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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 129. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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solche dürste sich, wenn sie sich auch für ihrePersonmit150Lhlr. ——begnügen sollte, doch sicher nicht zum Kochen, Scheuern und Einhektzen und Aufwaschen und zum Reinigen der Zim mer hergeben; die Seminaristinnen würden, wenn wir auch annehmen, daß dieselben die tägliche Reinigung ihrer Zimmer, ihres Schuhwecks selbst besorgen können, doch jedenfalls ihre Lebensbedürfnisse- nicht selbst einkaufen, nicht selbst kochen und scheuern und aufwaschen können, ohne demZweckeihresAufent- halts in der Anstalt entfremdet zu werden, so daß die Deputa tion, wenn nicht eine Köchin und ein Mädchen, doch sicher eine besondere Köchin für ein Bedürfnis, der Anstalt ansieht, da sie darin mit dem Königlichen Herrn Commissar übereinstimmt, daß die Beköstigung der Seminaristinnen rn der Anstalt selbst wesentlich und unbedingt nothwendig sei; denn wenn auch die Clausur, welche das hohe Ministerium bei den männlichen Se- minarien vertritt, bei diesen als nothwendig von allen Mitglie dern derDeputation nicht angesehen wird, so waren doch sämmt- liche Mitglieder einstimmig der Ansicht, daß bei einer solchen Anstalt für unverheirathete Frauen und Mädchen die Clausur wesentlich nothwendig sei. Diese Notwendigkeit erschwert aber die Gewinnung des notdürftigen Lebensunterhalts für die ohne alle Unterstützung Seiten der Anstalt daselbst eintretenden Frauen und Mädchen, die jedesmal zu den sehr unbemittelten gehören müssen, wenn sie sich außerhalb ihres Geburtsorts in eine fremde Stadt bege ben sollen, um dort zu Schullehrerinnen gebildet zu werden; ohne allen Zuschuß aus Staatsfonds würde daher der größere Theil der Schülerinnen, wie bei den männlichen Seminarien, nicht bleiben können. Soll dieses Seminar aber für die Bil dung vonGouvernanten und Erzieherinnen eingerichtet werden, so würde dazu ein weit ausgedehnterer Unterricht, als mit 300 Ehlr. ——bestritten werden mag, erforderlich sein, der viel leicht mit den doppelten Mitteln und in einer kleinen Stadt nicht einmal in dem erforderlichen Umfange zu erlangen sein dürfte. Für die Bildung von Lehrerinnen an den untersten Mäd- chenclassen würde Schreiben, Rechnen, Lesen, etwas Zeichnen, Stricken und Nähen genügen, da die Deputation den religiösen und andern Unterricht in die Hände dieser Lehrerinnen zu legen, für unzweckmäßig ansieht; für die Bildung von Erzieherinnen aber würde derUnterricht in Musik, Französisch, Englisch, selbst Italienisch, in Geographie, Geschichte und Literatur zu be schaffen sein, und dieser würde für 300 Thlr. ——- nicht zu er langen sein. Auch kann die Deputation nur der Ansicht sein, daß der Testator nicht eine Stiftung habe machen wollen, von der sein durchdringender Verstand die Unausführbarkeit mit so geringen Mitteln emseh en mußte, und die Worte seines Testaments, wenn auch dieselben möglicherweise großen Anfechtungen unter liegen können, „daß ein Mehreres, als die so eben genannte Summe (12,000 Lhlr.) nicht zu sothanem Zwecke aus meinem Nachlasse abgegeben werden solle, indem ich annehme, daß schon dadurch vonmir eine hinreichend kräftige Anre gung dazu werde gegeben werden, daß der Staat die übrigen noch erforderlichen Mittel gewähre, um das von mir gewünschte Lehrerinnenseminar zur Ausführung zu bringen," lassen sich wohl kaum anders auslegen, als daß er erwartethabe, durch diese 12,000 Lhlr. —— den Staat zu einem mindestens U. 129. gleich hohen Aufwand zu veranlassen; denn eine Anregung ge ben wollen kann unmöglich so verstanden werden, daß nichts von Seiten des Staats zu geschehen brauche, wie das hohe Mi nisterium anfänglich vorausgesetzt hat, und kaum so, daß der Anregende mehr rhun solle, als der Angeregte, in dessen Interesse die Anregung erfolgt. Wenn nun die Anzahl der aufzunehmenden Seminaristin nen aus 6 oder 8 angegeben wird, so würden bei Annahme der letztem Zahl und eines vierjährigen Lehrcursus jährlich 2 Leh rerinnen aus dieser Anstalt hervorgehen, und dieDeputation ver mochte den Gewinn für das Land aus der Bildung von jährlich 2 Lehrerinnen ebenfalls nicht so hoch anzuschlagen, um dafür einen jährlichen Aufwand von 240 Lhlr.— — auf die Staats kasse zu übernehmen, abgesehen davon, daß diese Anstalt in kür zester Zeitj mehr Zuschuß, als diese —— erheischen würde. Wenn nun die Tischer'schen Erben die Richtigkeit der Verwendung des Capitals zu dem Bau, wie solcher verabredet worden, bestreiten, den Plan der Bauausführung als dem Te stament entgegen ansehen, mithin der Staat das Capital sogar vorschießen müßte, um schließlich, wenn die Tischer'schen Erben obtiniren sollten, die ganze Last der Begründung und Unter haltung einer ungenügenden Anstalt seinen Cassen aufzubür den, so glaubt dieDeputation aus diesen und allen vorstehen den Gründen, der hohen Kammer anrathen zu müssen, sich da hin zu erklären: 1) daß sie jeden Beitrag zu her Stiftung des verstorbenen Herrn Superintendenten Tischer ablehnen, 2) daß sie auch das Legat selbst zu acceptiren für bedenklich erachte, 3) daß sie zu dem mit dem Stadtrathe zu Pirna abgeschlos senen Vertrag ihre Zustimmung zu ertheilen nicht ver möge, 4) daß sie jede Vertretung der Staatscassen, welche aus der Annahme? des Legats und Abschluß des Vertrags Seiten des betreffenden Ministeriums mit dem Stadt rathe zu Pirna zu Ausführung desselben hergeleitet wer den könnte, da selbige ohne vorgängige.Genehmigung der Ständeversammlung erfolgt seien, ausdrücklich ab lehne. Staatsminister v. Wietersheim: Der vorliegende Ge genstand, meine Herren, ist aus einem doppelten Gesichtspunkte zu betrachten, nämlich erstlich aus dem privatrechtlichen, in so weit es sich um eine Stiftung handelt, und zweitens aus dem öffentlichen, in so weit das Interesse des öffentlichen Unter richtssystems und der Bildungsanstalten dabei in Frage kommt. Das Ministerium hat sich im Hauptwerke lediglich aufden privatrechtlichen Standpunkt gestelltund von diesem aus diese Angelegenheit betrachtet. Es ist nämlich durch die Ver fassungsurkunde vorgefchrieben, daß der Wille der Stifter hei lig zu halten sei und daß ihre Vorschriften in allen Punkten vollkommen zu erfüllen seien, in so fern nicht, wie es sich von selbst versteht, deren Absichten und Bestimmungen gemein schädlich oder gesetzwidrig sind. Neben diesem Grundsätze steht aber ein anderer eben so zweifellos fest, daß kein Stifter ein Recht habe, zu verlangen, daß zu Erfüllung seines Willens 2
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