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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 117. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. N, Kammer, Dresden, den 20. April 1846. Einhundert und achtzehnte öffentliche Sitzung am 15. April 1846. Inhalt: Verpflichtung des Adg. v. v. Mayer und der stellv. Abgg. Gehe und Rudolph. — Vertrag aus der Registr.ande. — Entschuldigungen. — Berathung des Berichts der ersten Deputation über das Allerhöchste Decret vom 14. Sep tember 1845, das Gesetz und die Verordnung vom 5. Februar 1844, bezüglich der Angelegenheiten der Presse betr. (Vrgl. Mittheil, erster Kammer Bd. I. Nr. 21 S. 452 flg.) Die Sitzung beginnt nach «11 Uhr in Beisein von fünf und fünfzig Kammermitgliedern, so wie in Anwesenheit des Staatsministers v. Falkenstein und des Königl. Commis- sars 0. Schaarschmidt, mit Verlesung des über die vorher gehende Sitzung aufgenommenen Protokolls durch den Secre- tair Hensel.. Präsident Braun: Hat Jemand gegen dieses Proto koll eine Erinnerung zu machen? Wenn das nicht der Fall ist, so ersuche ich die Abgeordneten Secretair Scheibner und v. d. Planitz um Mitvollziehung des Protokolls. Der Kammer habe ich mitzutheilen, daß eingetroffen sind und sich gehörig legitimirt haben der Abgeordnete Herr v. v. Mayer, der nach Kammerbeschluß einberufene Stellvertreter des Abge ordneten Leuner, nämlich Herr Gehe, und dann der Stellver treter des Abgeordneten Pfeiffer, Herr Rittergutsbesitzer Ru dolph. Alle drei haben sich, wie gedacht, legitimirt, und es steht deren Eintritt in die Kammer nichts entgegen. Ich er suche demnach den Herrn Secretair, dieselben in die Kammer einführcn zu wollen. (Der Abgeordnete und bezüglich die Stellvertreter treten ein) Präsident Braun: Es freut mich, Herr v. v. Mayer, daß Ihr Gesundheitszustand endlich es gestattet, unserer Kam mer noch auf diesem Landtage anzugehören, so wie Sie allen frühem konstitutionellen Versammlungen des Vaterlandes Ihre Thätigkeit und Ihre Talente gewidmet haben. Es sind Ihnen die Verpflichtungen bekannt, welche Sie als Stände mitglied zu beobachten haben; dieselben sind, wie Sie wissen, n. 117. in Z. 82 unserer Verfassungsurkunde enthalten, und indem ich Sie auf diesen Paragraphen und den bezüglich dessen geleiste ten Eid verweise, bitte ich Sie, zu bestätigen, daß Sie diese Verpflichtungen wahrend Ihrer ständischen Wirksamkeit beob achten wollen. Ihr Platz befindet sich Nr. 38. Rücksichtlich Ihrer, Herr Gehe, findet dasselbe statt, auch Sie gehörten be reits der Ständeversammlung an. Sie haben also den Eid, wie er §. 82 der Verfassungsurkunde enthalten ist, nicht noch mals zu leisten, sondern ich habe Sie nur darauf zu verweisen, und daß Sie denselben einhalten wollen, haben Sie mir mit telst Handschlags zu versichern. Sie aber, Herr Rudolph, haben unserer Versammlung noch niemals angehört, Sic ha ben daher den in §. 82 der VerfassungAUrkunde vorgeschriebe nen Eid, den Ihnen der Herr Secretair vorlesen wird, nach sprechend zu schwören. (Die Eidesformel wird durch Herrn Secretair Hensel vor gelesen und in der angegebenen Weise geleistet.) Sie erhalten nunmehr ein Exemplar der Verfassungs urkunde und ein Exemplar der Landtagsordnung. Sie sind nunmehr als Mitglied der Versammlung verpflichtet; der Platz ist derselbe, den der Abgeordnete Pfeiffer inne hatte, und der unter Nr. 54 sich befindet. Wir gehen nunmehr zumVortrage aus der Registrande über: 1. (Nr. 1465.) Zweiter Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über das Allerhöchste Decret, die Eisen bahnen betreffend. Präsident Braun: Wird zu drucken sein und auf eine spätere Tagesordnung gelangen. 2. (Nr. 1466.) Bericht derselben Deputation über das Allerhöchste Dekret vom 14. September 1845, die Rechenschaft betreffend. Präsident Braun: Findet gleiche Berücksichtigung. 3. (Nr. 1467.) Bericht derselben Deputation über das Allerhöchste Decret, den Elsterbrunnen bei Adorf betreffend. Präsident Braun: Auch dieser Bericht ist dem Drucke zu übergeben und sodann auf die Tagesordnung zu bringen. 1
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