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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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haben? Wenn daher besonders deswegen gegen die Annahme des ersten Punktes Bedenken erhoben worden sind, weil darin gesagt worden ist, es solle die selbstständigeAusübung der Heil kunde künftig nur denjenigen gestattet werden, die nach zurück gelegten Gymnasial- und Universitätsstudien die geordneten Prüfungen über alle Zweige der Heilkunst vor den dazu be stimmten Behörden bestanden, und die Approbation als prakti sche Aerzte vom Staate erhalten hatten, nun so ist freilich dieser Satz eine nothwendige und unbedingte Folge des Hauptsatzes, daß wir überhaupt eine Reform in dem Sinne, wie sie von der Regierung vorgeschlagen worden ist, vornehmen, daß nämlich überhaupt eine verschiedene Classification der Aerzte nicht mehr-stattsinden soll, sondern daß wir mit einem Worte tüchtige Aerzte haben wollen, die eine wissenschaftliche Bildung auf solche Weife erlangen, wie man sie für Aerzte wünschen muß. Wo, wie sehr richtig bemerkt worden ist, diese Studien erlangt worden sind, gehört weit weniger hierher, als der Umstand, daß sieZeugniß davon ablegen können, daß sie diese Studien gemacht und die Fertigkeit erlangt haben, die ein Arzt haben muß. Die Bedenken, die von mehrer» Seiten auf gestellt worden sind, daß es; wenn man, wie gesagt worden ist, künftig lauter gelehrte Aerzte habe, auf dem Lande an Aerzten fehlen würde, und die gelehrten Aerzte nicht die Lualk- sication haben würden, die gerade auf dem Lande wünschens- werth fei, sind solche Bedenken, die in früherer, wie in neuester Zeit wiederholt aufgestellt worden sind. Man hat sich aber freilich dabei, wie mir scheint, nicht vergegenwärtigt, daß das Berhältniß ein ganz anderes ist, wenn wir künftig — denn die ganz« Angelegenheit ist nicht mit einem Schlag« in's Leben zu rußen, sondern nur allmälig.— wenn wir künftig nur «sine Gasse von Aerzten haben werden, und man hat zu berücksichti gen, wie auch in der Vorlage angedeutet worden ist, daß der Culturzustand auch auf dem Sande in neuerer Zeit ein ganz anderer geworden ist, als früher, so daß man auch hier zwar keinen sogenannten gelehrten, aber einen tüchtig gebildetenArzt verlangt. Man muß auch ferner die Erfahrung dabei zu Hülfe nehmen, wonach, wie das natürlich ist, der wahrhaft ge bildete Arzt auch dis wahrhafte Humanität hat, und daß die wahrhafte Humanität in Städten, wie auf dem Lande An klang finden und auf dem Lande so gut wirken wird, wie in den Städten. Ich muß in der That daher bezweifeln, daß dieser Grund erheblich genug sein dürfte, einer in der Theorie und Praxis für zweckmäßig anerkannten Reform entgegenzutreten, daß er aber am wenigsten dahin führen könne, um die von dem Abgeordneten Rittner beantragte Auslassung der Worte im ersten Satze: „nach zurückgelegten Gymnasial- und Universi tätsstudien" zu rechtfertigen. Abg. v S ch affrath: Ob und welcher Unterschied zwi schen der Aeußerung sei, die der Abgeordnete Zische zuerst wirk lich gethan hat, zwischen der, die ich ihm hinterher in den Mund gelegt habe, und der, die er jetzt selbst gethan zu haben gestanden hat, begreife i ch nicht. Bin ich entweder zu „gelehrt" oder zu II. l20. „ungelehrt" dazu, das weiß ich gleichfalls nicht. Eben so über lasse ich die Würdigung seiner Ausdrucksweise: „nach meiner bekannten Auslegungskunst", als eine Persönlichkeit enthaltend, der Kammer und dem Publicum. Präsident Braun: Ich muß bemerken, daß ich etwas persönlich Verletzendes in der Aeußerung nicht erkannt habe. Hätte ich das darin gefunden, so würde ich von meinem diesfall- sigen Rechte als Präsident Gebrauch gemacht haben. Abg. v. Schaffrath: Wenn derAbgeordnete Zische sagte, „nach meiner bekannten Auslegungskunst" hätte ich ihm Worte in den Mund gelegt, die er nicht gesagt habe, so heißt das so viel, als ich hätte seine Worte verdreht, und wegen einer solchen Aeußerung ist einmal ein andexer Abgeordneter in der Kammer zur Ordnung gerufen worden. Präsident Braun: In diesem Zusammenhänge sind die Worte nicht gebraucht worden. Wenigstens ich habe sie nicht so verstanden. Gegenwärtig hat der Abgeordnete Rittner das Wort. Abg. Rittner: Der Abgeordnete v. Schaffrath hat mir eingehalten, daß durch den von mir beantragten Wegfall der Worte mein Zweck nicht gefördert würde. Nun, ich weiß wohl, daß ich nöthig haben werde; noch mehrere Amendements zu bringen, und ich behalte mir diese vor. DerAbgeordnete hat mir aber zugestanden, daß Gymnasialbildungnichtunbedingt nöthig sei. Ich nehme das dankbar an, gehe weiter und folgere daraus, daß für einen praktischen Mediciner eine vollständige wissen- schaftlicheUmverfltAtsbildmm aucb nicht notbwendka ist. Der Herr Staatsminister hat uns eingehalten, daß nicht die Auf hebung der chirurgisch-medicinischen Akademie hier in Frage wäre. Das weiß ich recht gut; aber ich gehe von der Ansicht aus, daß es nöthig sein wird, Aerzte im Lande zu haben, die nicht diese wissenschaftliche Universitätsbildung besitzen, und ich folgere daraus, weit diese Akademie solche Aerzte gebildet hat, deren ferneres Fortbestehen. Staatsminister v. Falkenstein: Dem ist allerdings ent- gegenzustellen, daß ich nicht zugeben kann, daß die chirurgisch- medicinische Akademie ihrer Einrichtung zufolge weniger wissen schaftliche Aerzte gebildet habe, als eine andere Anstalt. Alle, die auf der chirurgisch-medicinischen Akademie gebildet wurden, konnten so vollständig gebildeteAerzte werden,daß ich glaube, es wäre eine Verletzung der Achtung, die man der chirurgisch- medicinischen Akademie schuldig ist, wenn man behaupten wollte, sie könnte nur weniger wissenschaftliche Aerzte bilden. Ich glaube auch nicht, daß es in derAbflcht des geehrten Abgeord neten lag, eine solche Behauptung aussprechen zu wollen. Abg. Schumann: Ohne der Ansicht des Herrn Staats ministers im geringsten zu nahe treten zu wollen, muß ich doch bemerken , daß ich der Ansicht, daß die auf der chirurgisch-medi cinischen Akademie gebildeten Aerzte im Allgemeinen den übri- 2*
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