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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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ren im gemeinen Leben hervorgehen, nicht an der Zeit sein, die Vortheile hervorzuheben, welche für das Volk, namentlich für den armem Lheil desselben aus einem richtigen Maaße sich er geben. Heute kann es sich einzig und allein darum handeln, sorgfältig zu erwägen, ob und welche Vorth ei le oder Nach teile für die Kammern, für das ganze Land daraus hervor gehen werden, wenn Sie bei Ihrem frühem Beschlüsse behar ren, den Beschluß der jenseitigen Kammer, wie ich hoffe und wünsche, mit großer Majorität ablehnen und dann die nicht unbegründete Erwartung hegen dürfen, daß man auch jenseits unserer Ansicht beitreten werde. Als einen großen Vortheil sehe ich es an, und es haben mich die Gründe des geehrten Ab geordneten Georgi eines Andern nicht überzeugen können, wenn wir schon jetzt die unserer Begutachtung vorgelegte Maaßordnung und das dazu gehörige Gesetz, abgesehen von dem Zeitpunkte der Einführung und den später etwa nothwendig werdenden Modificationen, definitiv verabschieden. Wenig stens ist das nach der jetzigen Sachlage meine Ansicht. Ich würde vielleicht eher dem geehrten Abgeordneten beigestimmt haben, wenn wir jetzt die erste Berathung vorzunehmen hätten. Meine Ansicht, daß es ein Vortheil sei, wenn wir die Maaßordnung definitiv annehmen, abgesehen von den spätem Modificationen und dem Zeitpunkte der Einführung, gründet sich darauf, daß dann die hohe Staatsregierung andern Staa ten gegenüber allerdings eine sichrere Basis für dieUnterhand- lungen, und deshalb mehr Hoffnung auf Erfolg haben wird, wenn sie sagen kann: Das ist cs, was unsere Stände für rich tig und zweckmäßig erkannt haben, und was sie gern, und be reitwillig einführen werden, wenn die benachbarten Staaten darauf eingehen. Ein Vortheil ist es ferner, und unleugbar ein Gewinn an Zeit und Geld, welchen der Herr Referent in Bezug auf die bisherigen Unterhandlungen vorhin quantisicirt hat, wenn die nächsten Kammern nicht zum zweiten Male, ja beziehendlich unserer Kammer zum dritten Male diese sorgfäl tig begutachtete Maaßordnung vollständig zu berathen haben, und wenn die Kosten, die bis jetzt darauf verwendet worden sind, nicht vergeblich verwendet wurden. Als vergebliche muß ich sie fast ansehen; denn da ein Landtag nicht die Fortsetzung eines andern'ist, da unsere Kammer in drei Jahren mindestens zum dritten LH eile eine andere sein kann, so wird man cs na türlich finden — und die Berathung hat es dies mal hinlänglich bestätigt — daß bei einer folgenden Berathung dieselbe Gründlichkeit und derselbe Aufwand an Zeit und Geld wieder aufgewendet werden wird. Sehe ich mich nach denNachtheilen um, die für uns daraus her vorgehen können, wenn wir bei dem frühem Beschlussebeharren, so kann ich keine finden; denn was als Nachtheil erscheinen möchte, daß die spätem Kammern diesenGegenstand nicht ein mal vollständig berathen können, so sehe ich dies gerade als einenVortheil an. Sie behalten aber, meineHerren, wenn Sie bei dem Gutachten der Majorität stehen bleiben, vollkommen das Recht, später Modificationen zu begutachten, und diese Modificationen können nur unwesentlich sein. II. IIS. Ueberzeugung, weil eben unserm Systeme keine willkürliche, sondern eine wissenschaftliche Basis zum Grunde, liegt. Sie behalten ferner das Recht, den Zeitpunkt festzustellen, welchen Sie in finanzieller oder in sonst einer Beziehung für die Ein führung der Maaßordnung als den passendsten finden. Ja, meine Herren, ich behaupte, wenn man überhaupt den jetzigen Zustand, das bestehende Mißverhaltniß unsers Maaßwesens und außerdem die Zweckmäßigkeit der uns vorgelegten Maaß ordnung anerkannt hat, so mag man über den Zeitpunkt, wo sie einzuführen sein wird, denken, wie man will, man kann dennoch bei dem Gutachten der Majorität beharren. Selbst die Anhänger der Minorität, die nur dann Heil und Segen aus der neuen Maaßordnung für das Vaterland hervorgehen sehen, wenn wenigstens das Königreich Preußen sich uns an schließt, selbst sie können es, denn'sie werden ja das Recht be halten, daß sie, wenn und so oft die hohe Staatsregierung einen Antrag auf Einführung des neuen Systems stellt, immer und immer Nein sagen können, so lange Preußen dem neuen Maaßsysteme nicht beigetreten ist. Das sind die Gründe, weshalb ich dringend wünschen muß, daß die zweite Kammer bei ihrem früher» Beschlüsse beharre, und es wird mich freuen, wenn meine Hoffnung nicht getäuscht wird. Abg. Metzler: Ich habe früher mit der Majorität ge stimmt und werde auch heute meiner früher» Abstimmung treu bleiben. Denn in der That, ich kann mich von der Richtigkeit der gegen das Gutachten der Majorität aufgestellten Gründe, und wenn sie auch aus noch beredterem Munde hervorgingen, durchaus nicht überzeugen. Insbesondere kann ich nicht ab sehen, in wie fern man aus der Behauptung, man werde dem Rechte einer spätem Ständeversammlung vorgreifen, einen Grund für die Ansicht der Minorität entlehnen will. Denn wenn die jetzige Ständeversammlung das Gesetz verabschiedet, und dabei die Bestimmung trifft, daß der Regierung die Be stimmung des Zeitpunkts, von welchem an jenes Gesetz in Wirksamkeit treten soll, zugestanden wird, so ist der Beschluß legal gefaßt und kann von keiner spätem Ständeversammlung angefochten werden, selbst dann nicht, wenn die Negierung für gut befinden sollte, das Gesetz vielleicht erst nach Eröffnung des nächsten Landtags zu publiciren. Ich glaube aber auch, man hat sich hier auf einen zu einseitigen Gesichtspunkt gestellt; denn ich will voraussetzen, die Staatsregierung trete in den nächsten drei Monaten mit den andern deutschen Bundes staaten über die gleichmäßige Einführung eines Maaß- und Gewichtssystems in Verhandlung und in einem halben Jahre käme dieAntwort zurück: man könne aus eigenthümlichen, den Landesverhältniffen entlehnten Gründen darauf nicht eingehen, was soll nun geschehen? Sollen wir, weil sremde Staaten das Bessere nicht wollen, unsererseits unsere Maaß- und Ge wichtsverwirrung fortbestehen lassen? Denn daß eine Maaß- und Gewichtsverwirrung besteht, das, meine Herren,, hat Nie mand bestritten. Man ist über die Grundsätze einig, darüber Das ist meine I außer Zweifel, daß ein wissenschaftlich besser basirtes System 2*
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