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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 161. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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zu großen Bezirken zu bilden. Ein rascheres Vorschreiten zu diesem Ziele ward indeß durch die Errichtung der Kreisdirectio- nen geboten, indem auf Seiten dieser sowohl, als der Pfarr gemeinden, mit der Verwaltung hinsichtlich der außer ihrem Kreisdirectionsbezirke angestellten Ephoren mannichfache Nach theile verbunden waren. In Folge dessen entwarf das Mini sterium einen Plan über Organisation der Ephoriebezirke, wel cher, nachdem derselbezuvordemLandesconsistorium,denKreis- directionen, Amtshauptleuten, mehrern Superintendenten und Obrigkeiten zur Begutachtung vorgelegen, von den m Lvaa- ßelicis beauftragten Herren Staatsministern genehmigt worden ist. Dieser Plan war hauptsächlich berechnet auf 1) Übereinstimmung der Kreisdirections- und Ephoral- bezirke, 2) Abstellung der auffallendsten Ungleichheiten in der Be- zirkseintheilung der Ephorien und Herstellung dersel ben nach mittlerer Größe. Durch denselben ward nicht nur den Beschwerden der Kreisdirectionen, Superintendenten und Gemeinden abgehol fen, sondern auch Verbesserung des Einkommens der zu gering dotirten Ephorien, Erleichterung fast aller Superintendenten durch Verminderung der Reisekosten in Folge zweckmäßigerer Abrundung ihrer Bezirke und eine größere Wirksamkeit ihrer Amtstätigkeit erzielt. Die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit dieser Bezkrks- eintheilung ist nicht zu verkennen gewesen. Was aber den vorliegenden Fall betrifft, hatsich die unter zeichnete Deputation die Frage stellen müssen, ob bei Trennung der Parochie Frankenberg von der EphorieWaldheim die jenem Organisations- oder Abrundungsplane unterliegenden Grund sätze auch wirklich zur Anwendung gekommen und befolgt wor den sind. Hierüber sind ihr allerdings, nach dem Inhalte der Beschwerde sowohl, als nach einigen der letztem in der hohen ersten Kammer zu Theil gewordenen Bevorwortungen nichtun- erhebliche Zweifel beigegangen. Liegt nämlich in jenem Plane die Absicht, die Parochien dem Ephoriesitze möglichst nahe und zugleich die Kreisdirectionsbezirke mit den Ephoralbezirken in Uebereinstimmung zu bringen, so ist nicht allein Frankenberg von Waldheim, wohin es jetzt gewiesen ist, um eine Meile weiter entfernt, als von Chemnitz, seinem vorigenEphoralbezirke, son dern es ist auch, da Frankenberg dem ZwickauerKreisdirections bezirke, Waldheim aber dem Kreisdirectionsbezirke Leipzig an gehört, dieUebereinstimmung derKreisdirections- und Ephorie bezirke in diesem Falle aufgehoben worden. In dieser Beziehung ist zwar bereits der jenseitigen Depu tation durch den Herrn Minister des Cultus, als erbetenen Königlichen Commiffar, die Auskunft ertheilt worden: daß der Umfang der Ephorie Chemnitz zu groß erschie nen, indem diese, mit Einschluß der volkreichen Stadt Chemnitz, 28 Parochien umfasse, während die Ephorie Waldheim nur 18 zähle, und daß cs sich als unzuträglich darstelle, wenn, während alle übrigen Parochien des Justizamtsbezirks Sachsen bürg der Ephorie -Waldheim zugetheilt würden, die ein zige Parochie Frankenberg noch mit der Chemnitzer Ephorie verbunden bleibe, Pa solchenfalls der dortige Justkzbeamte mit zwei verschiedenen Ephoren als we sentliche Coinspectionsbehörde in Geschäftsverbindung stehen würde. Durch diese Gründe hat aber auch die unterzeichnete dies seitige Deputation die fragliche Abtrennung nicht für hinrei chend gerechtfertigt halten können. Da nämlich mehrerwähntem Organisationsplane zufolge, wie bereits früher zu erkennen gegeben worden, eine Ephorie m wimwo nicht unter 18 Parochien herabsinken, W waximo aber die Zahl von 35 Parochien nicht überschreiten sollte, so würde die Ephorie Chemnitz mit 28 Parochien diese Maximalzahl noch nicht einmal erreichen, wenn schon auch nicht ganz verkannt werden dürfte, daß der Umfang der letztem sehr bedeutend ist. Die Unzuträglichkeit aber, welche aus der Vereinigung Frankenbergs mit Waldheim für das Justkzamt Sachsenburg entspringen würde, müßte, wie kaum zu bezweifeln, von den Nachtheilen und Uebelständen, welche rücksichtlich FrankenbergK die Aufhebung der Uebereinstimmung des Kreisdirections-und« des Ephoralbezirkes nach sich ziehen wird, bei weitem übertrof fen und überwogen werden. Ist es nun überhaupt gerade die letztere Rücksicht, welche zu dem ganzen Ephoralbezirkseintheilungsplane nicht nur den ersten und hauptsächlichsten Anlaß gegeben, sondern ihm auch als Princip zum Grunde liegt, und hat das hohe Ministerium, wie gesagt, seine Bereitwilligkeit zu anderweiter Erwägung dieses concreten Falles bereits ausgesprochen, so schlägt die De putation ihrer geehrten Kammer vor: dem Beschlüsse der hohen ersten Kammer beizutreten. Präsident Braun: Ich habe die Frage an die Kammer zu richten: Will sie über diesen Bericht sofort berathen und Beschluß fassen? — Einstimmig Ja. Staatsminister v.Wietersheim: Bei derKürze der Zeit und der Natur des Antrags enthält sich das Ministerium, auf den Vortrag weiter cinzugehen, und erklärt, daß es dem An träge etwas nicht entgegenzustellen hat und den Gegenstand einer anderweiten Erwägung unterwerfen will. Abg. Joseph: Ich finde aus dem Vortrage des Herrn Referenten, daß die Beschlußfassung, welche angerathen wird, mit den eignen Gründen der Deputation keineswegs überein stimmt, oder wenigstens nicht zu demjenigen Ziele führt, wel ches nach der Ansicht der Deputation zu wünschen ist. Die Gründe, aus denen das Ministerium sich bewogen gefunden hat, eine Veränderung derBezirkung zu treffen, sind auf keinen Fall ausreichend. Denn daß eine Ephorie sehr groß ist, recht fertigt noch nicht, cinzelneOrtschaften aus derselben wegzuneh men, einer andern zuzuweksen und eine viel größere Last von Unbequemlichkeit aufzubürden, als früher der Fall war. Die Parochianen sind nicht wegen der Parochien und Ephorien da, sondern die letztem sindder erstem wegen da und sie müssen sich nach ihnen richten. Daß an dem einen Orte ein Superin tendent mit zwei weltlichen Coinspectoren zu thun hat und nicht mit einem, das scheint in der That keine Rücksicht zu verdienen; denn es ist in vielen andern Fallen eben so, und um einem Herrn Mühe und Weitläufigkeit der Correfpondenz zu erspa ren, rechtfertigt nicht, daß Mehrere oder Viele incommodkrt werden. Wenn nun allerdings das Ministerium die Erkla-
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