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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 161. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Abg. Hensel (aus Bernstadt): Der geehrte Abgeordnete v. Abendroth hat mit vollem Rechte auf das Recht eines jeden Deputaten aufmerksam gemacht, daß er in Stand gesetztwerde, Alles zu vernehmen, was in diesem Saale gesprochen wird; außerdem vermag er nicht, seine Pflicht als Abgeordneter zu erfüllen. Ich glaube, ein Deputirter hat so gut das Recht, wie der ändere, einen Sitz zu erhalten, von wo aus er den Vortrag der Sprecher vernehmen kann. Dies ist jedoch von den Deputirten, welche in den entferntern Theilen des Saales sitzen, für unmöglich erklärt worden; mir scheint es deshalb eine Verletzung dieser einzelnen Abgeordneten zu sein, wenn von Seiten der Ständeversammlung und von Seiten der ho hen SLaatsregierung diesem Uebelstande nicht abgeholfen wird, es hieße dies mit andern Worten: die und die Deputirten von dem und dem Wahlbezirke des Landes haben nicht den An spruch auf vollgültige Vertretung, wie die andern. Von den jenigen Deputirten, welche den frühem Ständeversammlungen beigewohnt haben, ist darauf aufmerksam gemacht worden,daß die frühere Sitzordnung dem Augenlichte höchst nachtheilig sei; also ließe sich diese ebenfalls nicht wiederherstellen. Ich sollte wohl glauben, daß schon aus den von verschiedenen Seiten dargestellten Bedenken, ich will nicht sagen dieNothwendigkeit, aber die Räthlichkeit hervorgeht, eine Abänderung in Bezug auf diesen Saal zu treffen. Nicht unerwähnt kann ich lassen, daß mir die Bedenken, die man gegen die Gründe eines Abge ordneten, der seine Gründe für eine Abänderung namentlich von einer Beschränkung der Oeffentlichkeit herleitete, anführt, — daß mir diese Bedenken nicht erheblich scheinen. Es wurde nämlich bemerkt, auch größere Ständcversammlungen, wo 300 und mehr Mitglieder Platz hätten, verständen sich; ist dies der Fall, so läßt sich mit Bestimmtheit annehmen, daß ihre Säle in akustischer Hinsicht besser eingerichtet sind, als der unsrige. Ich darf in dieser Beziehung nur auf die Kirchen verweisen. Geistliche Redner werden von einer außerordentlich großen Menge ganz gut verstanden, wenn eine Kirche richtig gebaut ist, während in mancher Kirche kaum hundert Zuhörer den Prediger richtig verstehen, wenn in akustischer Hinsicht die Kirche ganz falsch gebaut ist. Also darauf können wir nicht Rücksicht nehmen, daß in größern Ständeversammlungen alle Mitglieder einander wohl verstehen können. Es ist die Be hauptung bezweifelt worden, daß unser Saal in Bezug auf die Tribüne der Oeffentlichkeit nicht genüge. Es ist die Frage, bei welchen Verhandlungen man die Zahl der Zuhörer abge messen hat. Allerdings bei der Wechselordnung und derglei chen Gegenständen, die nur ein kleines sachkundiges Publicum haben, wird wohl kaum erwärtet werden können, daß die Tri bünen sich füllen, obwohl auch da immer eine große Anzahl von Zuhörern auf den Tribünen gewesen ist; dagegen ist es häufig vorgekommen, daß bei Angelegenheiten, die ein allge meines Interesse haben, ein solcher Andrang gewesen ist, daß Viele nicht haben eingelassen werden können und Viele haben wieder zurückgewiesen werden müssen, und diejenigen, welche eingelassen worden sind, eine oder ein paar Stunden vorher ».161. Haben kommen müssen, um nur Platz zu finden. Unter solchen Umständen möchte ich nicht behaupten, daß der Oeffentlichkeit vollkommen Genüge geschieht. Deshalb würde der Antrag, welcher auf Aenderung des Saales gerichtet ist, gewiß Ange sichts des sächsischen Volks sich rechtfertigen. Man hat gesagt, die Ständeversammlung müsse bestrebt sein, die Lasten der Staatsbürger nicht zu vermehren. Ich stimme diesem Grund sätze vollkommen bei; allein die hauptsächlichsten Bewilligun gen, welche erfolgt sind, sind doch alle im Interesse des Landes selbst; ich nenne nur die hauptsächlichste, für die Eisenbahnen, und ich kann kaum glauben, daß deshalb ein gerechter Vor wurf der Ständeversammlung gemacht werden könne. Wenn der Antrag, den die Deputation stellt, angenommen wird, so erfolgt dann ja noch keineswegs die Entscheidung, daß sofort gebaut -werden soll; es ist doch nothwendig, vorher überhaupt die Kammer in Stand zu setzen, beurtheilen zu können, wie viel der Bau kosten würde, wenn man eine Aenderung eintre ten ließe. Der Abgeordnete Sachße hat zwar gemeint, der Kostenbettag sei unter 100,000 Thlr. nicht zu erwarten. Dies ist ungemein viel, und ich muß sehr bezweifeln, ob denn wirk lich die Umgestaltung des Saals oder auch ein Neubau eine so große Summe in Anspruch nehmen sollte. Wir können daher die Höhe des Kostenbettags gar nicht beurtheilen, bevor der Antrag der Deputation nicht angenommen wird, und daS halte ich doch für höchst erwünscht, daß das Land erfahre, wie hoch sich die Kosten belaufen würden, wenn ein Neubau erfor derlich wäre. Man wird ja dann hören, ob wirklich so viele Stimmen sich dagegen ergeben, und dann steht es denjenigen Mitgliedern der Ständeversammlung, welche den Wünschen des Volks Gehör zu verschaffen pflegen, frei, sich dagegen aus zusprechen. Bevor wir aber nicht eine Uebersicht des möglichen Kostenbetrags haben, finde ich keine Veranlassung, mich gegen den Antrag der Deputation zu erklären, halte ihn vielmehr im Interesse des konstitutionellen Lebens. Abg. v. Geißler: Ich trage auf Schluß der Debatte an. Präsident Braun: Es ist auf Schluß der Debatte ange tragen; wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht aus reichend. Präsident Braun: Will Jemand dagegen das Wort ergreifen? — Da dies nicht der Fall, so frage ich die Kammer: Will sie dieDebatte für geschlossen ansehen? — Dies erfolgt gegen vier Stimmen. Präsident Braun: Der Herr Referent hat das Schluß wort. Referent Abg. Todt: Mein Schlußwort wird sehr kurz sein. Was sich für den Antrag der Deputation sagen läßt, ist von den Abgeordneten v. Thielau, v. Abendroth, Joseph und Andern bereits gesagt worden. Ich will dem nichts hin zufügen. Wäre der Antrag von andern Mitgliedern nicht gestellt worden, von mir wäre er jetzt gewiß nicht ausgegangen. Da er aber einmal gestellt worden ist, habe ich auch kein Be- 2*
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