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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 162. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Präsident Braun: Das Nöthige wird besorgt werden. 7. (Nr. 1800.) Die Buchdruckerinnung zu Leipzig, Karl Gustav Naumann und Gen., überreichen die Abschlüsse der ver schiedenen bei dortiger Buchdruckerinnung bestehenden Cassen, zur Widerlegung einer bei Einführung der Petition der Buch- druckergehülfen Stanislaus Gralichowski und Gen. geschehenen Aeußerung. Präsident Braun: Die Petenten wünschen die Mitthei lung dieser Eingabe an die Kammer, die aber nicht geschehen kann, weil gleiche Bitten in andern solchen Fällen ebenfalls un berücksichtigt geblieben. Ich habe aber der geehrten Kammer mitzutheilen, daß aus den Beilagen hervorgeht, daß die Kran ken, Invaliden und Wittwen eine gewisse wöchentliche oder resp. jährliche Unterstützung erhalten. 8. (Nr. 1801.). Petition Johann Georg Sonntag's zu Raun im Amtsbezirke Voigtsberg um nachträgliche Steuerfrei heitsentschädigung. (Hierzu 1 Beilage.) Präsident Braun: Diese Eingabe ist sofort an die erste Kammer abzugeben, die, wie die geehrte Kammer sich erinnern wird, beschlossen hat, mit uns alle ähnlichen Eingaben an die hohe Staatsregierung gelangen zu lassen. 9. (Nr. 1802.) Protocollextract der ersten Kammer vom 11. dieses Monats, anderweite Berathung über das Allerhöchste Decret, die Reform der evangelisch-lutherischen Kirchenverfas sung betreffend. (Mit 1 Beilage.) Präsident Braun: Kommt an die außerordentliche Kirchendeputation zurück. 10. (Nr. 1803.) Desgleichen von demselben Tage, Be rathung über mehrere auf die Leipziger Ereignisse am Abend des 12. August 1845 bezügliche Beschwerden und Petitionen. Präsident Braun: Gehört zum Geschäftskreise der au ßerordentlichen wegen der Leipziger Ereignisse niedergesetz ten Deputation. 11. (Nr. 1804.) Der pädagogische Verein zu Dresden überreicht 76 Exemplare seines zehnten öffentlichen Berichts. Präsident Braun: Die Schrift ist bereits den Herren Mitgliedern der Kammer zugekommen. 12. (Nr. 1805.) Mittheilung des Köuigl. hohen Gesammt- ministeriums vom 12. Juni 1846 zu dem Allerhöchsten Decrete von demselben Tage, das Staatsbudget für die Jahre 1846, 1847 und 1848 betreffend. Präsident Braun: Ich bin aufgefordert worden, diese Mittheilung der Kammer bekannt zu machen, und es wird der Herr Secretair so gefällig sein, dieses Allerhöchste Decret der Kammer vorzulesen. Dies geschieht. Präsident Braun: Somit wären die Nummern der Ne- gistrande abgethan. — (Staatsminister v.3 eschau tritt ein.) — Wir kommen nun zum nächsten Gegenstände unserer Ta gesordnung, zum mündlichen Vortrage der Resultate des vereinigten Verfahrens der Deputationen über das Schuldhast gesetz. Der Herr Referent wird ersucht, uns diesen Vortrag gefälligst zu erstatten, den Vortrag über das Schuldhaftgesetz. ReferentAbg.v.Haase: MeinehochzuverehrendenHerren! Die von beiden Kammern ernannten Deputationen zu Begut achtung der Wechselordnung und des Gesetzes wegen der Schuld haft sind heute Vormittag zusammengetreten, um wegen der zwischen den Kammern noch obschwebenden Differenzen in Be zug aufden Gesetzentwurf, die Schuldhaft betreffend, eine Ver einigung der Kammern vorzubereiten. Einer der wichtigsten Differenzpunkte betrifft die Bestimmung des Gesetzentwurfs, daß Jemand zu Geldzahlungen und Leistungen bei Schuldhaft sichfverpflichten könne. Die erste Kammer hatte diese Bestim mung angenommen, gegen den Rath der Mehrheit ihrer Depu tation. Die zweite Kammer hat diese Bestimmung abgelehnt und in Uebereinstimmung.mit ihrer Deputation beschlossen, daß Jemand nur nach Wechselrecht zu Zahlungen sich verbindlich machen könne. In der Vereinigungsdeputationssitzung nun erklärte sich die Mehrheit der Deputation der ersten Kammer mit der AnsichtderzweitenKammer einverstanden,, jedoch wurde von ihr hinzugesetzt, daß sie nicht glaube, daß die erste Kammer von ihrem Beschlüsse abgehen werde. Was nun Ihre Depu tation anlangt, so ist diese heute noch derselben Ansicht, wie früher, und kann nicht umhin, Ihnen anzurathen, bei dem frühem Beschlüsse stehen zu bleiben, mithin der ersten Kammer hierin nicht beizutreten. Mit dieser, vielleicht der wichtigsten Frage des ganzen Gesetzes stehen die 2, 3,4,6,9,47,56 in Verbindung, welchedie geehrteKammer nach dem erwähnten, von ihr gefaßten Beschlüsse theils modisicirt, theils abgelehnt hat. Es wird nun von dem gegenwärtigen Beschlüsse der zweiten Kammer über das gedachte Princip auch der Beschluß über diese Paragraphen abhängen. Bliibt sie bei ihrer frühem Mei nung , so werden auch die diesseiligen Beschlüsse in Bezug auf diese Paragraphen aufrechtzuerhalten sein; wo nicht, so werden diese Paragraphen wenigstens in der Hauptsache wiederherge stelltwerden müssen. Es würde also zunächst darauf die Frage zu richten sein, ob die Kammer bei ihrem frühem Beschlüsse bleibt, daß nämlich, wie gesagt, Zahlungen oder andere Leistun gen nicht bei Schuldhaft angelobt werdewkönnett, und daß viel mehr bei Zahlungen, um Haft deshalb zu erwirken, ein Wechsel oder die gewöhnlichen Wechselformen vorliegen müssen. Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaube mir, den Vor trag des geehrten Herrn Referenten noch mit Wenigem zu ver vollständigen. Die erste Kammer ist dem vollständig beigetre ten, daß man nicht bei S ch uldhaft sich verpflichten könne, we der zu Zahlungen, noch zu andern Leistüngen, daß diese vielmehr formell nur geschehen könne durch die Wechselclausel. Es be steht also die Differenz nur darin, ob man sich mit der Wechsel clausel auch zu andern Leistungen, als zu Geldzahlungen, ver bindlich machen könne. Es kann nicht die Absicht sein, alle-
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