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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Vorschlag der Deputation, wenigstens gegen einen Minoritäts vorschlag, die Bestimmungen der ersten Kammer angenommen und den frühem Beschluß der zweiten Kammer hatte fallen las sen, so konnte man wohl schließen, daß gerade denjenigen Mit gliedern der Kammer, welche bei dem Gesetze vorzugsweise be- theiligt sind, viel daran gelegen sei, daß das Gesetz wirklich zu Stande kommt. Mit Recht hat gewiß auch der Herr Minister der Justiz erwähnt, daß, wenn die erste Kammer ihre Zustim mung zu dem Gesetze von einer gewissen Bedingung abhängig macht, das Gesetz allerdings nicht erscheinen kann, wenn diese Bedingung nicht erfüllt wird. Ueberhaupt ist es eine eigen tümliche Sache, wenn man bei Punkten, die nicht gerade ganz unwesentlich sind, bei seiner Meinung verharren will. Das kon stitutionelle System verlangt einmal eine solche Verständigung, ein Nachgeben, und es ist das vielleicht nicht der schlechteste Punkt dieses Systems. Mit dem offenbaren Unrechte braucht man allerdings eine Verständigung nicht zu suchen, allein hier glaube ich doch, daß von einem solchen nicht die Rede sein kaün. Wenn die Regierung sagen will, ich habe gesprochen, wenn die erste Kammer sagen will, ich habe gesprochen, wenn die zweite Kammer sagt, ich habe gesprochen, dann bringen wir freilich nimmermehr ein Gesetz zusammen. Wir haben vorausgesetzt, daß einem großen Lheile der Kammer viel an dem Zustande kommen des Gesetzes gelegen ist, und das ist lediglich der Grund gewesen, weshalb wir dem Vereinigungsvorschlage beitraten, gutwillig ist es nicht geschehen. Staatsminister v. Falkenstein: Dem, was der Abge ¬ ordnete Oberländer so eben geäußert hat, muß ich vollkommen Leitreten, und es hat in der Lhat viel Mühe gekostet, um auf den Standpunkt zu gelangen, auf welchen in diesem Augenblick das Gesetz gekommen ist. Es ist aber auch der Punkt, um wel chen es sich handelt, in der Lhat materiell von gar keiner großen Bedeutung, wie auch früher schon die geehrte Kammer aner kannt hat. Wenn man namentlich das Princip der Gerechtig keit an die Spitze gestellt wissen will, nun so kann man wohl sagen, daß eben darin der Grund jenes Vorschlags gelegen hat, man wollte wenigstens, so weites hier möglich war, die-Wahrheit erlangen, indem man für verschiedene Verhältnisse auch einen verschiedenen Maaßstab anlegte, indem es allerdings ein Erfah- rungssatz ist, daß immer in die kleinem Städte, von denen vor zugsweise hier die Rede ist, mehr Fremde sich zu wenden Pflegen, als auf das Land, und daß insbesondere der Grundbesitz bei wei tem häufiger in den kleinen Städten in Handel und Wandel kommt, als auf dem platten Lande. Eben deswegen ist auch -er Vorschlag so geschehen, wie es der Fall gewesen ist, und ich glaube in der That, daß sich beide Lheile, die Städte sowohl, als das Land, vollkommen damit einverstehen können, und da; die geehrte Kammer nicht die Absicht haben wird, aus diesem Punkte einen erheblichen Grund hernehmen zu wollen, um das Erscheinen des Gesetzes wenigstens im höchsten Grade zweifel haft zu machen. Abg. Metzler: Der vorliegende Fall beweist recht deut lich, daß es in der That besser ist, man führt einen ehrenwerthen Krieg, als daß rpan ehren schmählichen Frieden schließt. Wenn mir nur irgend ein haltbarer Grund angeführt würde, welcher ein Abweichen von dem Principe der Gleichheit und Gerechtig keit in Bezug auf die kleinen Städte rechtfertigte, ich würde so- 'ort dem Vereinigungsvorschlage beistimmen; bevor.dieses aber nicht geschieht, will ich lieber, daß das ganze Gesetz falle, als daß dasselbe auch nur eine Ungerechtigkeit sanctionire. Das ist meine Meinung; ich werde gegen diesen Vorschlag stimmen. Abg. Rewitzer: Ich gebe dem geehrten Abgeordneten Oberländer ganz Recht, wenn er meint, daß man bei einer Ver einigung über irgend ein Gesetz von beiden Lheilen nachgeben müsse, da außerdem eine Vereinigung nicht zu Stande zu brin gen wäre, niemals aber, glaube ich, meine Herren, darf dieses Nachgeben auf Kosten der Gerechtigkeit geschehen, und wenn, wie hier, von den Interessen zweier Stände die Rede ist, darf man nicht dem Vortheil des einen Standes aufopfern, um den des andern zu erhalten. Ich würde eben so gut gegen den Vor schlag der Deputation stimmen, wenn der Fall umgekehrt wäre, als ich auch dagegen stimmen werde, wie er jetzt ist. Warum will man in diesem Falle die Landgemeinden bevorzugen, um die Stadtgemeinden zu benachtheiligen? Dies ist gewiß eben so unbillig, als das Umgekehrte, wenn man bestimmen wollte, den Landbewohnern mehr aufzubürden, als den Städtern. Die Gründe, welche der Herr Referent vor gebracht hat, sind hin länglich widerlegt worden; ich glaube übrigens auch nicht, daß es die eigentlichen und wahren Gründe der Deputation find. Mindestens ist es etwas ganz Neues, zu hören, mit welcher Sorg falt man darauf bedacht sein will, den Communcassen einen Vortheil zuzuführen und dieselben zu füllen; man hat das sonst immer den Communen selbst überlassen. Ich wiederhole also nochmals, die Gründe des Herrn Referenten scheinen mir min destens die nicht gewesen zu sein, welche den Vorschlag der Ver einigungsdeputation zu Stande gebracht haben. Abg. Ioseph: Ich legte zwar zu keiner Zeit einen großen Werth auf diesen Zusatzparagraphen der ersten Kammer, um deswillen nicht, weil ich überhaupt eine practische Wirkung da von nicht absehen kann, nach demjenigen, was beider letzten Berathung über denselben von dem Abgeordneten v. Schaff rath und von mir bemerkt worden ist; denn es müßte wirklich Jemand es ganz eigenthümlich anfangen, um den Wirkungen desselben zu verfallen, und in so fern ist es rein weg unpraktisch und überflüssig. Niemand kann ein Grundstück eher erwerben und in Lehn nehmen, als bis er Einwohner und einheimisch ge worden ist. Däs Lehngeld aber wird einzig und allein für die Belehnung, nicht für die Bestätigung des Kaufes gegeben. Hiernach kann niemals der Fall eintreten, daß Jemand verbun den wäre, jetzt noch diese Sorte von Lehngeld wirklich zu bezahlen. Wenn also ein solches Recht, von Fremden mehr zu fordern, als von Einheimischen, bestanden, jetzt hat es keine Wirkung mehr, da nur Einheimische mit Grundstücken bestehen werden können; der Verpflichtete kann sich hierauf beziehen, um den Anspruch-
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