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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 117. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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Abg. Oberländer: Die vorhergehende, diese und auch die nachfolgende Eingabe sind durch mich überreicht worden. Ich werde zur ersten und letzten nichts hknzufügen, so sehr ich mich auch für beide, als die Presse und einen Lheil der vater ländischen Industrie betreffend, interessire. Der Gegenstand der ersten ist bereits verhandelt, über die Olbernhauer Sache aber werde ich mich seiner Zeit aussprechen. Dagegen ist es nothwendig, in Beziehung auf die Erklärung des Stadtraths zu Meerane eine kurze Bemerkung zu machen, wenn dieselbe nicht in der Kammer vorgelesen werden soll, was doch wohl noch mehr Zeit wegnehmen würde. Es ist nämlich diese Ein gabe deS Raths zu Meerane weder eine Petition, noch eine Beschwerde, sondern eben nur eine Erklärung, und gewisser- maaßen eine Verwahrung dagegen, daß sich genannter Stadt rath gegen einen israelitischen Kaufmann zu Leipzig eines har ten Verfahrens schuldig gemacht haben soll, wie es der Fall zu sein scheine nach einer Bemerkung unsers Collegen Brock haus bei Einführung einer neuerlichen Petition einiger israeli tischer Kaufleute zu Leipzig. Der Stadtrath zu Meerane, sich seines legalen und nichts weniger als illiberalen Verfahrens Lei dieser Sache bewußt, fühlt sich gewissermaaßen dadurch verletzt und hat das Sachverhältniß aktenkundig hier darge stellt. Daraus geht nun zweifellos hervor, daß man dem israe litischen Kaufmann Hirschel aus Leipzig nicht etwa deshalb irgend welche Schwierigkeiten in den Weg gelegt hat, weil er der Waareneinkäufe wegen sich in Meerane aufgehalten hat, sondern daß derselbe deshalb im Einverständnisse mitderKreis- direction ausgewiesen worden, weil er unter verdecktem Namen ein förmliches und vollständiges Manufacturgeschäft daselbst betrieben hatte. Es ist dies aber um so unzweifelhafter, als dieser Hirschel in Frankfurt an der Oder durch seine Annonce und Firma sich selbst als in Leipzig und Meerane etablirt bezeichnet hat. Es wäre mithin, wie die Eingabe sagt, von einem so harten Verfahren, wie es vorgestellt worden, durchaus nicht die Rede. In der That würde hierbei gegen einen Chri sten eben so verfahren worden sein, ganz abgesehen davon, daß der Stadtrath zu Meerane nicht anders hat verfahren dürfen, um sich nicht einer Gesetzesverletzung schuldig zu machen. Der Stadtrach zu Meerane hat sich für verpflichtet gehalten, diese Eingabe an dieKammer zu machen,um sich dadurch von jenem Vorwurfe zu reinigen. Wie man übrigens in Meerane bereits zu jener Aeußerung gekommen ist, weiß ich nicht; denn als ich mich über die betreffende Bemerkung aus unfern Mittheilun- gen unterrichten wollte, fand ich, daß die Mittheilungen über jene Sitzung noch gar nicht heraus sind, und es ist dies also ein Beweis, von welchem Umfange der Erfolg der Oeffentlich- keit unserer Sitzungen ist; denn sie wissen hiernach in der Provinz die Sache ost n'och eher, als hier am Orte des Land tags. Präsident Braun: Die Eingabe selbst wird zur dritten Deputation zu verweisen sein, derdie Petition, aufwelchein der vorliegenden Eingabe Bezug genommen worden ist, zur Be- rathung vorliegt. Stimmt die Kammer dem bei, daß diese V.I17. Eingabeandie dritte Deputationabgegeben werde? —Wird einstimmig bejaht. 19. (Nr. 1483.) Nachtragspetition der Gewehrfabrican- teninnung zu Olbernhau, August Friedrich Seyfert und Ge nossen, zu der von ihnen früher eingereichten Petition, die Ab hülfe ihres Nothstandes rc. betreffend. (Vergl. Mittheilungen der ersten Kammer S. 1209.) Präsident Braun: Die fragliche in dieser Eingabe in Bezug genommene Petition wurde der zweiten Deputation zugewiesen; das Militairbudjet und unsere darüber gefaßten Beschlüsse sind nun zwar der ersten Kammer zugegangen, aber so viel ich weiß, sind sie bereits wieder zu uns zurückge kehrt, und liegen der anderweiten Berathung der zweiten De putation unter. Also schlägt das Direktorium vor, diese Ein gabe an die zweite Deputation zu verweisen. Ist die Kam mer hiermit einverstanden? Einstimmig Ja. 20. (Nr. 1484.) Petition des landwirthschastlichen Spe- ckalvereins zu Saida, Moritz Ferdinand Gräfe's und Genossen, um Abänderung des §. 46. des Statuts für den erbländischen ritterschaftlrchen Creditverein im Königreiche Sachsen. (Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz trist ein.) Abg. v. Schaffrath: Bei der bcdauernswerthen Krankheit meines Freundes des Abgeordneten Joseph mache ich in Folge des an diesen gerichteten Gesuchs der Bittsteller diese Petition zu der meinigen. Präsident Braun: Sie gehört also als eine ständi sche zum Geschäftskreise der dritten Deputation. Ist die Kammer damit einverstanden? >— Wird einstimmig be jaht. 21. (Nr. 1485.) Abgeordneter Heyn bittet um Urlaub vom 15. bis mit 17. dieses Monats. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer diesen Urlaub? — Einstimmig Ja. 22. (Nr. 1486.) Abgeordneter Heuberer desgleichen vom 15. April bis mit 9. Mai dieses Jahres. Präsident Braun: Will die Kammer auch diesen Urlaub bewilligen? — Wird einstimmig bewilligt. 23. (Nr. 1487,.) Abgeordneter Metzler desgleichen für den 15. und 16. April. Präsident Braun: Gestattet die Kammer auch diesen Urlaub? — Wird einstimmig gestattet. 24. (Rr. 1488.) Abgeordneter Clauß desgleichen vom 20. April bis mit 16. Mai. Präsident Braun: Ertheilt die Kammer auch diesen Urlaub? —Wird einstimmig ertheilt. 1
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