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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 114. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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Präsident Braun: Es ist auf Schluß der Debatte ange- tragen worden. Will die Kammer den Antrag unterstützen? — Wird hinreichend unterstützt. Präsident Braun: Will die Kammer dem Abgeordneten Zische nochmals das Wort gestatten? — Einstimmig J a. Abg. Zische: Ich würde den Abgeordneten, der auch für Zittau deputirt ist, bitten, mir nachzuweisen, wo ich auf Ableh nung, auf Wegwerfen dieser Leistung angetragen habe. Seit mehrern Landtagen habe ich um „Ablösung" derselben petirt, habe also auch dabei das historische Recht, nämlich da, wo es wirklich feststeht, anerkannt. Präsident Braun: Witt die Kammer dis Debatte für ge schlossen erklären? Abg. Clauß: Ich wollte nicht gegen den Schluß der De batte sprechen; bemerke aber, daß ich mich gleich bei Anfang derselben gemeldet habe, und allerdings wünschte, Einiges in Bezug auf die in gleicher Weise in den Erblanden belasteten armen Gewerbtreibenden hinzuzusügen. Ich hoffe, auf anderem Wege, in Betreff einer Gewerbsteuererleichterung, meiner Theil- nahme Worte geben zu können. Präsident Braun: Es haben sich noch einige Sprecher gemeldet, gegenwärtig aber habe ich die Frage an die Kammer zu wiederholen: Will sie dieDebatte für geschlossen annehmen ? — Gegen zehn Stimmen Ja. Präsident Braun: Der Referenthatnun noch das Schluß wort. Referent Abg. Schäffer: Ich glaube, daß diese Sache sehr einfach ist. Es ist auch gegen das Deputationsgutachten keine hauptsächliche Ausstellung oder vielmehrgar keine erhoben worden. Ich glaube daher, mich des Schlußwortes begeben zu können, und bitte den Herrn Präsidenten, über den Antrag abstimmen zu lassen. SLaatsminister v. Falkenstein: Noch eine einzige Be merkung. Zur Beruhigung des Abgeordneten Zische habe ich Hinzüzufügen, daß, wenn die heutige Debatte in der Kammer in der That keinen andern Erfolg haben sollte, als den, daß dem Deputationsgutachten beigestimmt würde, wie sie denn meiner Meinung nach nur diesen haben kann, sie doch jeden falls -en wesentlichen praktischen Erfolg haben wird, das hoffe ich zuversichtlich, daß Seiten derjenigen, die im Falle sind, zu Erleichterung der betheiligten Classen, also namentlich der We ber etwas beizutragen, Alles geschehen wird, was möglich ist, und daß namentlich das, was von dem Abgeordneten Scholze bezeichnet worden ist, gewiß von Bielen versucht, und wie man erwarte» kann, mit Erfolg versucht werden wird. Präsident Braun: Die Staatsregierung hat über das Recht, Stuhlzins zu fordern, die Seite 396 u. sig. des Dekrets enthaltene Auseinandersetzung gegeben. Die Deputation hat diese Auseinandersetzung geprüft, und schlägt Seite 320 des Berichts vor: „Die Kammer möge bei der von der hohen Maatsregierung abgegebenen Erklärung Beruhigung fassen und diese Angelegenheit auf sich beruhen lassen." Ich habe demnach die Kammer zu fragen: Tritt sie in dieser Angelegen heit der Deputation bei? — Gegen zwei Stimmen Ja. Präsident Braun: Es würde nun die Abstimmung mit telst Namensaufrufs erfolgen müssen. Da aber die Kammer sich gestern bezüglich des ihr vorgelegenen Gegenstandes dahin ausgesprochen hat, daß die Abstimmung darüber bis zur Bera- thung und Abstimmung über das Dekret, den Schluß der Land rentenbank betreffend, ausgesetzt werden soll, so dürste auch der selbe Beschluß bezüglich der gegenwärtigen Vorlage zu fassen sein. Der Referent oder der Vorstand der Deputation wird ersucht, seine Ansicht darüber auszufprechen. Referent Abg. Schäffer: Ich bin ganz damit einver standen. Präsident Braun: Oder hält es dieDeputaüon nicht für nothwendig, daß der definitive Beschluß über diese Angelegen heit ausgesetzt werde? Abg. o. Haase: Es hat nach meiner Ansicht weder das Eine noch das Andere ein Bedenken gegen sich. Referent Abg. Schäffer: Mit derLandrentenbankhangt diese Frage zwar nicht zusammen, da aber die Abstimmung nachher vorgenommen werden soll, so kann die Abstimmung auch hierüber ausgesetzt werden. Präsident Braun: Es ist nicht nur abzustimmen über den Vorschlag der Deputation wegen des Stuhlzinses, sondern auch wegen der Schutzunterthänigkeit, und ich glaube, daß em Zusammenhang zwischen der gegenwärtigen Vorlage und dem Entwürfe über den Schluß der Landrentenbank stattsindet. Staatsminisier v. Ze sch au: Es ist dies auch die Meinung der Regierung. Es steht das Gesetz wegen der Landrenten? bank allerdings auch mit dem vorliegenden in Verbindung. Präsident Braun: Will die Kammer die Beschlußfassung aussetzen, bis die Berathung und Beschlußfassung über das De kret, -en Schluß derLandrentenbank betreffend, erfolgt ist? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Wir gehen nun zu dem andern Gegen stände der Tagesordnung über, zum Vortrage des Berichts über den Schluß der Landrentenbank. Referent Abg. Schäffer: Es wird bei dieser Angelegen heit ein anderes Verfahren einzuschlagen sein, als bei dem Vor trage der Allerhöchsten Decrete gewöhnlich ist. Dieses Dekret ist schon in frühem Sitzungen verlesen, auch der 1. und 2. §. des Gesetzentwurfs berathen worden, und es beginnt heute die Be rathung des 3. und der folgenden ZZ>; allein um die Sache über sichtlich und verständlich zu machen, scheint es dasZweckmäßigste, wenn ich zuvörderst den von der Deputation erstatteten Bericht vortrage. Nachdem nunmehr die unterzeichnete Deputation die Be richte über die Gesetzvorlagen, einige nachträglicheBestimmungen zu dem Ablösungsgesetze, so wie die Schutzunterthanigkeit und die Ablösung darauf bezüglicher Abentrichtungen betreffend, der Kammer vorgelegt hat, reihet an selbige die Deputation ihr Gut achten über die ausgesetzt gebliebenen Paragraphen des in der Ueberschrift benannten Gesetzentwurfs.
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