3062 Referent Abg. Schäffer: Der geehrte Abgeordnete hat mir erwidert, daß das Grundstück nach den Steuereinheiten 6000 Lhlr. werth sein soll, es würden aber nur 3000—3500 Lhlr. erlangt. Werden 3500 Lhlr. erlangt, so stellt sich der Werth bei der Ablösung der Lehnwaare immer noch niedriger heraus; denn ohne daß ich die Grundsteuer und die Lasten, die darauf liegen, so genau kenne, vielmehr dieselben nur nach einem ungefähren schnellen Ueberschlag abgerechnet habe, macht das Capital 3028 Lhlr. Also schon aus diesem Exempel, was ich dem Abgeordneten mitgetheilt habe, stellt sich die Ablösungs summe oder vielmehr der Werth des lehnwaarpflichtigen Grund stücks, nach welchem die Lehnwaare berechnet werden soll, geringer heraus, als der Kaufpreis, den der Abgeordnete der Kammer zu erkennen gegeben hat. Präsident Braun: MeineHerren! Es haben sich noch sechs Sprecher gemeldet. Es dürfte aber wohl anzunehmen sein, daß die Berathung heute nicht zu beendigen ist. Wir werden sie morgen um 10 Uhr fortsetzen, und ich bringe auf die Tages ordnung mithin zunächst die Fortsetzung des gegenwärtigen Berichts, und sollte noch Zeit sein, den Bericht der ersten De putation über die Schutzunterthänigkeit. Die Sitzung ist auf gehoben. Schluß der Sitzung L3 Uhr. Mit der Redaktion Seaustrazir v. Gretschel. Druck und Papier von B. G Leubner in Dresden.