Dieser Mann hat selbst und durch ferne Mutter um ferne Ent lassung gebeten. Nachdem die damalige Schönburg'sche Gesammtregierung zu Glauchau erklärt hatte, daß sie diesen Mann zur Recrutirung ziehe, weil seine Angabe, als habe sie ihn frei erklärt, unwahr sei, so stützte er dann seine Angaben auf Unentbehrlichkeit im Nahrungsstande. Diese Angabe wurde von dem Ministerium geprüft; allein das Ministerium konnte das Gesuch nicht als begründet ansehen und mußte ihn deshalb abweisen. Nachdem er einige Jahre darauf entlassen worden war, trat er mit dem Gesuche um Entschädigung auf. Nachdem das Kriegsministerium diesen Gegenstand nochmals reiflich geprüft hatte, konnte es ihm keinen bessern Rath geben, als daß er das Kriegsministerium nicht weiter mit seinen Ge suchen behelligen, sondern sich beruhigen und sich nicht unnö- thigeKosten machen solle, weil dasselbe dieUeberzeugung hatte, er würde auf dem Rechtswege nichts erlangen können. So herzlich gern auch das Ministerium bereit sein würde, sich für diesen Mann zu verwenden, so glaube ich doch, es könnte ihm auch jetzt keinen bessern Rath geben, als sich dabei zu beruhigen. Die sächsische Regierung hat ihm auf keinen Fall etwas zu lei sten. Sie könnte ihn nur auf den Rechtsweg verweisen oder an die Schönburg'sche Gesammtregierung, die nicht einmal mehr existirt. Eine solche Verweisung würde aber auch nach den Gründen, welche die Regierung angegeben hat, ohne allen weitern Erfolg sein. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter spricht, so er kläre ich die Debatte für geschlossen und gebe dem Referenten das Schlußwort. Die Deputation rathet uns an, dem Be schlüsse der ersten Kammer beizutreten und demnach die Be schwerde abzuweisen. Nimmt die Kammer den Antrag der Deputation an? — Wird gegen eine Stimme angenom men. Präsident Braun: Somit wärensämmtliche Gegenstände der Tagesordnung erledigt. Ich schließe hier die Sitzung und bitte Sie, um 7 Uhr sich wieder hier zu versammeln. Die Be- rathungsgegenstande werden sein: 1) mündlicher Vortrag über die Differenzen beim Lehngeldergesetz, 2) ständische Schrift über den Entwurf der Wechselordnung; 3) Vortrag zweier ständi schen Schriften der, vierten Deputation; sie liegen in der Canzlei aus und können eingesehen werden; 4) Vortrag über das Ver einigungsverfahren über den Gesetzentwurf, das musicalische Eigenthum betreffend; 5) desgleichen in Betreff von §. 7 des Preßgesetzes; 6) desgleichen über den Schaffer'schen Antrag auf Vorlegung einer Criminalproceßordnung; 7) Bericht der dritten Deputation über die Petition von Leisnig, das Halten von Jahrmärkten betreffend, und 8) Bericht der vierten Depu tation über die Beschwerde des Stadtraths zu Hain, die Abent richtung der Jahrrente betreffend. Die Sitzung ist aufge hoben! Schluß der Sitzung um 2*L Uhr. SM der Redaktion beauftragt! v. Gretschel. Druck und Papier von B. G. Teubner i» Dresden