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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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Abg.v. Schaffrath: Bei Gelegenheit dieser, freilich sehr spät, ziemlich zum Schlüsse desLandtags eingehenden, mit vie len andern aber hochwichtigen Beschwerde erlaube ich mir, da ich den Herrn Vorsitzenden des Gesammtministeriums gegen wärtig sehe, eine Anfrage an die hohe Staatsregierung in Be treff der Petitionen und Beschwerden, welche auf diesem Land tage eingegangen sind. Nach der Verfassungsurkunde hat jeder Staatsbürger das Petktions- und Beschwerderecht bei der Ständeversammlung. Dieses verfassungsmäßige Recht wird aber illusorisch gemacht und aufgehoben, wenn die Petitionen und Beschwerden nicht einmal zurBerathung kom men. Die dritte und die vierte Deputation haben nun schon seit langer Zeit eine sehr große Anzahl von Berichten über sehr wichtige Petitionen und Beschwerden bereits gefertigt. Allein es sind fast noch gar keine zur Berathung in der Kam mer gekommen, sogar solche Berichte, die schon vor Weihnach ten bei der Kammer eingegangen sind, sind dennoch noch nicht zur Berathung gekommen. Der Herr Präsident ist natürlich außer Stande, dieseBerichte auf die Tagesordnung zu bringen, so lange Regierungsvorlagen vorhanden sind, nach einem Pa ragraphen derBerfassungsurkunde, welcher wenigstens bis jetzt so angewendet worden ist. Dennoch aber würde es im Volke einen außerordentlich nachteiligen Eindruck machen, wenn diese Petitionen und Beschwerden entweder gar nicht, oder so spät zurBerathung kämen, daß sie wenigstens nicht in beiden Kam mern berathen würden und beide Kammern nicht zu einer end lichen Vereinigung darüber gelangen könnten. Deshalb er laube ich mir an die hohe Staatsregierung die Anfrage, ob sie nicht von nun an gestatten wolle, daß das Präsidium von jenem Paragraphen der Verfassungsurkunde wenigstens theilweise absehe und auch nunmehr Petitionen und Beschwerden auf die Tagesordnung setze. Denn das kann und wird der Wille der Regierung nicht sein, daß sie gar nicht zur Berathung kommen und dadurch das verfassungsmäßige Recht der Staats bürger illusorisch gemacht und aufgehoben werde. Staatsmknister v. Könneritz: Es liegt dem Ministerium durchaus nicht etwa daran, die Beschwerden unerledigt zu las sen oder irgend Maaßregeln zu ergreifen, daß sie nicht können berathen werden; allein die Regierung hat das Recht, den Schluß des Landtags zu bestimmen, und sie kann 'von dem Rechte, daß die Regierungsvorlagen vor Allem berücksichtigt werden, nicht abgehen. Es ist noch sehrviel unerledigt, und es wird gut sein, wenn auch Beschwerden mit erledigt werden können. Aber von dem Rechte, daß die Regierungsvorlagen vorgenommen werden, abzugehen, dafür kann sich das Ministe rium nicht erklären. Auf Eines, ohne hiermit einen Borwurf aussprechen zu wollen, erlaube ich mir aufmerksam zu machen, daß es, um mehr Gegenstände erledigen zu können, sehr gut sein wird, die Diskussionen nicht zu weit auszuspinnen. Ver gleichen Sie, wie viel häufiger Sessionen an diesem Landtage rin Verhältnisse zu frühem Landtagen gewesen sind. Ich habe schon vor längerer Zeit mir einen Auszug darüber gemacht; da hatte man zu hundert Sitzungen an den mehrsten Landtagen 7 Monate gebraucht, an einem Landtage sogar 8 Monate, und an diesem waren in 6 Monaten hundert Sitzungen. Bemes sen Sie, daß an diesem Landtage die Sitzungen viel länger dauern, als früher, da der Herr Präsident die Sitzungen ge wöhnlich bis Uhr und 3 Uhr dauern läßt, und erwägen Sie, wie wenig noch erledigt ist, betrachten Sie den steigenden Umfang der Mittheilungen, so werden Sie die wohlgemeinte Bemerkung bestätigt finden, daß man auf diesem Landtage die Diskussionen zu weit ausdehnt, und ich kann es daher als das zweckmäßigste Mittel, noch mehr zu erledigen, nur erkennen, daß man nicht über das nothwendige Maaß die Diskussionen ausdehnt. , Abg. HeNsel (aus Bernstadt): Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir, mich im Allgemeinen dem vom Abgeordneten v. Schaffrath ausgesprochenen Wunsche anzuschließen. Viel leicht dürfte es ein Auskunftsmittel fein, und es dürfte dann die hohe Staatsregierung weniger Bedenken haben, die Be rathung der Petitionen und Beschwerden erledigt zu sehen, wenn bei den eintretenden Doppelsitzungen eine dieser Doppel sitzungen zu den Petitionen und Beschwerden verwendet würde. Es würde dadurch dem Rechte der hohen Staatsregierung nicht im mindesten Eintrag geschehen. Ich erlaube mir nur, dies im Allgemeinen vorzuschlagen, um vielleicht dadurch die hohe Staatsregierung ebenfalls zu einer Erklärung zu veranlassen. Staatsminister v. Könneritz: Der Herr Präsident hat schon freundlich angeboten, weitere Rücksprache zu nehmen, und das Ministerium wird sich mit dem Herrn Präsidenten hier über weiter vernehmen. Präsident Braun: Ich habe das zu bestätigen und zu bemerken, daß ich die Absicht habe, für die nächste Woche Ihre Thätigkeit auch für einige Abendsitzungen, die ich als außer ordentliche bezeichnen werde, kn Anspruch zu nehmen, und dann glaube ich, daß wir mit mehrern Berichten über einige der am meisten Eile erfordernden Beschwerden zu Stande kommen werden. Ich meinerseits kann nur gewiß, und mit Ihnen die hohe Staatsregierung, wünschen, daß gerade die Beschwerden, welche über einzelne Fälle eingebracht worden sind, noch wäh rend dieses Landtags und zeitig genug zur Berathung kom men, damit die Berathung auch in der andern Kammer erfol gen könne, und ich werde das Möglichste thun, um die Bera- thungen darüber noch herbeizuführen. Abg. Todt: Ohne daß es mir beikommt, einePrincip- frage anregen zu wollen, sehe ich mich doch veranlaßt, nament lich als Berichterstatter über die provisorische Landtagsordnung, eine Bemerkung dem beizufügen, was bis jetzt geäußert wor den ist. Es sprach der Abgeordnete Hensel die Voraussetzung oder mindestens den Wunsch aus, daß, wenn Doppelsitzungen gehalten werden, in einer dieser Sitzungen auf Erledigung von Beschwerden und Petitionen Rücksichtgenommen werden möge. Ich glaube, wenn dieses Seiten des Präsidiums geschieht
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