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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 121. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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Landesunkversität anvertraut sein, und die Wirksamkeit der ' chirurgisch-medicinischen Academie als Lehranstalt mithin auf hören." Hieran schließt sich in diesem Punkte die Bemerkung oder Präposition der Regierung, „daß das Gese'tz zu bestimmen habe, unter welchen Bedingungen auf ausländischen Universi täten gebildete Aerzte die Approbation als solche und die Be- fugniß zur ärztlichen Praxis erlangen können." Im Berichte der Deputation ist lediglich der Antrag nur darauf gerichtet, sich mit dem vierten Satze, welcher die Aufhebung der chirur gisch-medicinischen Academie als Lehranstalt ausspricht, ein verstanden zu erklären. Es scheint mir daraus zu folgen, daß der Grundsatz, welcher die Zulässigkeit der auswärts gebildeten Aerzte betrifft, annoch außer Beachtung gelassen ist, und daß dieser Nachsatz der Vorlage in dem Anträge der Deputation nicht mit gefaßt wird. Ich glaube jedoch, daß auch hierüber die Ständeversammlung sich zu erklären und dass sie nöthig hat, auch hierüber eine gesetzliche Bestimmung zu beantragen und namentlich darauf hinzuwirken, daß die Zulässigkeit der auf auswärtigen Universitäten gebildeten Aerzte eben nur in Gemäßheit von gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen haben solle. In der Praxis hat eine Beschränkung in dieser Be ziehung längst stattgefunden. Es hat auch, wie aus der ver dienstlichen Schrift des ärztlichen Vereins zu ersehen ist, in Preußen jüngst eine Verordnung stattgefunden, wonach aus ländische Aerzte zur Staatsprüfung und Praxis in Preußen überhaupt nicht mehr zugelassen werden. Eine Maaßregel, nicht der Ausschließung, sondern gesetzlicherBestimmungen der Bedingungen der Zulässigkeit auswärts gebildeter Aerzte wird auch in Sachsen erforderlich sein. Ich will dies nicht in's Un gewisse hinausgestellt haben, sondern werde meinen Antrag darauf stellen, daß der Antrag der Deputation noch durch Ein schaltung der Worte: „und Zulässigkeit der auf aus ländischen Universitäten gebildeten Aerzte nur nach Anleitung gesetzlicherBestimmungen"vervoll ständigt werde. Es würde dann heißen: „mit dem die Auf hebung der Academie als Lehranstalt und Zulässigkeit, der auf ausländischen Universitäten gebildeten Aerzte nur nach An leitung gesetzlicher Bestimmungen aussprechenden vierten Satze rc. sich einverstanden zu erklären." Ich hoffe, daß dadurch die Lücke ausgefüllt werden wird, die noch in dem Berichte, nicht aber in der Proposition vorhanden ist. Im Allgemeinen muß auch ich mich mit der Aufhebung der chirurgisch-medicinischen Academie als Lehranstalt einverste- hen, -aber ganz allein aus dem Grunde, weil eine völlige Reform des Medicinalwesens in Aussicht gestellt wird und weil das Decret offenbar davon ausgeht, hierin das Höchste und Beste zu erstreben, was der gegenwärtige Stand der Wissen schaft beansprucht. Eine solche höhere Richtung, das Streben nach dem Höchsten und Besten, nach einer wissenschaftlichen und systematisch durchgreifenden Reform, nur diese kann mich bestimmen, ein so wohlthätiges Institut, wie die chirurgisch- medicinische Academie ist, in ihrer Eigenschaft als Lehranstalt zu opfern. Es muß aber diese Voraussetzung eintreten,-es muß diese Reform vollständig sein und sich keineswegs etwa nur. auf eine specielle Anstalt beschränken, hier einjwohlthätiges In stitut hinwegnehmen und es gewissermaßen nur verlegen, um einem andern Institute damit zu nützen. Nur in der Voraus setzung, daß die Medmnalreform eine allgemeine und radikale sei, kann ich die nothwendige und unausweichliche Folge er blicken, daß die hiesige chirurgisch-medicinische Academie als Lehranstalt aufhören müsse. Der Herr Vicepräsident äußerte in der vorgestrigen Sitzung, daß in der Uebergangsperiode viel leicht ein großes Gebrechen hervortreten könne, daß sie zur Pfuscherei führen werde, die stattfinden werde, weil das Volk die Neigung habe, sich Hern an Aerzte zweiter und dritter Classe zu wenden, die ihm nahe stehen, und es werde in dieser Bezie hung ein schlimmerer Zustand herbeigeführt werden, als er ge genwärtig stattfinde. Ich muß bestätigen, daß diese Besorg- niß gegründet ist. Ich kann dies aus meiner eigenen Erfahrung bestätigen, weil ich viel mit diesen Sachen zu thun habe. Aller dings besteht in den ärmern Elasten des Volks ohnehin eine große Neigung, sich an Medicaster zu wenden, und sie sind kei neswegs geneigt, einen geistigen Leistungen entsprechendenLohn zu gewähren. Es giebt sehr viele Staatsbürger, welche sich nicht entschließen können, irgend einen Preis für ärztlichen Rath zu bezahlen, dafür aber sehr geneigt sind, selbst einen hohen Preis für dieArzneiwaare zu bezahlen, die ihnen ein Me dicaster reicht. Es wird bei Durchführung der Reform einer gesetzlichen Bestimmung über strenge Ausübung der Medicinal- polizei bedürfen, um diesem Uebelstande zu begegnen. Es wird dies jetzt einer nähern Beleuchtung nicht bedürfen, sondern hieran nur die Bedingung zu knüpfen sein, daß die Medicinal- reform, die neue Organisation der Medicinalördnung auch mit einer Umänderung der Medicinalpolizei Hand in Hand gehen müsse. In dieser Beziehung bleibt in Sachsen noch -viel zu wünschen übrig, und wir sind gegenwärtig gegen andere Staaten, namentlich gegen Preußen, hier und da wohl noch zurück. Ich er innere nur daran, daß unsere gesetzlichen Bestimmungen wegen des Verkaufs von Arzneiwaaren viel zu tolerant sind und weit mehr gestattet ist, als in Preußen. Es wird ferner die Behand lung und der Verkauf der Gifte auch in neue Erwägung gezogen und schärfer erklärt werden müssen, als gegenwärtig der Fall ist. Eben so wird es nöthig sein, worauf auch der Bericht Bezug ge nommen hat, das Apothekerwesen durch eine entsprechende Ord nung zu regeln, da kann noch viel Gutes geleistet werden. Auch die Apotheker sind vor den Uebergriffen der Pfuscher zu schützen. Je mehr die Apotheker in wissenschaftlicher Beziehung leisten müssen, je mehr sie den sanitätspolizeilichen Ansprüchen genü gen müssen, um so mehr werden sie auch zu schützen sein, um, eben mehr leisten zu können. Die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen datiren aus einer Zeit, wo der Stand der Wis senschaft ein ganz anderer war. In dieser hat sich jetzt fast Al les verändert. Da der Gegenstand der Medicinalpolizei ein mal erwähnt ist, so will ich gleich noch anführen, daß die Apo theker sich auch eines geaichten Gewichts zu bedienen haben. Es ist dies eine sehr wohlthätige Verordnung gewesen, welche
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