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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 161. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Die Petenten befinden sich in dem eigenthümlichen Falle, gewünscht und beantragt zu haben, was die hohe Staatsregie rung als billig und zweckmäßig, mithin in so fern als notwen dig anerkannt, bei der Weigerung des Hauses Schönburg aber auszuführen noch Bedenken trägt. Die Deputation erblickt hierin einen Zustand, der weder mit der Verfassungsurkunde, noch mit dem jedem Staatsangehörigen zustehenden Rechts schutze vereinbar sein dürste. Da sie im Uebrigen allen Gründen beipflichten muß, welche für Ueberweisung der Parochie Vielau nach Zwickau angeführt worden, ein gleiches Gewicht aber den Gegengründen des Ge- sammtconsistoriums zu Glauchau beizulegen nicht vermag, so rathet sie ihrer geehrten Kammer: diese Petition zur angelegentlichen Berücksichtigung an die hohe Staatsregierung gelangen zu lassen. Abg. V. Platzmann: Meine Herren, das Gesuch ist zwar dem Gegenstände nach dem vorhin von mir vorgetragenen ähnlich, Sie werden aber finden, daß es damit eine ganze andere Bewandniß hat. Präsident Braun: Will die Kammer sofort berathen und Beschluß fassen? —'Einstimmig Ja. Staatsminister v. Wietersheim: EsistzurMotivirung der Ansicht der Regierung noch Einiges beizufügen. Der von dem Ministerium selbst für zweckmäßig erachteten Verweisung der Parochie Vielau an die Ephorie Zwickau trat der Widerspruch des Gesammthauses Schönburg entgegen. Das Ministerium hat zur Zeit eine nähere gründliche Erörterung der staatsrecht lichen Frage, in wie weit dieser Widerspruch für statthaft erach tet werden müsse, nicht angestellt. Es hat es für angemessen befunden, zuvörderst die Petenten davon in Kenntniß zu setzen, indem es ihnen sagte, daß in Rücksicht auf diesen Widerspruch auf ihr Gesuch nicht eingegangen werden könnte. Es war dazu um so ckehr verpflichtet, weil die Gemeinde Vielau als eine receßherrschaftliche ebenfalls bei Wahrung der receßherrschaft- lichen Gerechtsame interefsirt ist. Allerdings hätte das Mini sterium zu erwarten gehabt, daß die Petenten, wenn sie den Widerspruch des Gesammthauses Schönburg für nicht begrün det erachteten, sich zunächst wiederum an das Ministerium oder an die in Lvao§ell<:is beauftragten Staatsminister gewendet hät ten. Das Ministerium würde Gelegenheit gefunden haben, diese Frage nochmals gründlich zu erörtern, indem, wenn dergleichen staatsrechtliche Fragen über die Stellung des Hauses Schön burg eintreten, dieselben der Verfassung und der Geschäftsord nung gemäß niemals von dem Kultusministerium oder dem sonst . betreffenden Ministerium allein erledigt, sondern allemal zum Gegenstand der Communicatkon mit demjenigen Ministerium, welches dieHoheitsangelegenheiten überhaupt zu behandeln hat, gemacht worden sind. Es ist dies auch nothwendig, weil eine solche Differenz nach dem Recesse nur im Rechtswege entschieden werden kann. Daß der Gegenstand, da die Gemeinde Vielau den einfachen Weg nicht eingeschlagett hat, von der Regierung nochmals erwogen werde, damit bin ich vollkommen einverstan den, indem ich allerdings der Deputation darin bekpflichte, daß es zu beklagen ist, daß diese zweckmäßige Maaßregel Schwierig keit gefunden hat. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich glaube nicht, daß es Sache der sich beschwerenden Gemeinde gewesen sei, ungeachtet des Widerspruchs des Gesammthauses Schönburg irgend eilte besondere Vorstellung zu machen. Im Gegentheil war es Sache der Staatsregierung, zu untersuchen, ob derWiderspruch des Gesammthauses Schönburg begründet sei oder nicht. Nach den im Berichte der vierten Deputation enthaltenen Beziehun gen auf einen frühem Receß sowohl, als auch auf die jetzige, so wie auf die im Jahre 1837, wenn ich nicht irre, stattgefundene Zuweisung von vier andern Parochien an die Ephorie Walden burg scheint es unzweifelhaft, daß dieAnsicht derDeputation be gründet fei, daß es Sache des Cultusministeriums gewesen ist, das Recht des Staats wahrzunehmen. Deshalb stimme ich mit dem Deputationsgutachten in der Sache überein, glaube aber, daß, weil hier eine Beschwerde vorgelegen hat, eigentlich wohl ein anderer Antrag zu stellen gewesen wäre. Abg.Joseph: Dieselbe Stelle in der Rede des Herrn Staatsministerssdes Cultus, welche mein Freund, der Abgeord nete Hensel berührt hat, ist es, welche auch mich veranlaßt, um das Wort zu bitten. Der Herr Staatsminister schien sich zu verwundern, daß die Gemeinde, nachdem an sie eine Mitthei lung erfolgt war, sich nicht zuvörderst an das Ministerium ge wendet habe. Dazu konnte die Gemeinde keine Veranlassung haben, nachdem ihre Bitte an die Staatsregierung gelangt war, und sie in dem Glauben beharren mußte, daß die Staatsregie rung Alles, was in Folge derselben zu thun war, thun werde. Eine abschlägliche Antwort hat das Ministerium eben so wenig definitiv gegeben, als eine Zusage, und die Gemeinde konnte nicht vermuthen, daß noch etwas zu thun sein dürfte. Ich halte mich aus Achtung vor dem Beschwerderechte, das den Be schwerdeführern verargt werden zu wollen scheint, dies zu be merken veranlaßt. Wenn das von der Deputation mit mich fast überraschender juristischer Gründlichkeit ausgearbeitete Gut achten nicht richtig sein sollte, wenn wirklich die Gesammtregke- rung das von ihr beanspruchte und behauptete Widerspruchs recht besäße, so würde es nur zu bedauern sein, daß bei so über wiegenden Billigkeitsgründen sie sich nicht hat bewogen finden können, einen so kleinen Theil aufzugeben. Die Gemeinde selbst aber müßte unempfindlich gegen ihr Interesse sein, wenn sie nicht auf den Wunsch gekommen, den sie der Staatsregierung und Ständeversammlung zu erkennen gegeben hat. Wie daher die Gesammtregierung oder sonst wer die Vermuthung auszu sprechen sich erlauben darf, daß das Bemühen der Gemeinde „eine Folge äußerer Anlässe" sei! (wie wir aus der Aeußerung des Referenten gehört habön) ist mir unbegreiflich und deutet große Voreingenommenheit an. Es bestätigt mich in dieser Ansicht noch der angegebene Grund, daß auf die Ent fernung, auf'eine Differenz auf 4^ Stunden nichts ankomme, wegen der von Vielau nach Glauchau führenden guten Wege. Wenn auch diese Wege gut sind, so sollte doch auf Wege im Schönburg'schen von dorther man sich gar nicht berufen, denn gerade die eigentlich Schönburg'schen Wege sind mit die schlech testen und miserabelsten r'n ganz Sachsen. Ich wünsche, daß
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