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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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nicht, wie weit diese Blätter benutzt worden sind; aber so viel kann ich versichern, und die geehrte Kammer kann sich nicht blos aus Polizei-, sondern auch aus Criminalacten überzeugen, daß schon früher mehrere Aufsätze zu polizeilichen Erörterungen, ja sogar zu crimineller Untersuchung Veranlassung gegeben haben. Abg. v. Schaffrath: Klinkicht ist allerdings in Cri- minaluntersuchung gewesen, aber jedesmal freigesprochen worden. Präsident Braun: Die Anträge, über die sich die Kam mer zu erklären hat, finden sich auf Seite 506 des Berichts (s. oben S. 3261.) Daselbst schlägt die Deputation der Kammer vor, die Reich el'sche Beschwerde durch die Be schlußfassung über diese Anträge zugleich mit für erledigt zu erklären. Nämlich in der Reichel'schen Eingabe ist nur im Allgemeinen über den Widerspruch geklagt, in welchem die Ausführungsverordnung zu dem provisorischen Preßgesetze mit diesem selbst gesetzt worden ist, wie die Deputation'auf Seite 506 des Berichts (s. oben S. 3261.) erklärt. Nun räch, wie gedacht, die Deputation der Kammer an, diese Be schwerde durch die gestrige Beschlußfassung zugleich mit für er ledigt zu erklären. Ich habe die Kammer zu fragen: ob sie hierin ihrer Deputation beitritt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Der zweite Antrag bezieht sich auf den z w eit e nLheilder Bieder m an n' schen Beschwerde, wel cher auf Seite 503 desBerichts (s. oben S. 3260) erwähnt ist, wo es heißt: „Die Kammer wolle bei der hohen Staatsregie rung die sofortige Zurücknahme der betreffenden Bestimmung in K. 31 der Ausführungsverordnung beantragen." Die De putation sagt, daß auch dieser Lheil der Beschwerde durch die gestrige Abstimmung getroffen sei und deswegen sich erledige, weshalb die Deputation den Antrag dahin faßt, wegen dieses zweiten Punktes sich in gleicher Weise zu erklären, wie in Betreff der Reichel'schen Beschwerde. Ich habe die Kam mer zu fragen: ob sie auch hierin der Deputation beistimme? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Was die weitern Anträge anlangt, so befinden sie sich auf Seite 508—510 des Berichts (s. oben Seite 3262 und 3263). Von dem Herrn Referenten der Mi norität sowohl, als dem der Majorität wird gewünscht, daß zunächst über das Minoritätsgutachten abgestimmt werde, und von Seiten des Präsidiums kann man diese Ansicht nur Hei len, da ein Lheil der Kammer, der für die Minorität stimmen will, in Verlegenheit sein würde, wie er abstimmen solle, wenn das Majoritätsgutachten zuerst zur Abstimmung käme. Er müßte sich gegen die Majorität erklären, obgleich, wenn das Minontätsgutachten abgeworfen wird, dieser Theil der Kam mer präsumtiv für das Majoritätsgutachten als das in dem Majus der Minorität enthaltene Minus sein wird. Ich werde daher dem Anträge beider Herren Referenten nachkommen und zunächst das Minoritätsgutachten, das sich auf Seite 510 <s. oben Seite 3263) befindet, zur Abstimmung bringen. Es heißt daselbst: „Die Kammer wolle entweder im Vereine mit der ersten Kammer, oder, dafern diese nicht beitreten sollte, auf den Grund des §. 110 der Verfassungsurkunde auch allein bei Sr. Majestät dem Könige über das Ministerium des Innern deshalb Beschwerde führen, weil dasselbe a. den Schlußsatz in §. 31 der Ausführungsverordnung zum Preßgesetze vom 5. Fe bruar 1844, obschon dasselbe mit §. 7 dieses Gesetzes im Wider spruch steht, nicht wieder aufgehoben, und b. gegen den Buch drucker Klinkicht in Neustadt ein von dem Preßgesetze und sonst nicht gebilligtes polizeiliches Verfahren, wie solches weiter oben und in dem angezogenen Berichte der vierten Deputation näher bezeichnet ist, eingeleitct hat." Ich habe dicKammer zu fragen: ob sie diesem Gutachten der Minorität ihre Zustimmung er- theile? — Es wird gegen fünfzehn Stimmen abge worfen. Präsident Braun: Wir kommen nun zur Abstimmung über das Majoritätsgutachten, und zwar werde ich die Frage so Heilen, wie deren Lheilung vorhin gewünscht worden ist, nämlich in so weit, als ich zuerst,den Punkt suk 1 zur Abstim mung bringe, wo die Majorität der Deputation sagt: „Sie schlage der Kammer vor: auch den ersten Punkt der Bieder- mann'schen Beschwerdeschrift auf den Grund der inBezug auf das Decret gestellten Anträge für erledigt anzusehen." Pflichtet die Kammer hierin ihrer Deputation bei? — Es geschieht dies gegen fünf Stimmen. Präsident Braun: Was den Antrag im zweiten Theile anlangt, so werde ich denselben bis zu den Worten: „und daher nicht zu billigen sei" zuerst zur Abstimmung bringen. Ich frage daher die Kammer: Will sie in Bezug auf den Schaffrath'schen Antrag sich dahin erklären, „daß das gegen den Buchdrucker Klinkicht eingeschlagene, von dem Ministerium des Innern an geordnete und beziehendlich ausdrücklich gebilligte polizeiliche Verfahren, in so weit es über den concreten Fall hinausgegan gen, mit den Gesetzen nicht vereinbar und daher nicht zu bil ligen sei", — will die Kammer diese Erklärung beschließen? — Wird gegen ein und zwanzig Stimmen ange nommen. Präsident Braun: Der zweite Lheil geht dahin: Will dieKammer zugleich die zuversichtliche Erwartung aussprechen, „daß ein solches Verfahren in ähnlichen Fällen nicht werde er neuert werden, damit nicht eine Beschwerdeführung dadurch hervorgerufen werde." Will die Kammer diese zuversichtliche Erwartung aussprechen? — Dies wird gegen acht Stimmen bejaht. Präsident Braun: Die Kammer hat sich nun noch zu entschei den überdenAntragder Deputation auf S. 510 (s. o. S. 3263): „wonach die Schaffrath'sche Beschwerde, da sie zu einem An träge Veranlassung gegeben hat, dafern dieser bei der Kammer Annahme findet, ohnehin auch an die gesammte Standever- sammlung gerichtet ist, noch an die erste Kammer abzugeben sein." Will die Kammer diese Beschwerde noch an die erste Kammer abgeben? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Es wird nun noch nöthig sein, mit telst Namensaufrufs abzustimmen, da sich dieKammer über em
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