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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 162. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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nen der Volksschullchrer beschlossen hat. Die erste Kämper ist in der Hauptsache den Beschossen der zweiten beigetreten. Ich bitte um die Erlaubm'ß, münd lichen Vortrag darüb sr erstatten zu dürfen. Präsident Braun: Will die Kammer sich diesen Vor trag erstatten lassen? — Wird einstimmig beschlos sen. Präsident Braun: Meine Herren, ich habe Ihnen auch noch mitzutheilen, daß der Herr Vicepräsident wegen dringen der Arbeiten sich für die heutige Abendsitzung hat entschuldigen lassen. Er hat mir anzeigen lassen, daß er abgehalten ist, der Sitzung beizuwohnen, weil er für morgen eine ständische Schrift zu fertigen hat. Referent Abg. v. Platzmann: Die geehrte Kämper wird sich erinnern, daß von Seiten der hohen Staatsregierung überhaupt eine Revision des Elementarvolksschulgesetzes vom Jahre 1835 in Aussicht gestellt worden ist, und es war deshalb bei unserm ersten Beschlüsse dahin Vereinigung getroffen wor den: „Gegen die hohe Staatsregierung die Erwartung auszu sprechen: daß bis zum Zusammentritt der nächsten Stände versammlung die in Aussicht gestellte Revision des Elementar volksschulgesetzes von 1835 vorgenommen sein und eine dies- fallsige Gesetzvorlage erfolgen werde." Die erste Kammer ist diesem Beschlüsse beigetreten, jedoch unter der Voraussetzung, daß nicht sowohl eine allgemeine Revision des ganzen Elemen tarschulgesetzes zu verstehen sei, als vielmehr nur derjenigen Theile desselben, wo Mängel und Lücken wahrnehmbar wären. Von unserer Seite ist wohl auch nichts Anderes vorausgesetzt worden; wenigstens hat die Deputation im Allgemeinen be merkt, daß sich Mängel und Lücken im Gesetze herausgestellt hatten und in dieser Hinsicht eine Revision nothwendig sein möchte. Ich glaube also, daß die geehrte Kammer dahin sich erklären kann, diese Voraussetzung der ersten Kammer aner kennen zu wollen. Präsident Braun: Der Vorschlag der Deputation geht also dahin, daß sich die Kammer mit dem diesfallsigen Be schlüsse der ersten Kammer einverstanden erkläre. Nimmt die Kammer diesen Antrag ihrer Deputation an? — Einstim mig Ja. Referent Abg. O. Platzmann: Der zweite von uns be schlossene Antrag betrifft, wie Sie sich erinnern werden, die stu fenweise Erhöhungdes Gehalts der Schullehrer nach den Dienst jahren und zwar von 5 zu 5 Jahren um,10 Thlr., so daß die Besoldung nach einer 5jährigen Amtsführung von wenigstens 130 Thlr. nach einer 10jährigen Amtsführung auf 140 Thlr. und nach einer 15jährigen auf wenigstens 150 Thlr. erhöht werden soll. Die erste Kammer ist auch diesem Beschlüsse beigetreten, jedoch hat sie hier den Wunsch ausgesprochen: daß man die hierbei bemerkte successive Gehaltserhöhung keineswegs als eine für die hohe Staatsregierung streng bindende Norm angesehen wissen, vielmehr bis zum Erscheinen einer diesfallsigen gesetzlichen Bestimmung die Gehaltserhöhungen nach dem Bedürfnisse der betreffenden Individuen in das- Ermessen der hohen Stgatsregjemng legen wolle, auch die »hierzu, erforderlichen Zuschüsse aus der -Ma-tscasse Lrinaswegs als bleibende anzusehen seien, sondern sich nur auf die laufende Finanzperiode erstrecken sollen, damit hierdurch das bestehende Communalprincip wenigstens nicht dauernd glterirt werde." Dieser Zusatz enthält eigentlich etwas, von dem auch wohl die diesseitige Deputation ausgegangenist; es ist nur noch in so fern der hohen Staatsregierung einigermaaßen freie Hand gelassen worden, als es ihrem Ermessen anheimgegeben bleibt, das Bedürfniß der betreffenden Individuen im concreten Falle zu berücksichtigen. Die Deputation ist der Meinung, daß diesem Zusatze Leigetreten werden könne. Abg. H ensel: Ich muß sehr bedauern, daß die ersteKam- mer die Erhöhung des Schullehrergehalts, welchen die zweite Kammer keineswegs unter der jetzt vom Herrn Referenten mit- getheilten Voraussetzung beschlossen hat, in das Ermessen der hohen Staatsregierung gestellt hat. Denn wenn hierbei nur das Bedürfniß der einzelnen Individuen berücksichtigt werden soll, so steht unzweifelhaft ein weites Feld des Ermessens offen. Das Bedürfniß kann mit sehr verschiedenen Augen an gesehen werden. Die Erhöhung, welche die Deputation der zweiten Kammer vorschlug, war an und für sich unbedeutend, und man hätte diese Gehaltserhöhung ohne Beschränkung zu Th eil werden lassen können. Uebrigens muß ich dem Herrn Referenten widersprechen, daß die vierte Deputation bei ihrem Vorschläge sogleich pon dieser Voraussetzung, wie sie jetzt in der ersten Kammer angenommen ist, ausgegsngen sei. Wenig stens ist in dem Berichte der vierten Deputation davon nichts zu lesen gewesen. Abg. v. Schaffrath: Der Herr Referent möchte doch wohl in so fern Recht haben, als er sagte, daß an den von der Deputation gestellten Antrag die Staatsregierung nicht streng gebunden werden solle. Das versteht sich eigentlich von jedem Anträge von selbst, daß ein ständischer Antrag die Staatsregie rung nicht bindet, und daher hat auch der Berichterstatter Recht, wenn er behauptet, daß dies schon in dem Anträge überhaupt gelegen habe. Die Bestimmung dagegen, daß jene staffelweise Erhöhung des Gehaltes der Schullehrer von den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen abhängig gemacht werden soll, das dürfte wohl weniger in dem Sinne der Deputation sowohl, als dieser Kammer gelegen haben. In meinem Sinne hat es ge wiß nicht gelegen. Es wird jedoch immer nichts Anderes übrig bleiben, als der ersten Kammer beizutreten, damit den Schul lehrern wenigstens das Wenige, (und jetzt ist es um so weniger, als es kein festes Recht begründet) zu Theil werde. Ich stimme 'hierin auch vollkommen mit dem Abgeordneten Hensel überein, daß man dadurch, daß man das Wenige von dem Ermessen der Staatsregierung abhängig gemacht hat, die Zulage nicht den Stellen ertheilt, sondern nur von den persönlichen und indivi duellen ganz zufälligen Bedürfnissen abhängig gemacht hat. Es sollte aber ein jeder Lehrer, selbst wenn er noch so ver mögend wäre, als Lehrer der Menschheit für sein hochwichtiges Amt ein Recht auf die immer noch geringe Gehaltszulage
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