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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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schnittsbetrage des Erfordernisses gewiß eben so fehlerhaft, als ein Ausschreiben über demselben. Es ist dieserFehler in der neuern Zeit einmal begangen worden; man hat, verleitet von einigen guten Jahren, Beiträge ausgeschrieben, die unter dem Durchschnittsbc- trage waren. Dieser Fehler hat sich gerächt, es ist ein weit hö- heresAusschreiben erforderlich geworden; er ist aber nun ausgegli chen, und es möchte an der Zeit sein, zu dem rechten Durch- schnittsbetrage zurückzukehren. Was ist aber dieser Durch- schnittsbrtrag? Die Regierung geht davon aus, daß sie ihn von 1787 an berechnet. Die Deputation dagegen ist der Meinung gewesen, daß eine zehnjährige Periode wohl genügen werde, um die Ansicht, was der richtige Dmchschnittsbeitrag wäre, festzu stellen; denn die Baupolizei in frühem Jahren, so wie die Bei trittspflicht zum Brandcasseninstituts waren gewiß ganz anders, als in der neuern Zeit. Es sind manchs gefährliche Bauobjecte verschwunden und minder gefährliche an deren Stelle getreten, und es möchte, was im vorigen Jahrhunderte das Richtige war, Wohl kaum in dem jetzigen noch als richtig gelten können. Ge wiß ist zu bedenken, daß, wie auch die Würfel fallen werden, die Beitragspflichtigen für das Erforderliche werden sorgen müssen. Und wenn, was Gott verhüte, der von der Deputation anerkannte Durchschnitts beitrag nicht genügt, so jwird der Ausfall in der nächsten Finanzperiode ausgeglichen werden. Wünschen muß man aber allerdings, daß auf eine so drückende Periode, wie die zunächst vergangene gewesen ist, nun doch den Grundstücksbesitzern eine Erleichterung zu Lheil werde, deren sie so sehr bedürfen, und die ihnen, wie der Deputation geschienen hat, unbedenklich ge währt werden kann. Wenn übrigens der Herr Staatsminister selbst einen zehnjährigen Durchschnitt nicht genügend findet, um eine Wahrscheknlichkeitsbrrechnung über die Höhe des Erforder nisses aufzustrllen, so wird er auch zugestehen müssen, daß noch weniger ein Vierteljahr wegen der vielen darin vollkommenen Brände einen Maaßstab der Berechnung dessen abgeben kann, was in der gegenwärtigen Periode an Brandcaffenentschädigung wird aufzubringen sein. Ich glaube daher, daß das Deputa tionsgutachten als der Mittelweg zwischen dem, was die Staats regierung beabsichtigt, und zwischen dem, was von der Majorität der Deputation der ersten Kammer vorgeschlagen worden ist, sich zur Annahme empfiehlt. Staatsminkster v. Falkenstein: Ich erlaube mir nur noch, in Bezug auf ein paar Bemerkungen des letzten geehrten Sprechers Folgendes zu erwidern. Er bemerkt, die Regierung habe in so fern eine abweichende Ansicht, als sie eine Durch schnittsrechnung gemacht habe von 1780 bis 1840. Diese Durchschnittsrechnung hat sie allerdings aufgestellt, aber das Resultat, das darnach sich ergab, wurde nicht angenommen, sondern aus den Gründen, die der geehrte Sprecher selbst ange geben hat, ein Mittelsatz hervorgehoben. Denn es würden sich, wie im Decrete bemerkt ist, gemeknjährlich eigentlich 9 Ngr. herausgestellt haben, während das Ministerium, um einen Mit- telsatz zu bekommen, blos die Summe von 8 Ngr. als den zu fordernden Beitrag aufgestellt hat. Zu dieser Summe ist das Ministerium dadurch bewogen worden, weil sie gerade die richtige Mitte zu halten schien zwischen dem „zu Viel" und „zuWenig", zwischen einer Durchschnittssumme nach einem zu langen und nach einem zu kurzen Zeiträume. Aber es glaubte sich nicht ent schließen zu können, die Berechnung eintreten zu lassen, welche, weil sie zu wenig Sicherheit bietet, große Jnconvenienzen und Verlegenheiten herbeiführen kann. Es ist von dem geehrten Spre cher darauf Bezug genommen worden, daß man, um einen Re servefonds zu haben, nicht besondere Beiträge ausschreiben müsse. Wir sind darin vollkommen einverstanden; es ist aber sehr schwer zu sagen, welches die rechte Summe sei. Und da muß man sagen, daß ein längerer Zeitraum der Wahrheit immer näher kommt, als ein zu kurzer Zeitraum. Es ist ferner von ihm ge sagt worden, es wäre darauf kein Gewicht zu legen, daß im ersten Vierteljahre so viele Brände vorgtkommen wären. Ein kleiner Unterschied dürfte hier aber doch wohl sein; hier sehen wir das wirkliche Factum vor uns, wir wissen, wenigstens für einen, wenn auch kleinen Zeitraum, was gebraucht wird, während dort nur Wahrscheinlichkeit ohne specielle facti'che Unterlage vor handen ist. Wenn bemerkt worden ist, die baupolizn'lichen Ein richtungen hätten die Feuersgefahr gemindert, so will ich das da hingestellt sein lassen — es wäre wenigstens sehr erwünscht; ich muß aber bemerken, daß die Versicherungssumme außerordentlich gestiegen ist, und besonders von den versicherten Gebäuden in neuerer Zeit in Folge des fortschreitenden Jndustriewesens aller dings auch sehr bedeutende Fabriketablissements in die Versiche rungssumme gekommen sind, und daß es in der Natur der Sache liegt, daß die Feuersgefahr bei begleichen Etablissements be deutend ist, was um so wichtiger ist, als die Versicherungssummen sü- einzelne dergleichen Fabriken von einer bedeutenden Höhe sind. Wirhaben solche Versicherungen, die über hunderttausend D-aler betragen, und ich muß bemerken, daß dcr Brand einiger solcher Fabriken, der Brand von einer der zum Theil noch keineswegs nach polizeilichen Vorschriften gebauten älter» Städte uns in eine Lage setzen könnte, welche für dieBrandcasseVerlegenheiten herbeiführen müßte. Ich will von Herzen und im Interesse deS Ganzen wünschen, daß dergleichen Falle nicht vorkommen mö gen, füge aber hinzu, daß die Negierung in die Nothwendigkeit versetzt ist, darauf Bedacht zu nehmen, keineVerlegenheit fürstch selbst herbeizuführen. Es ist unangenehm, wenn wir, nachdem in den ersten zwei Jahren mit dem von der Deputation jetzt vorge schlagenen Beitrage auszukommen gewesen wäre, uns in der letzten Zeit überzeugten, daß damit nicht auszukommen wäre, und dann einen höher» Beitrag ausschreiben müßten- Eine solche Ermächtigung, wie die Deputation vorschlägt, würdedaher zwar unbedingt nothwendig sein, aber nichts desto weniger eine große Verlegenheit herbeiführen, und wie jede Nachzahlung, ein unangenehmes Gefühl für den, der geglaubt hat, daß er nur so und so viel bezahlen müsse, und nun plötzlich mchr bezahlen muß. Esistvon dervorigen Ständeverfammlung bemerkt worden, es sei wünfchenswerth, einen Reservefonds zu haben, dereiniger- maaßen wenigstens der Versicherungssumme entspreche, um künf tig konstant möglichst niedrige Beiträge ausfchreiben zu können. >
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