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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 160. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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9. (Nr. 1787.) Desgleichen vom 10. Zum, betreffen- die «nderweite Berathung über die Angelegenheiten der Presse. (Mit 1 Beilage.) Präsident Braun: Wird an die erste Deputation zurück- gehen. 10. (Nr. 1788.) Desgleichen von demselben Tage, die stän dische Schrift zur Anzeige der für den Staatsgerichtshof getrof fenen Wahlen betr. Präsident Braun: Der Herr Secretair wird uns die ständische Schrift, die Wahl der Mitglieder zum Staatsgerichts hof betr., mittheilen. Secretair Tzschucke trägtdieständische Schrift, dieWahl von Mitgliedern zum Staatsgerichtshof betreffend, vor. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer diese stän dische Schrift? — EinstimmigJa. ' Noch steht aufder Registrande: 11. (Nr. 1789.) Desgleichen von demselben Lage, den bei Berathung der Bergwerksverfassung über die Petition aus Johanngeorgenstadt gefaßten Beschluß betr. Präsident Braun: Wird an die erste Deputation zurück gehen. 12. (Nr, 1790.) Anschluß Johann Karl Richter's zu Neu schönefeld bei Leipzig an die Petition der Vorstädter des Reichel'- schen Gartens zuLeipzig wegen ihnen auferlegterErbzinsen und Schutzgelder. Präsident Braun: Die Petition in dieser Eingabe liegt der dritten Deputation vor. Somit wäre der Negistranden- vortrag beendigt. Ich würde nun die Kammer zu fragen ha ben: ob sie die vom Abgeordneten Schäffer vorhin angezeigte ständische Schrift sich gegenwärtig vortragen lassen will? — EinstimmigJa. Abg. Schäffer trägt die betreffende ständische Schrift Vor. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer diese stän dische Schrift?— Einstimmig Ja. Präsident Braun: Der Vorstand der zweiten Deputation hat angezeigt, daß er bereit sei, einige ständische Schriften vorzu tragen. Ich bitte, mir dieselben zu bezeichnen. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Es sind die beiden Schrif ten, die Locomotivenbauanstalt und das Postulat für die Dresd ner Armen- und Krankenversorgung betreffend. Präsident Braun: Will die Kammer sich gegenwärtig diese Schriften vortragen lassen? — Einstimmig Ja. (Die ständische Schrift, das Postulat für die Dresdner Armen - und Krankenversorgung wird vorgetragen.) Präsident Braun: Giebt die Kammer dieser ständischen -Schrift ihre Zustimmung? — Einstimmig Ia. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt) trägt die stän dische Schrift, die Locomotivenbauanstalt in Chemnitz und die Maschinenflachsspinnereien in der Oberlausitz betreffend, vor. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Hier erlaube ich mir nur einen einzigen Punkt zu bemerken, den ich eigentlich vor dem Vortrage der Schrift hätte erwähnen sollen. Die erste Kammer hat nämlich beschlossen, dieselbe Erwartung in Bezug auf die Maschinenflachsspinnerei auszusprechen, wie es bei der Locomotivenbauanstalt rücksichtlich der Terminzahlung der Fall ist. Präsident Braun: Ist die Kammer damit einverstanden, daß diese Erwartung in der ständischen Schrift niedergelegt werde?— EinstimmigJa. Präsident Braun: Ist die Kammer mit der so eben vor getragenen ständischen Schrift selbst einverstanden? — Ein stimmig Ja. Präsident Braun: Der Herr Vorstand der vierten De putation wünscht der Kammer noch einige ständische Schriften über Petitionen und Beschwerden, welche von beidenKammern angenommen worden sind und worüber Beschluß gefaßt worden ist, Vortrag zu geben. Der Herr Vorstand wird die Güte ha ben, dieselben zu bezeichnen. Secretair Tz sch ucke: Die erste betrifft die Petition der Brandversicherungsinspectoren um Aufnahme in den Staats dienst und die zweite die Angelegenheiten der Presse. Präsident Braun: Will sich die Kammer gegenwärtig diese ständischen Schriften erstatten lassen? — Einstimmig Ja. Referent Secretair Tzschucke: In Bezug auf das Ge such der bei der erbländischen Jmmobiliarbrandversicherungs- anstalt angestellten technischen Beamten hat die zweite Kammer beschlossen, „es möge die Ständeversammlung die Staatsregie rung ersuchen, einen Penflonsfonds für dieBrandversicherungs- inspectoren, nach Befinden unter Beihülfe aus der Brandver- sicherungscaffe, zu gründen und darüber der nächsten Stände versammlung Mittheilung zu machen." Die erste Kammer hat diesen Antrag genehmigt, aber dabei vorausgesetzt, daß die Petenten sowohl in Hinsicht auf die Beiträge, als auch Bezüge den Staatsdienern werden gleichgestellt werden. Die Depu tation glaubt der Kammer anrathen zu können, diese Voraus setzung gleichfalls auszusprechen, da dieDeputation früher auch von dieser Ansicht ausgegangen ist. Präsident Braun: Will Jemand das Wort? Wo nicht, so fraglich: ob die Kammer dem Gutachten der Deputation in diesem Punkte beistimmt? — Wird einstimmig bejaht. Referent Secretair Tzschucke trägt nun die ständische Schrift vor. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer diese stän dische Schrift?— Sie wird einstimmig genehmigt. Referent Secretair Tz sch ucke: In Folge der bei der zwei ten Kammer eingegangenen Beschwerden wegen Zurückziehung
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