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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 130. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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Abg. v. Lhielau: Dürste ich vielleicht die ständische Schrift über den Bau des Museums vortragen? Präsident Braun: Will die Kammer sich diese ständi sche Schrift vortragen lassen? — Einstimmig Ja. Diese ständische Schrift wird vom Referenten vorge- tragen. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer die stän dische Schrift nach Fassung und Inhalt? — Einstimmig Za. Referent Abg. v. d. Planitz: Ist es gestattet, daß ich mündlichen Vortrag über die Resultate der außerordentlichen Vereinigungsdeputation der ersten und zweiten Kammer in Betreff des Gesetzes, das neue Maaßsystem betreffend, halten darf? Präsident Braun: Es sind nur einige Differenzpunkte vorhanden. Will sich die Kammer diesen Vortrag gestatten lassen? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: Meine Herren! Es ist Ihnen bekannt, daß dieBeschlüsse der ersten und zweiten Kam mer in Beziehung auf die Einführung des neuen Maaßsystems wesentlich von einander abweichen. Denn während die zweite Kammer sich für die Annahme des Gesetzentwurfs aussprach, jedoch unter der Bedingung, daß das Gesetz nicht sofort einge führtwürde, sondern erst in späterer Zeit, wenn die hohe Staats- regierüng die Ueberzeugung erlangt hätte, daß eine Vereinigung mit den übrigen Zollvereinsstaaten nicht zu bewirken sein würde, so hat die erste Kammer sich gegen die Annahme des Gesetzent wurfs erklärt und nur die Annahme desselben dann in Aussicht gestellt, wenn diese Vereinigung, die hier auch allerdings ge wünscht und als nützlich anerkannt wird, wirklich erfolgt sei. In den übrigen Punkten waren beide Kammern einverstanden. Es ist von der ersten Kammer die Maaßordnung, welche auf dem Gesetze beruht, durchgegangen und genehmigt worden, die Anträge, welche die zweite Kammer bei dieser Gelegenheit ge stellt hatte, sind auch von der ersten Kammer als richtig aner kannt und angenommen worden. Es blieb daher nur noch übrig, über diese beiden allerdings sehr wichtig und einflußreich abweichenden Ansichten der Kammer über den Gesetzentwurf selbst und über den Zeitpunkt, wenn derselbe zur Einführung kommen sollte, sich zu vereinigen. . Die Deputationen beider Kämmern haben zwei Sitzungen darauf verwendet, denn es war allerdings nicht ganz leicht, zu einem Einverständnisse bei so abweichenden Ansichten über diesen Gegenstand zu gelangen. Indessen ist darüber ein Einverständniß doch erfolgt und die erste Kammer hat bereits ihre Zustimmung zu den von den ge meinschaftlichen Deputationen gefaßten Beschlüssen gegeben, und ich erlaube mir nunmehr, dieselben hier der geehrten Kam mer vorzutragen und sie im Namen der Deputation um ihre Zustimmung zu denselben zu ersuchen. Sie werden sich ent sinnen, daß von unserer Kammer der Gesetzentwurf angenom- II. 130. men, jedoch damit der Antrag verknüpft worden ist, es wolle die hohe Staatsregierung über den Zeitpunkt der Einführung des Gesetzes, so wie die immittelst vielleicht nöthig werdenden Mo- dificationen der Maaßordnung, die Zustimmung einer spatem Standeversammlung einholen." Die Deputation der ersten Kammer erklärte sich zuletzt bereit, ihre Zustimmung zu dem Gesetze und zu diesem Anträge zu geben, in so fern sich die zweite Kammer einverstanden erklärte, einem Zusatze, welchen die erste Kammer beantragte, beizustimmen. Dieser Zusatz lautet fol- gendermaaßen und schließt sich att den Schluß unsers Antrags an das Wort: „einholen" an. Er heißt: „und innerhalb der laufenden Finanzperiode das Gesetz, ein neues Gewichts system betreffend, nicht zur Ausführung bringen." Also die erste Kammer erklärt sich einverstanden, den Gesetzentwurf über das Maaßsystem anzunehmen, jedoch will sie in Uebereinstim- mung mit der zweiten Kammer, daß die Ständeversammlung über den Moment der Einführung nochmals gehört werde und daß in so fern künftig noch Modisicationen der Maaßordnung nothwendig würden, diese ebenfalls noch der Erwägung der Stände vorgelegt würde. Daran knüpft sie noch den Antrag, daß innerhalb der jetzt laufenden Finanzperiode das neue Ge wichtssystem nicht zur Anwendung komme. Die Deputation der ersten Kammer motivirte den Antrag dadurch, daß sie glaubt, beides, das Maaß- und das Gewichtssystem ständen in einem so engen Zusammenhänge miteinander, daß wohl zu wünschen wäre, daß der Uebergang zu beiden möglichst gleichzeitig erfolge. Die Deputation Ihrer Kammer hat derDeputation der jensei tigen Kammer darin nachgegeben. Da die Einführung des neuen Gewichts, über welches ein Gesetz schon von der frühem Ständeversammlung förmlich verabschiedetworden ist, dadurch keineswegs auf's neue in Frage gestellt wird, so hofft sie, daß die geehrte Kammer geneigt sein wird, auf diese -Weise zu einem Einverständnisse zu gelangen und ihre Zustimmung zu dem Anträge der Deputation zu geben. Präsident Braun: Wünscht Jemanddarüberzu sprechen? Der Herr Referent hat entwickelt, woraufes jetzt noch ankommt. Es soll nämlich nach dem Beschlüsse der ersten Kammer und dem Gutachten unserer Deputation ein Zusatz gemacht werden, welchen die erste Kammer bereits angenommen hat und welcher so lautet: „und innerhalb der laufenden Finanzperiode das Gesetz, ein neues Gewichtssystem betreffend, nicht zur Ausfüh rung bringen." Der ganze Antrag würde demnach folgenden Inhalts sein: „Es wolle die hohe Staatsregierung über den Zeitpunkt, sowiedie immittelst vielleicht nöthigwerdendenMo disicationen der Maaßordnung die Zustimmung einer spätem Ständeversammlung einholen (bis hieher ist der Antrag von der zweiten Kammer bereitsgenehmigtund nun folgtder Zusatz) und innerhalb der laufenden Fknanzperiode das Gesetz, ein neues Gewichtssystem betreffend, nicht zur Ausführung bringen." Wenn Niemand darüber zu sprechen begehrt, so frage ich die Kammer: Ist sie Mit diesem letzten Zusatze einverstanden? — Eiüstimmig Ja. 2.
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