthe, sorgfältige Er örterungen anzuordnen geruht. In deren Verfolg ist das Kam mergut Rennersdorf vorzugsweise geeignet für eine solche An stalt befunden und nach den vorläufigen Überschlägen versichert worden, daß die dermalen mit 2300 Ahlr. im Einnahmebudjet angesetzten Erträge dieses Kammerguts zur Zeit zu Bestreitung der laufenden Ausgaben einer daselbst für etwa 30 Zöglinge zu errichtenden Ackerbauschule ausreichend und anderweiteStaats- cafsenzuschüssc für diesen Zweck nicht erforderlich sein, die Ko sten der ersten Einrichtung der Anstalt und der deshalb vorzu nehmenden Gutsbaulichkeiten aber nicht über 8200 Thlr. be tragen würden. Obwohl nun diese Erörterungen und nament lich der Organisationsplan des Lehrinstituts selbst wegen Kürze der Zeit noch nicht haben beendigt werden können, so wollen doch Se. Königliche Majestät, um eintretenden Falls nicht während des Zeitraums bis zum künftigen Landtage den zu treffenden Einrichtungen Anstand geben zu dürfen, schon jetzt die Erklärung der getreuen Stände darüber vernehmen, ob die selben damit, daß das Kammergut Rennersdorf vom Ministe rium des Innern zu dem Eingangs gedachten Zwecke benutzt werde, sich einverstanden erklären und zu Verwendung einer dem obangegebenen Ertrage gleichkommenden Summe, so wie zur Entnahme der ersten Einrichtungskosten dafür bis zur Höhe von 8200 Thlr. aus der Staatskasse, ihre Zustimmung erthei- len wollen. Seine Königliche Majestät verbleiben hierbei den getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl bei- gethan. Dresden, den 19. Mai 1846. Friedrich August. (1.8) Johann Paul von Falkenstein. Die Deputation berichtet hierüber so: Die hohe Staatsregierung hat, um einem mehrfach ange regten Wunsche zu entsprechen, die Gründung einer Ackerbau schule zu wissenschaftlich practischer Ausbildung junger bäuer licher Landwirthe beschlossen. , Durch das Allerhöchste Decret vom 19. Mai wird die Ständeversammlung hiervon in Kenntniß gesetzt, zugleich aber auch aufgefordert, ihre Zustimmung dazu zu geben, daß das Kammergut Rennersdorf und dessen Erträge für diesen Zweck bestimmt und außerdem noch 8200 Thlr. —-zu Herstellung
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder