3669 nicht angetreten, und ihn anzutreten aus ungenügenden Grün den verweigert hat, dennoch der damit verbundene bestallungs mäßige Gehalt vom 1. August bis letzten November 1842 an- noch verabfolgt und er demnach mit möglichster Milde behan delt worden ist, und der Kammer anzurathen: die Beschwerde auf sich beruhen zu lassen, jedoch noch an die erste Kammer abzugeben. Präsident Braun: Will die Kammer dieBerathung und Beschlußfassung hierüber vornehmen? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Wenn Niemand spricht, so frage ich die Kammer: Will sie dem Vorschläge ihrer Deputation gemäß die so eben vorgetragene Beschwerde auf sich beruhen lassen? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Hiermit wären die Gegenstände un serer heutigen Tagesordnung, nebst den Vorträgen über die Berichte, welche die vierte Deputation als solche bezeichnet hat, die sofortvorgetragen werden könnten, beendigt; ich schließe da her die Sitzung. Was die nächste anlangt, so bestimme ich solche auf Montag 10 Uhr und bringe darauf die Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, den Schutz dramatischer und musikalischer Werke betreffend; sodann beraume ich zugleich, damit ein jeder der Herren Gele genheit und Zeit hat, über die Gegenstände sich zu unterrich ten, die Tagesordnung für die Abendsitzung an, die ich auf den Montag Punkt 7 Uhr bestimme, und ich bringe darauf 1) den Bericht der vierten Deputation über die Beschwerde Johann Gotthelf Bursche's in Dresden und 2) den Bericht derselben Deputation über die Beschwerde des vr. rneä. Fuhrmann in Dresden gegen das Justizministerium. Die Sitzung ist aufge hoben. Schluß der Sitzung 1 Uhr. Gnde des vierten Bandes. Mit der Redaction beauftragt! v. Gr et sch et. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden,