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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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stellen muß, um eine gezwungene Ablösung auf einseitige Pro vokation herbeizuführen, so ist es auch natürlich, daß man für diese Wahrscheinlichkeitsberechnung je nach den verschiedenen Umständen auch ein verschiedenes Verhältniß finden kann, als das eben angenommene, und so — ich habe über die Richtigkeit des Maaßstabes selbst nicht weiter sprechen wollen — läßt sich daher wohl leicht denken, daß bei der Wahrscheinlichkeitsberech- nung, namentlich, wenn man aus einem Jahrhunderte die Durchschnittsfälle herausziehen wollte, in Städten es viel öfter vorgekommen ist, daß die Grundstücke an Fremde verkauft worden sind, als in Dörfern. Also ein Princip der Ungerech tigkeit liegt darin durchaus nicht, sondern beide Sätze beruhen auf einem gleichen Principe der Gerechtigkeit und der Wahr scheinlichkeit. Referent Abg. Schäffer: Meine Herren, daß es der Deputation nicht gerade die größte Annehmlichkeit gewesen ist, Ihnen noch diesen Bereinigungspunkt zur Genehmigung vor tragen zu müssen, davon können Sie in der That überzeugt sein; allein die Art und Weise, wie die Verhandlungen bei der Ver einigung gepflogen worden sind, der Umstand, daß gerade die Deputation der ersten Kammer in den hauptsächlichsten Punk ten der Ansicht der zweiten Kammer beitrat, die Ueberzeugung der diesseitigen Deputation, daß es zur Erfüllung ihrer Pflicht gehöre, alles Mögliche zu thun, um dem Wunsche eines großen Theils der Kammer zu entsprechen, um dem Wunsche des Lan des, das seitmehrernLandtagenschonumeinsolches Gesetz petirt hat, zu genügen, und somit das Gesetz noch erhalten und zur Ausführung gebracht zu sehen, mußte allerdings dieDeputation auffordern, zu versuchen,auch diese Vereinigung noch dergeehrten Kammer vorzuführen. Wenn sie bei der Erfüllung ihrer Pflicht nochVorwürfe sich zugezogen und vernommen hat, nun so wird sie sich darüber trösten durch die Ueberzeugung eben, daß sie ihre Pflicht erfüllt hat. Es wird nunmehr der geehrte Herr Präsi dent auf den Vorschlag der Vereinigungsdeputation, der bereits in der ersten Kammer, wie ich schon erwähnt habe, angenom men ist, die Güte haben, die Frage zu stellen, und ich überlasse es der Kammer, ob sie dieser Ansicht beitreten oder durch Ableh nung des Vorschlags vielleicht das ganze Gesetz ablehnen wolle. Präsident Braun: Inden Städten soll also in der von der ersten Kammer beschlossenen Weise der Maaßstab der Ab schätzunggelten, während auf dem platten Lande der von uns beschlossene Maaßstab von K und resp. ß maaßgebend sein soll. Ich frage daher die Kammer: ob sie diesen Vorschlag ihrer De putation annehmen will?— Wird gegen sechszehn Stimmen angenommen. Referent Abg. Schäffer: Nun.ist noch zu §. 6 ein An trag, welcher von der Deputation zur Aufnahme in die Schrift beschlossen worden ist. Dieser §. 6 schreibt nämlich vor, daß die gegenwärtigen Werthe der künftigen Lehngelderentrichtungen auf dem Wege der Discontorechnung gefunden werden und daß die Zinsen von den künftig zu entrichtenden Lehngeldern nach der Höhe von 4 Thlr. berechnet werden sollen. Es hatte die erste Kammer, wie der geehrten Kammer bekannt sein wird, die sen Zinsfuß auf 3i/z herabgesetzt, es vereinigte sich die zweite Kammer nicht damit, und es ist gelungen, die erste Kamm er von dieser Ansicht zurückzubringen. Die erste Kammer hat sich je doch nur unter der ausdrücklichen Bedingung, daß der Antrag, den ich so eben die Ehre haben werde, Ihnen mitzutheilen, an genommen werde, dazu entschlossen, den Paragraphen, wie ihn der Gesetzentwurf enthält, anzunehmen, mithin sonach sich für den vierprocentigen Zinsfuß bei Berechnung der Zinsen für zu entrichtende Lehngelder entschieden. Dieser Antrag lautet so: „Veranstaltungen dahin zu treffen, daß die Appoints der Landrentenbriefe dem Berechtigten in einem billigen Ver hältnisse in kleinen Briefwerthen ausgezahlt werden und zwar keine dergleichen über 500 Lhaler Werths." Es hat sich die - geehrte Kammer über diesen Antrag, der in die Schrift zu stellen sein wird, noch zu entscheiden, und ich werde das ge ehrte Präsidium ersuchen, über diesen Antrag abstimmen zu lassen. Präsident Braun: Wenn Niemand über diesen in die Schrift aufzunehmenden Antrag spricht, so frage ich die Kam mer: ob sie diesen Antrag genehmigen will? — Einstim mig Ja. . Staatsminister v. Falkenstein: In Verbindung mit diesem Gegenstände gestatte ich mir, eine einzige Bemerkung zu machen, weil es wünschenswerth ist, daß sie im Protokolle einen Platz finde. Es ist nämlich in Verbindung mit dem jetzt be sprochenen Gesetze auch das Decret wegen der Schutzunterthä- nigkeit und des Stuhlzinses in der zweiten Kammer zur Bera tung gekommen, und es ist damals von einem Abgeordneten die Bemerkung gemacht worden, daß Seiten des Stadtraths zu Zittau, unerachtet einer ausdrücklich entgegenstehenden Bestim mung der Oberamtsregierung von 1832, noch ungebührlicher weise das Concesstonsgeld forterhoben werde. Als diese Be merkung durch die Landtagsmittheilungen veröffentlicht wurde, fand sich die Kreisdirection veranlaßt, dies näher zu erörtern, weil es nothwendig gewesen wäre, sofort diese Ungebührniß ab zustellen, und aus dieser sorgfältig angestellten Erörterung hat sich ergeben, daß dasjenige, was der Abgeordnete hier gesagt hat, wahrscheinlich auf einem unfreiwilligen Jrrthume seinerseits beruht hat, und ich bin es in derThat dem Stadtrathe zu Zittau sowohl, als überhaupt der Wahrheit schuldig, es hier zu erklä ren, daß ein solches Resultat aus jener Erörterung hervorge gangen ist. Vielleicht hat der geehrte Abgeordnete selbst die Güte, zu bestätigen, daß er sich in seiner Angabe geirrt hat. Abg. Zische: Ich bekenne mich dazu, daß ich damals dieseAeußerung gethan habe, was ich nicht gethan haben würde, hätte ich nicht glauben dürfen, daß die Nachrichten, die mir des halb zugekommen waren, vollständig gegründet seien, da sie mir von sehr achtbaren Männern mitgetheilt worden waren. Ich glaube aber, die guten Leute hatten sich in der Jahrzahl geirrt,
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