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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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darauf ankam, ob derCentralcensor, Hofrath Gehe, wie es nach Lage der Sache und §. 20 der Censoreninstruction ihm obge legen hatte, vor Ertheilung des Imprimatur zu dem in der hier angeschlossenen Beilage zu Nr. 13 der Zeitschrift „Echo vom Hochwald" enthaltenen Aufsatze, in dessen Überschrift und Unterschrift eine angeblich zu Weipert neuerlich vorgekom mene Thatfache behauptet wird, auf Nennung des Einsenders und Gewährsmanns bestanden habe, so hat das Ministerium des Innern zunächst bei dem genannten Centralcensor hierüber Erkundigung eingezogen. Da sich jedoch hierbei ergeben hat, daß derselbe, als worüber ihm nunmehr von der Kreisdirection eine Mißbilligung zu erkennen zu geben sein wird, dies verab säumt hat, so wird es nunmehr zuvörderst auf ungesäumte Ermittelungen deshalb durch Befragung des Herausgebers und verantwortlichen Redacteurs dieser Zeitschrift ankommen. Das Ministerium des Innern findet für angemessen, daß dies durch einen Abgeordneten aus dem Mittel der Kreisdirection, zu Neustadt selbst, und mit thunlichster Beschleunigung geschehe, damit sofort alle nach dem sich ergebenden Befunde nöthig wer dende einstweilige Verfügungen, worunter besonders auch Be schlagnahme der noch vorräthigen Exemplare gehören wird, so wie alle weitern Erörterungen, ohne erst bei der Kreisdirection einzuholende Entschließung, mögen eintreten können, umso schleunig als möglich zu dem doppelten Zwecke des eigentlichen Ursprungs der, der nun vorliegenden Versicherung nach, völlig erdichteten Erzählung, die allerdings einen sehr aufregenden Eindruck hat machen müssen, zu ermitteln, und dann den Ur heber zum Erweise anzuhalten, für den Fall aber, daß er dies nicht vermag, ihn deshalb zur Strafe zu ziehen und auf öffent lichem Wege dem Eindrücke dieser strafbaren Veröffentlichung entgegenzuwirken, und dadurch zugleich die von der K. K. Re gierung mit Recht geforderte Genugthuung zu gewähren. Es wird daher der eigenen umsichtigen Beurtheilung des Abgeord neten zu überlassen sein, was für diese Zwecke von ihm an Ort und Stelle wird geschehen können und müssen. Jedenfalls wird aber bei diesen Ermittelungen das Absehen auch noch be sonders auf die auffallen.de Form der Veröffentlichung durch eine besondere in anderm Format gedruckte Beilage ohne An gabe des Druckorts und des Herausgebers zu richten, und dar über des Letztem Verantwortung zu erfordern und dabei zu er forschen sein, welche Bewandm'ß es mit dem Vertriebe dieser Beilage, den ihm etwa vorausgegangenen Bestellungen u. s. w. habe. Hierüber allenthalben sieht das Ministerium des In nern baldiger gutachtlicher Erfolgsanzeige entgegen." So, meine Herren, lautet der Auftrag, welchen das Ministerium an die Kreisdirection gegeben hat, und ich glaube, jeder Unbe fangene wird sich sofort überzeugen, daß in dieser Verordnung nur der Weg gewählt wurde, der unter den gegebenen Umstän den nothwendig war, da es sich allerdings nach den wiederhol ten mündlichen und schriftlichen Mittheilungen um eine wich tige Angelegenheit handelte, weil dieser Aufsatz an der ganzen böhmischen Grenze eine außerordentliche Aufregung hervorgebracht hatte, und es sich später ergab, daß die ganze II. US, Sache als eine völlig erdichtete betrachtet werden mußte. Was die Befragung, die in Neustadt stattgefunden hat, selbst betrifft, so muß ich bemerken, daß derje nige, welcher sich hatte verletzt finden können, seine Beschwerde zurückgenommen, und diese Befragung nach den Protocollen auf die gewerblichen und Fa- milienverhältnifse, wie von dem Sprecher angedeutet worden ist, sich n i cht erstreckt hat. Das geht sehr klar aus den Protocollen hervor, die darüber nichts sagen. Was nun die Frage betrifft, daß der Commiffar in so fern weiter gegangen sei, als der specielle Fall hätte an die Hand geben können, als er auch gefragt habe nach den Mitarbeitern, so giebt das Proto koll darüber klare Maaße, und ich bemerke darüber nur Folgen des. Es war nicht das erste Mal, daß das Echo vom Hoch wald, über dessen unzulässige Richtung neulich ausführlich ge sprochen und die von der Kammer selbst anerkannt worden ist, Gelegenheit zu ernsten Beschwerden gegeben hatte. Wegen der nahen Grenze konnten daher solche Beschwerden leicht häu figer noch hervorgerufen werden. Es kam das in Erwägung, daß Klinkicht, als er um seine Concesflon nachsuchte, aus drücklich erklärt hatte, der Zweck seiner Zeitschrift solle nur auf Unterhaltung und, Bildung des Bürgers und Landmanns gerichtet sein, allein auch nur dieser Zweck in seiner ganzen Reinheit sei es, der dabei verfolgt werden solle, entfernt von der gehässigen Tendenz mancher neuen Zeitschriften. Das sind die eigenen Worte, die er gebraucht hat. Daß jener Auf satz gehässig, daß er unwahr war, hat die Folge bestätigt. Es lag in der Natur der Sache, daß das Ministerium allerdings sich die Frage vorzulegen hatte, ja sogar dazu verpflichtet war, ob ein Redacteur, der eine solche Erklärung von sich gegeben hatte, dann, wenn er dessenungeachtet solche Dinge in seiner Zeitschrift aufnehme, noch fähig sei, dieselbe fernerhin zu redigiren, oder ob man nicht zu andern Maaßregeln schreiten müsse. Es war also dem Commiffar nicht zu verargen, wenn er über den Vertrieb und die Mitarbeiter an, der Zeitschrift Fragen gestellt hat, um eben zu bemessen, in wie weit der Re- dacteur selbst die wesentliche Schuld trage. Es kommt aber noch ein Umstand dazu. Es ist offenbar von dem Buchdrucker eine Unschicklichkeit dadurch begangen worden, daß einzelne Exemplare mit dieser völlig unwahren Geschichte gedruckt und vertrieben worden sind mit Hinterziehung der ausdrücklichen Vorschrift, den Drucker auf die Exemplare zu setzen, und er hatte nicht einmal dasselbe Format gewählt, welches die Zeit schrift hatte, um die Sache noch recht scheinbar gesetzlich zu machen, sondern ein anderes Format. Unter diesen Umständen, welche dem Ministerium nicht bekannt waren, sondern sich erst später bei jener Befragung ergaben, war es natürlich, daß der Commiffar sich erkundigte, wie es gekommen sei, daß man auf diese Weise verfahren habe. Ich muß bemerken, daß das Pro tokoll über diesen Punkt folgendenmaaßen lautet: „Zugleich gab Herr Klinkicht auf weiteres Befragen an: daß ihm von dem in der mehrerwähnten Beilage gedachten Vorgang gar nichts bekannt sei, und er daher darüber, ob und 2
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