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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 114. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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allzu bedeutend Herausstellen und ich mache irr so fern auf das, was vom Herrn Staatsminister hervorgehoben worden ist, nochmals aufmerksam, was wohl der hauptsächlichste Umstand ist, der in dieser Beziehung zur Berücksichtigung kommt, näm lich, daß der Berechtigte die Entschädigung, bestehe sie nun in baarem Gelbe oder in Landrentenbriefen, nicht sofort in die Hände bekommt. Es wird dieses Geld oder diese Landrenten- Lriefe, wie bereits der Bericht enthält, an die Hypothekenbe- hörden abgegeben, um das Nöthige wegen der Realgläubigrr dabei zu expediren. Daß diese Angelegenheit nicht so rasch abgemacht wird, wird wohl Jeder wissen, der sich in diesem Falle und in einer solchen Unannehmlichkeit befunden hat. Es »ergeht mitunter ein sehr langer Zeitraum, ehe das baare Geld von der Hypothekenbehörde ausgezahlt wird. Wird die Ent schädigung von der Landrentenbank durch Baarzahlung ge leistet , so liegt das Geld so lange todt im Deposits und bringt keineZinsen; es verliert also während dieses langen Zeitraumes -er Berechtigte nicht wenig. Liegt dagegen die Entschädigung rn Landrentenbriefen im Deposito, so laufen die Zinsen für den Berechtigten schon von dem Augenblicke an, wo diese Briefe von der Landrentenbank abgegeben werden. Wenn nun der Berechtigte diesen Verlust an Zinsen erwägt und ihn mit der vielleicht eintretenden Coursdifferenz, wenn die Pa- Piere unter xsri stehen sollten, vergleicht, so wird dieser an scheinende Nachtheil sich sehr oft ausgleichen. Daß diese Pa piere an die Hypothekenbehörden abgeliefert werden müssen, ist in so fern wohl fast bei allen Gütern anzunehmen, als aus den meisten immer doch ein Pasfivum sich befindet, und es kann daher für den Berechtigten diese Bestimmung durchaus keinen Nachtheil bringen. Dringend ist dagegen zu wünschen, daß diese Lehngelderangelegenheiten, die sich im Laufe der Zeit so gehässig gemacht haben, und die sich von Tage zu Tage im- mer noch gehässiger machen, vollständig und baldigst beseitiget werden. Die Deputation wünscht daher dringend, daß die Leehrte Kammer der Fassung und dem Gutachten, das sie der selben empfiehlt, ihren Beifall zolle. Präsident Braun: Die Deputation hat uns die drei Pa ragraphen des Gesetzes, den Schluß der Landrentenbank betref- send, in einer veränderten Maaße vorgeschlagen, Seite 325 fig. des anderweiten Berichts. Ich habe zunächst die Kammer zu fragen: ob sie den von der Deputation vorgeschlagenen §. 3 in der Seite 325 (f. oben S. 3138) zu lesenden Fassung geneh migt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer -en von der Deputation vorgeschlagenen §. 4 in der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung, die ebenfalls Seite 325 des Berichts (s. oben S. 3138) ersichtlich ist? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Weiter: Gmehmigt die Kammer Z. 5 in der von der Deputation Seite 326 des Berichts (s. oben S. 3138 fig.) vorgeschlagenen Fassung? — ES geschieht das gegen zwei Stimmen. Präsident Braun: Wir können nun zu §< 6 übergehen. Referent Abg. Schäffer: 6 lautet: Die Ausführung dieses Gesetzes soll durch Unsere Ministe rien der Finanzen und des Innern erfolgen. Dir Deputation rathet die Annahme an. Präsident Braun: Nimmt die Kammer §. 6 der Vor, läge an? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Schäffer: Es ist noch ein Theil des Be richts vorzutragen, worin zweier Petitionen gedacht ist: Noch hat die Deputation einiger Petitionen zu gedenken, , welche eine Verlängerung der den Verpflichteten zugestandenen Berechtigung, auf Ueberweisung der Renten an die Landrenten bank anzutragen, bezwecken. Es sind dies die Eingaben des Gemeinderaths zu Neugersdorf, der Gemeinde Bertsdorf und des Gemeinderaths zu Großschönau. Da deren Wünschen durch die Gesetzvorlage entsprochen werden soll, so beantragt die Deputation, diese Petitionen als erledigt anzusehen. Referent Abg. Schäffer: Ich weiß nicht, ob der Herr Präsident genehmigt, -aß ich noch den Bericht über die zweite Petition vorlese? Präsident Braun: Ich finde kein Bedenken dagegen. Referent Abg. Schäffer: In Betreff einer Petition der Gemeinde Sürßen, welche die Verwendung der Kammer bei der hohen Staatsregierung dahin in Anspruch nimmt, daß die von ihr zeither entrichteten Geldzin sen der Landrentenbank ebenfalls überwiesen werden möchten, beantragt die Deputation, dieselbe auf sich beruhen zu lassen, aus dem Grunde, weilGeldzinsen von derLandrentenbank nicht über nommen werden. Präsident Braun: Wünscht Jemand darüber zu spre chen? Die Deputation schlägt uns vor, Seite 326 deS Berichts, die gedachten Petitionen als erledigt anzusehen. Stimmt die Kammer hierin ihrer Deputation bei? — Ein stimmig Ja. Präsident Braun: Einen gleichen Vorschlag macht sie in Bezug auf die Petition der Gemeinde Sürßen, wo die De putation Seite 327 vorschlägt, diese Petition auf sich beruhen zu lassen. Tritt die Kammer auch hierin der Deputation bei? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Wir gehen nun zur Abstimmung mittelst Namensaufrufs über, und ich habe an die Kammer die Frage zu richten: Will sie den Gesetzentwurf, den Schluß der Landrentenbank betreffend, mit den von ihr beschlossenen Ab änderungen und Zusätzen annehmen? Es beantworten diese Frage mit Vicepräsid entEisenstuck, Secretair Hensel, Rittner, Poppe, Georgi (aus Mylau), Scharf, Brockhaus, Schwabe, 0. Platzmann, v. Schbnfels, Stellv. Abg.v. Abenhroth, Za: SövNitz, v. Beschwitz, Kleeberg, Siegert, v.Iezschwktz, Voß, Klinger, Ludwig, Erchenbrecher, Neydel, Metzler,
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