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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 159. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Kuhstall behufs der wesentlich zu vermehrenden Rindvieh haltung. 4) Für die Wohnungen des Wirthschaftsdirectors, des Hauptlehrers und des sonst nöthigen Ofsiciantenperfonals, so wie für die Schlaf-, Lehr- und Speisesäle der Zöglinge seien die erforderlichen Lokalitäten genügend vorhanden und durch nicht zu bedeutende Baulichkeiten einzurichten. 5) Nach dem für beide Arten von Baulichkeiten von dem Landbaumeister entworfenen Plane und vorläufigen Anschläge würden dazu überhaupt ohngefähr 6700 Khlr., oder falls die neuen Ställe in Thiergarten nicht überwölbt werden sollten, doch wenigstens 5470 Khlr. erforderlich sein. 6) Die übrigen Mobiliareinrichtungskosten der Schulan stalt sind zu etwa 1500 Khlr. geschätzt worden. 7) Könne auch, da der eigentliche Organisationsplan der Anstalt noch nicht vollständig ausgearbeitet sei, zur Zeit ein Ausgabeetat für die laufenden Bedürfnisse der Ackerbauschule noch nicht vorgelegt werden, so lasse sich doch nach den vorläu figen Erörterungen und Ueberschlägen so viel wenigstens mit Bestimmtheit voraussehen, daß, mit Rücksicht auf die durch Schulgelder zu machende Einnahme, der für die Lehranstalt zu zuschießende Aufwand für jetzt jedenfalls nicht mehr betragen werde, als der etatmäßige Reinertrag des Kammergutes an 2300 Khlr., daher, wenn das Kammergut mit diesem Ertrage dem Ministerium des Innern zur Disposition gestellt werde, dann wenigstens ein anderweiter Zuschuß zu'den Kostender Ackerbauschule nicht beansprucht zu werden brauche. Das Direktorium des Hauptvereins hat nun dieseblos vor läufigen summarischen Darlegungen mit dem daran geknüpften sehr dringenden Anträge motivirt, daß das Ministe rium des Innern die kurze noch übrige Zeit benutzen möge, um die Zustimmung der gegenwärtigen Ständeversammlung zu der Ueberweisung des Kammerguts Rennersdorf mit seinen etatmä ßigen Ertragen an das Ministerium des Innern zum Zweck ei ner daselbst einzurichtenden Ackerbauschule, einzuholen, damit nicht außerdem für diese zeitgemäße und vielfach gewünschte neue Einrichtung ein beklagenswerther Verzug von drei Jahren eintreten müsse. Referent Abg. v. d. Planitz: Meine Herren, Sie werden vernommen haben, daß durch die Mittheilung, welche die De putation von dem hohen Ministerium des Innern erhalten hat, allerdings ein Theil der von ihr aufgestellten Bedenken voll ständige Erledigung gefunden hat; denn nicht allein, daß über die Tendenz der Anstalt nähere Mittheilung erfolgte, es wird auch das Alter der Eintretenden und die Dauer ihres Aufent halts angegeben, ferner wird durch die Mittheilung der hohen Staatsregierung die Befürchtung, daß die Musterwirthschaft die Hauptsache und die Ackerbauschule Nebensache werden könnte, beleitigt. Die Deputation kann aber trotz dem, daß sie zuvor erwähnte Bedenken als beseitigt ansieht, sich nicht veran laßtsehen, den Schlußantrag, welchen sie imBerichte der geehr ten Kammer vorgelegt hat, aufzugeben; vielmehr muß sie der Kammer immer noch anrathen, noch bei demselben zu bleiben und ihn anzunehmen. Die Gründe dafür sind, daß sie es im mer noch für erwünscht halten muß, daß die Stände vollständig den entworfenen Organisations- und Lehrplan kennen, bevor sie die Gründung der Anstalt definitiv genehmigen, wenigstens hält sie es für wichtig, daß die Frage zuvor gründlich erwogen werde, ob die zu gründende Ackerbauschule in^der Art, wie in Ellwangen und Ochsenhausen, mithin auf andere Principien gegründet werde, als gegenwärtig die Absicht der hohen Staats regierung ist. Auch sind durch diese Mittheilungen keineswegs die Bedenken der Deputation erledigt worden, welche dieselbe gegen die Wahl von Rennersdorf aufgestellt hat, sie glaubt viel mehr immer noch, daß die Domaine Sachsenburg sich für diesen Zweck theils wegen ihrer Lage in der Mitte des Landes, theils wegen ihres geringem Umfangs, theils wegen ihrer Concentri- rung und Arrondirung, theils auch wegen der dabei befindlichen Gebäude, die jetzt ganz unbenutzt dastehen, mehr eigne, und daß mithin aus dieser Wahl der Domaine Sachsenburg für die Zwecke der Anstalt, so wie für die Staatskasse Vortheile erlangt werden. Besonders, meine Herren, scheint aber der Deputation die Ent scheidung der Frage wichtig, ob man die Ackerbauschule nach den Principien gründen will, die man in neuerer Zeit in Wärt- temberg angenommen hat und denen man inBaden nachgefolgt ist. In Hohenheim, was ebenfalls in Württemberg in der Nähe von Stuttgart liegt, hat man eine Ackerbauschule zuerst gegrün det und hat dort dieseAnstalt mit einer schon bestehenden höhern Lehranstalt einigermaaßen in Verbindung gebracht; man ist aber später von andern Ansichten ausgegangen und hat die neu gegründeten Ackerbauschulen eigentlich in so fern nach einem andern Systeme begründet, daß man sie auf Gütern angelegt hat, welche in Pacht gegeben worden sind. Die badischen Kammern, die sich besonders auch lebhaft für die Sache interes- sirt haben, haben eine Commission zu Begutachtung dieserFrage gewählt, die selbst nach Hohenheim, Ellwangen und Ochsenhau sen gereistist. DkeseDeputirten haben diese Anstalten geprüft und das Resultat dieser Prüfung ist gewesen, daß sie sich für eine Gründung in der Art ausgesprochen haben, daß man mehr Ochsenhausen und Ellwangen als Vorbild nehmen möge, als Hohenheim. Ich erlaube mir, aus den badischen Landtags acten die hierauf Bezug habende Stelle der geehrten Kammer vorzulesen: „Eine kurze Darstellung der Einrichtung der würt- tembergischen Ackerbauschulen, denen die unsrigen im Wesent lichen nachzubilden sein werden, wird Ihnen den Zweck und die Wirksamkeit derselben in's Klare setzen. Die Acker bauschüler oder Ackerbaumänner, wie sie dortgenannt werden, bebauen unter der Aufsicht des Direktors und eines unter diesem stehenden Aufsehers irgend ein zu diesem Zwecke gepachtetes Landgut, in Württemberg immer eine Staats- domaine. Sie haben alle Geschäfte der Wirthschaft zu besor gen, so daß keine besondern Knechte verwendet werden. Es werden darum nur gesunde, kräftige Jünglinge ausgenommen, welche das 17. Lebensjahr zurückgelegt haben und in den Hand griffen und Feldarbeiten, wie sie von den Landleuten gewöhn lich betrieben werden, bereits Erfahrung und Fertigkeit besitzen und sich anheischig machen, drei Jahre in der Anstalt zu blei ben. Die Arbeiten sind unter sie nach einem festen Plane für
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