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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 114. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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nehmen, ohne sich-Auf diese oder jene Weise wieder zu entschä digen. Diese Entschädigung werden aber die unangeseffenen Weber jedenfalls an die Grmeindecaffe zu leisten haben. Von einem Wegfall der auf dem Gewerbe der Leinweberei ruhenden Abentrichtung kann hiernach nirgends die Rede sein, sondern es wird nur eine Umwandlung derselben in eine vielleicht noch drückendere Last herbeigeführt werden. Es bleibt hiernach nichts übrig, als bei den Bestimmungen des Ablösungsgesetzes Beruhigung zu fassen, die Ablösung der freien Vereinigung anheimzugeben. Daß eine solche zu Stande gebracht werden könne, wenn die GerichtSherrfchaften nur irgend milden Sinn dabei zeigen, das hat uns der Abgeordnete Scholze mit beredtem Munde auseinandergesetzt, und ich hoffe, daß der Abgeordnete in seiner Gegend noch vielfach Gelegenheit finden wird, sein Vermittelungstalent diesfalls geltend zu machen, wozu ich ihm langes Leben wünsche. Daß solche Abgaben, wenn auch unter andern» Namen, auch in unserm armen Erzgebirge vorkommen, kann ich bestätigen. Ich bin oftmals als Sachwalter von Ge richtsherren in der Lage gewesen, sogenannten Handwerkszins einzutreiben. Man hat vermöge des in neuerer Zeit sich geltend machenden Widerspruchsgeistes in allen Claffen der Gesellschaft auch die Abentrichtung eines derartigen Handwerkszinses als den Verhältnissen der Zeit nicht mehr entsprechend verweigert, worauf ich flugS mit einer Klage habe hervortreten müssen. Die armen Leute haben aber in der Regel nicht den ersten Ter min abgewartet, sondern dem Druck der Verhältnisse nachge geben und bezahlt, und gebe ich also hierin einem Redner vor mir Recht. Die Armen können ost aus Mangel an Mitteln zur Proceßführung derartige Streitigkeiten nicht durchführen. Da muß man wünschen, -aß die Gerichtsherren Einsicht Haben und mit Milde verfahren, was auch hoffentlich in vielen Be zirken geschehen wird. Wenn aber der Abgeordnete Zische einen Ausweg darin gefunden hat, daß man die Ablösung durch Jntercession des Staats bewirke, so muß ich ihm entschieden entgegentreten. Es würde eine solche Maaßregel zu den be denklichsten Consequenzen führen. Der Staat muß an sich zum Besten einzelner Claffen von Staatsbürgern möglichst nicht oder selten intercediren. Dieser Grundsatz ist stets thun- lichst aufrecht zu erhalten. Wenn man aber hier ein beson ders dringendes Bedürfniß voraussetzen wollte, so bemerke ich, daß andere arme Handwerker und Hausgenossen auf dem Lande existiren, welche ebenfalls Lasten zu tragen haben, von denen zu wünschen wäre, daß sie wegfielen. Ich will ein Verzeich nis» von einer großen Menge Leute beibringen, von denen ich Abgaben einzuklagen habe. Die Leute können nicht bezahlen. Es ist nicht nur der Stuhlzins und der Handwerkszins, son dern es sind auch andere Abgaben unter tausenderlei Namen, welche auf den armen Leuten lasten. Was den Webern recht ist, muß auch dm Fabrikarbeitern billig sein. Ueberhaupt müßte man, wenn man -en aufgestellten Grundsatz consequent verfolgen wollte, alle auf der Armuth lastenden Abgaben auf Staatskosten in Wegfall bringen, damit nicht etwa die Leute durch materielle Noch gezwungen sich in der Verlegenheit be finden, Revolution zu machen. Ich stimme also gegen den Antrag. Referent Abg. Schäffer: Meine Absicht, als ich um das Wort bat, ging dahin, die Bedenken !zu erwähnen, welche der Antrag des Abgeordneten Zische hervorzurufen im Stande ist. Es sind diese Bedenken von dem Herrn Staatsminister sowohl, als auch von Seiten des letzten Redners bereits hervorgehoben worden, und auch ich würde diesem Amendement, wie es gestellt ist, so unschuldig es bei dem ersten Anblicke erscheint, nicht bei pflichten. Es ist sehr richtig, daß, wenn der Stuhlzins durch Staatsmittel in Wegfall kommen soll, diese Erleichterung allen übrigen Geldgefällen gleichfalls zukommen müßte', und der Staat eineLast auf sich nehmen würde, die nicht zu übersehen ist. Es würde aber auch der Staat in Betreff des Stuhlzinses w eine unangenehme Lage kommen, in so weit der Stuhlzins von Unangesessenen gefordert und entrichtet wird; er würde in das selbe Verhältniß treten, in welches Gemeinden kommen, wenn sie den Stuhlzins durch Ablösung in Wegfall zu bringen suchen, und der Staat würde von diesen Webern sich eine Abgabe stipu- lircn müssen, um entschädigt zu werden für das, was er den Be rechtigten an Entschädigung gewährt hat. Es ist zwar gesagt worden, es solle dieser Antrag der Staatsregierung zur Erwä gung anheimgegeben werden, und diese der nächsten Ständever sammlung ein Gesetz vorlegen, aber schon die Fassung des An trags in der Art und Weise, wie sie geschehen, scheint ebenfalls bedenklich. Es ist uns vorhin von dem Abgeordneten Scholze gesagt worden, daß in vielen Ortschaften die Ablösung, die er in seiner Gemeinde zu Stande gebracht hat, nicht Fortgang gehabt hat, weil die dortigen Deputaten und diejenigen, welche an der Spitze der Gemeinden stehen, gesagt hatten, der Stuhlzins fällt ohne Ablösung weg. Wird nun im Lande bekannt, daß diese Angelegenheit nochmals von der Staatsregierung berathen un begutachtet und in Erwägung gezogen werden soll, so ist vor auszusehen, daß die Gemeinden Anstand nehmen werden, einen Weg ausfindig zu machen, auf welchem dis Angelegenheit be seitigt wird, und es wird diese Angelegenheit wiederum auf einen Zeitraum von 3 Jahren in Stockung gebracht. Es ist auch nicht abzusehen, wie die Staatskasse dazu kommen soll, diesen Stuhl zins aLzulösen. Soll dies geschehen, so liegen Verhältnisse noch viel näher. Es ist bekannt, daß die Lausitz durch die Provinzial stände repräsentirt wird. Diese Provinzialstände besitzen Lassen und Vermögen. Vielleicht ist es den Provinzialstanden mög lich, diese'Angelegenheit durch ihre Mittel auf die kürzeste un angemessenste Weise zu beseitigen. Es wird dieser Corporation leichter werden, als wenn der Staat in das Mittel treten wollte. In den Erb land en sind auch Kreiscassen. Diese können vielleicht auch eintreten, in so weit sie dazu ausreichen und die Kräfte des Vermögens es zulasten. Ich würde diesen Weg, wenn er ge wählt würde, dem vorziehen, daß der Staat eintreten sollte. Die Deputation hat wohl das Drückende gefühlt, was auf diesen Leuten haftet, allein nach mehrfachen Berathungen ist man doch zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Angelegenheit auf eine andere Art sich nicht beseitigen läßt, als auf.die, welche die Ge-
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