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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 159. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Aufwand zu ihrer Unterhaltung erforderlich sein wird, welche Bedingungen den Eintretenden gestellt, welche Anforderung in Betreff ihrer Vorbildung, ihres Alters gemacht werden. Es ist weder über die Dauer des Aufenthalts, noch darüber, ob der selbe gegen Entrichtung eines Lehrgeldes oder ganz kostenfrei stattsinden, wie weit sich der Unterricht erstrecken soll, eine Be-, stimmung in dem Allerhöchsten Decrete ausgesprochen. Dies Alles sind aber doch Fragen von solcher Wichtigkeit, daß die Ständeversammlung wohl berechtigt sein dürfte, auch hierüber ihre Ansichten auszusprechen. Man kann wohl über die Errich tung von Ackerbauschulen vollständig gleicher Meinung sein, aber über die Art der Organisation sehr verschiedener. Aus dem im Allerhöchsten Decrete angegebenen Zwecke der Anstalt geht nicht einmal hervor, welcher Unterschied zwischen der in Tharand schon bestehenden landwirthschastlichen Anstalt und der neu zu begründenden stattsinden soll, denn beide sind der wissenschaftlich pracrischen Ausbildung junger Landwirthe gewidmet. Nun hat zwar die Deputation aus dem Verwaltungsbe richte des Dkrectoriums des landwirthschastlichenHauptvereins vom Jahre 1845 Seite 6 ersehen können, welche Grundprinci- pien dem Plane des neu zu begründenden Instituts untergelegt werden dürften. Allein gerade diese haben bei der Deputation noch mehr Bedenken erregt. Der Hauptverein sagt nämlich: „Zugleich hat aber auch hohes Ministerium des In nern eine specielle Ausarbeitung des Planes für das zu gründende Institut anbefohlen, eine Darlegung, welche so vielfache Berücksichtigungen erfordert und so ausge dehnt werden muß, daß zur Zeit es noch nicht möglich war, dieselbe ganz zu vollenden. Hier wird es hinrei chen, die Grundprincipien mit wenigen Worten zu be zeichnen, auf welche man glaubte den Plan bauen zu müssen, und diese stützen sich darauf, daß die Ackerbau schule als Musterwirth schäft, als Unterrichts- anstaltund als ein Centralpunkt, von wel chem aus thatsächlich auf Verbreitung der Fortschritte, auch fürsolche Hinzuwirkensei, die ihr fernerstehen, erscheinen solle." Nun sind zwar die Worte: „Mufterwirthschastund Central punkt" späterhin auf eine beruhigende Weise gedeutet worden, allein nichts desto weniger erscheinen der Deputation die mit der Anstalt zu verbindenden Nebenzwecke bedenklich, und allerdings läßt auch die in der Schrift weiter unten gegebene Interpreta tion die Befürchtung immer noch zu, daß man die Anstalt ohne Noth kostspielig einrichte, ja überhaupt damit Nebenzwecke ver binde, die ihrer eigentlichen Tendenz sogar nachtheilig werden könnten. Man scheint mehr oder weniger die Anstalt in Hohenheim im Königreich Württemberg als Vorbild nehmen zu wollen. Es ist dies die erste derartige Anstalt, die in Deutschland gegründet wurde. Sie besteht dort, wenn gleich getrennt, an einem Orte mit der höhern landwirthschastlichen Bildungsanstalt. In wie fern diese Vereinigung nachahmenswerth und vor- theilhaft sei, dürfte auch für unsere Verhältnisse, wenn anders die Anstalt in Rennersdorf noch gegründet werden soll, wohl ei ner nähern Beleuchtung zu unterwerfen sein, da jedenfalls die Zöglinge unserer höhern Bildungsanstalt ein angemesseneres Feld für ihre praktische Ausbildung gewinnen würden, als ih nen zeither auf dem beschränkten, der Anstalt überlassenen Be- sitzthum eingeräumt worden ist. Uebrkgens muß die Deputation noch ferner bemerken, daß trotz dem, daß Hohenheim einen besondern Nufgenießt und seine Existenz Veranlassung zu Entstehung mehrerer ähnlicher Anstal ten in Deutschland, ja vielleicht der Ackerbauschulen überhaupt gegeben hat, man in neuerer Zeit im Königreich Württemberg bei Gründung von zwei andern Ackerbauschulen zu Ellwangen und Ochsenhausen andern Grundsätzen gefolgt ist. Man hat nämlich tüchtig und gründlich gebildeten Land- wirthen Domainen unter der Bedingung in Pacht gegeben, sie als Ackerbauschulen nach Vorschrift einzurichten. Dem Pachter ist ein Hülfslehrer aus der Classe der Volks schullehrer, ein Thierarzt für Lhierheilkunde und ein Aufseher beigegeben worden. Ein Zögling, der hier ohne Zahlung von Eintrittsgeld ausgenommen wird, erhält die Kost ebenfalls un entgeltlich, wird jedoch für die geleistete Arbeit nicht bezahlt. — In wie weit nun diese mehr nach dem Character der Pri vatanstalten gebildeten Staatsinstitute sich bewähren, ist der Deputation nicht bekannt, und zu erforschen der Eile wegen, mit welcher sie den Gegenstand zu bearbeiten hatte, nicht mög lich geworden, allein daß es sehr erwünscht sein dürfte, auch hier über nähere Kenntniß einzuziehen, bevor man definitiv zur An nahme eines Planes schreite, scheint wohl ohne Zweifel, da diese Art der Gründung von Ackerbauschulen sich ihrer Einfachheit wegen wohl sehr empfiehlt. Auch in Baden folgt man diesem Beispiel. Es sollen dort Domainengüter von 150 bis 300 Morgen, mit den erforderlichen Wohn- und Wirthschastsgebäuden ver sehen , auf eine Reihe von 30 Jahren an Landwirthe verpachtet werden, welche sich zu Directoren der Anstalt eignen und die Güter auf ihre Rechnung bewirthschaften. Die hohe Staatsregierung scheint nun allerdings andern Ideen zu huldigen und die Anlage im größern Styl begründen zu wollen. Sie bezeichnet das Kammergut Rennersdorf als den Ort, welcher in Zukunft der Ackerbauschule überlassen werden soll. Die Deputation bemerkt dagegen, daß dasselbe wohl zu den größten uud umfangreichsten des Staats gehört. Es dürfte vielleicht schon deshalb eine hier geführte Wirthschaft sich sehr bedeutend von einem zu wählenden Vorbild der Wirthschastseinrichtungen kleinerer Bauerwirthschaften ent fernt halten. Es besteht diese Domaine aus vier zum Theil nicht un mittelbar aneinanderftoßenden Vorwerken; ein Umstand, der nothwendig von Einfluß sein und Schwierigkeiten in Bezug aufAnleitung und Ueberwachung der Zöglinge selbst herbeiflch- ren muß. Zu dem Kammergute Rennersdorf gehören nämlich: 1) das Vorwerk Rennersdorf mit der sogenannten Berg hauslehde, mit 352 Acker 12 mR. Fläche, 2) das Vorwerk Thiergarten mit 180 Acker 134 m R. Areal, 3) das Vorwerk oder die Schäferei Altstadt mit 188 Acker 266 mR. Fläche und
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