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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 161. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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cinrückt, während solche, die das erste Mal einlreten, nur den niedrigsten Satz des Gehalts beziehen. Eine solche Stufenfolge ist besonders auch deshalb wün- schenswerth, damit der Stenograph in der Aussicht auf Verbesserung seiner Lage ein Anziehungsmittel finde, möglichst lange in seinem Amte zu bleiben und sich durch fortgesetzte practische Uebung immer geschickter zu machen." 4) „In Ansehung ihrer sonstigen Stellung rangiren sie mit den Actuarien in den Aemtern, wenn sie nicht etwa einen hohem Rang schon außerdem einnehmen." Die erste Kammer hat über diesen Gegenstand zwar noch nicht Berathung gepflogen. Da jedoch vorauszusetzen ist, daß dieselbe an der Erhaltung des stenographischen Instituts, zu dessen Besten die vorstehenden Beschlüsse gefaßt worden sind, das nämliche Interesse nimmt, wie die zweite Kammer, so giebt sich die Deputation der Hoffnung hin, daß die erste Kammer auch ihrerseits den Beitritt zu den Beschlüssen der zweiten Kam mer, wenn ihr dazu durch Zufertigung derselben Gelegenheit ge geben wird, noch erklären werde, und sie rathet daher an, dieft Mittheilung noch zu bewerkstelligen. Damit jedoch etwaige Bedenken möglichst beseitigt und weitläufige Differenzen, zu deren Ausgleichung keineZeit mehr sein würde, im voraus möglichst abgeschnitten werden, schlägt die Deputation vor, die oben mitgetheilten Beschlüsse der zweiten Kammer wenigstens in modificirter, für die Zukunft nicht präju- dicirender Form als Anträge an die Staatsregierung zu bringen, dergestalt, daß 1) der die Stellung der Stenographen betreffende Punkt sul> 4 vor der Hand noch auf sich beruhen bleiben könnte, 2) dje in Punkt 2 vorgeschlagenen, nach der Dauer der Anstellung der einzelnen Stenographen abzustufen den Gehalte der letztem dagegen in der Zwischenzeit vom jetzigen zum künftigen Landtage (wo definitiver Be schluß darüber zu fassen sein wird) ihnen wenigstens als Remunekation gewahrt werden möchten, wobei zu bemerken ist, 1) daß die Salarirung des Vorstandes des stenographischen Instituts bereits vorläufig regulirt ist, und daher auch in der ersten Kammer keiner besonder» Beschluß fassung bedarf, und 2) daß die vonderRegierunganzustellenden Stenographen hierdurch vorläufig noch nicht zu Staatsdienern im Sinne des Staatsdienergesetzes erklärt werden, vielmehr die weitere Beschlußfassung hierüber der Vereinbarung über die definitive Landtagsordnung Vorbehalten bleibt. Daß aber die von der zweiten Kammer gefaßten Beschlüsse vorläufig wenigstens in dieser Maaße zur Vereinbarung gebracht werden möchten, muß die Deputation im Interesse des steno graphischen Instituts dringend wünschen, damit bei dem gegen wärtigen Landtage eine befriedigende Lösung dieser Angelegen heit, da sie, wenn auch von ihr erwartet, doch nicht mehr voll ständig zu ermöglichen ist, mindestens angebahnt werde. Die Herren Regierungscommissarien aber haben, wie die Deputation nicht verschweigen kann, den Vorschlägen der De putation ihre Verstimmung versagt, und sich nur dahin erklärt, daß nach Befinden einem oder dem andern Stenographen, wenn dies im Interesse des Instituts sich als nothwendig darstelle, eine etwas erhöhte Remuneration verabreicht werden solle. Königs. Commissar v. Günther: Da, wie bereits in dem Berichte der geehrten Deputation bemerkt ist, von Seiten der Staatsregierung die Beistimmung nicht erklärt werden kann, so beziehe ich mich zu dessen Motivirung auf das, was bei derBerathung des betreffenden Paragraphen derLandtags- ordnung darüber geäußert worden ist, und bemerke nur, daß allerdings die Staatsregierung dafür Sorge tragen werde, durch Gewährung von Remunerationen für das stenographi sche Institut, so weit es nöthig ist, das Erforderliche zu thun. Referent Abg. Todt: Wenn auch zur Zeit noch keine Beistimmung Seiten der Herren Regierungscommissarien er klärt worden ist, so steht doch zu hoffen, daß sie ihre Beistim mung noch erklären werden, wenn die erste Kammer dem von der zweiten Kammer gefaßten Beschlüsse beitritt. Geschieht dies nicht, so muß freilich diese Angelegenheit bis zum nächsten Landtage verschoben bleiben; geschieht es über, tritt die erste Kammer unserm Beschlüsse bei, der früher mit einer so großen Majorität von Seiten der zweiten Kammer gefaßt worden ist, so glaube ich doch, daß die Staatsregierung Gelegenheit und Veranlassung genug hat, diesem Anträge beizutreten. Staatsminister v. Falkensteinr Ich wiederhole, was ich bereits in der Deputationssitzung gesagt habe, daß die ge ehrte Kammer nicht etwa glauben möge, daß das Ministerium die Wichtigkeit der stenographischen Anstalt verkenne. Es wird gewiß nichts unterlassen, was wesentlich dazu dienen könnte, dafür Sicherheit zu gewähren, daß fortwährend tüch tige und brauchbare Stenographen da sein werden. Von diesem Gesichtspunkte aus hat das Ministerium geglaubt, da für zu sorgen, daß durch Gratiffcatkonen und Remunerationen möglichst der Eifer der Stenographen erhalten werde. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter spricht, so frage ich die Kammer: Will sie dem Deputationsgutachten gemäß die beiden Beschlüsse der zweiten Kammer in der vor hin modisicirten, für die Zukunft nicht präjudicirenden Form als Anträge an die Staatsregierung bringen, und zwar der gestalt, daß der die Stellung der Stenographen betreffende Punkt sub 4 vor der Hand noch auf sich beruhen könnte? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Zweitens die in Punkt 2 vorgefchla- genen, nach der Dauer der Anstellung der einzelnen Stenogra phen abzustufenden Gehalte der letztem dagegen in der Zwi schenzeit vom jetzigen zum künftigen Landtage, wo definitiver, Beschluß darüber zu fassen sein wird, ihnen wenigstens als Re muneration gewährt werden möchten. Tritt die Kammer die sem Vorschläge ihrer Deputation bei? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Todt: Noch sagt der Bericht: Endlich muß die Deputation noch auf einen Punkt ihr Augenmerk richten, der zwar mit den Bestimmungen der Landtagsordnung nicht in
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