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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Ansicht ausgesprochen, daß es in Sachsen in ökonomischer Hin sicht nicht so dunkel aussähe, daß man das Prometheuslicht ökonomisch er Aufklärung aus dem Auslande zu entnehmen genö- thigt gewesen wäre. Wenn dies aber zu dem Zwecke geschehen ist, um die doktrinären Vorzüge und Einrichtungen des Auslan des kennen zu lernen, so würde gewiß die darauf verwendete Summe besser auf die Herstellung und Einrichtung der Anstal ten selbst verwendet worden sein. Ich glaubejedochindieser.Be- ziehungeinenArrfschluß im Laufe der Debatte erhalten zu haben, indem geäußert worden ist, daß die Anstellung den Zwcck gehabt habe, die Kenntniß jener Institute für Sachsen auch praktisch geltend zu machen. Hierin würde ein erfreuliches Geschenk für unsere Oeconomie liegen; denn es gicbt allerdings einige Anstal ten imAuslande, nach denen der sächsische Bauernstand sich ge sehnt hat, füt deren Einführung in Sachsen oft Wünsche an die hohe Staatsregierung gebracht worden find. Uebrigens will ich mir erlauben, mich noch angelegentlich für den Antrag des Ab geordneten Grafen v. Ronnow zu verwenden, und führe hier zu nächst dieGrünhefür ihn an, die von einer andern Seite bei anderer Gelegenheit vorgebracht worden sind, als nämlich von den Mittel behörden gesprochen wurde. Die Vereine, welchen die Verwen dung dieserSummezuzuweisenist, stehen inganzgleichenVerhält- niffen. Man hat damals angeführt, daß diese dem Volke näher ständen und die Bedürfnisse deffelben mehr kennten. So wer den auch die Bezirksvereine gewiß besser beurtheilen können, wie und zu welchem Zwecke die Summe zu verwenden sei; ihnen dürften sie daher eher anzuvertrauen sein, als dem entfernter stehenden Direktorium des Hauptvereins und dem Ministerium. Fürchtet dieses die Erschwerung seiner Verantwortlichkeit, so geht in der Lhat keine größere Verantwortlichkeit aus der An nahme des v. Ronnow'schen Antrags hervor; denn beschließt die Ständeversammlung dies, so wird das Ministerium nichts wei ter zu verantworten haben, als daß es die Summe diesen Be zirksvereinen zugewiesen hat. Ich erblicke in der Wirksamkeit der Bezirksvereine^auch noch eine billige Aufmunterung ihrer Lhätigkeit. Allerdings stehen die Bezirksvereine nicht im Zu stande der Abhängigkeit, wie der Abgeordnete Rittner bemerkte; allein es ist nicht zu verkennen, daß sie einen großen Thril ihrer Lhätigkeit blos den Anträgen, welche von Seiten des Haupt vereins an sie gestellt werden, widmen müssen, und daß diese so vielfältig und eigenthümlich sind, daß oft der Wunsch rege ge worden ist, mehr Zeit andern und solchen Erörterungen widmen zu dürfen, von denen sie glauben können, daß sie für das Land von größerer Nützlichkeit sein würden. Schließlich kann ich nicht umhin, meine Herren, Ihre Aufmerksamkeit nochmals auf den konstitutionellen rechtlichen Grund zurückzuwenden, welchen ich im Anfänge meiner Worte, welche ich mir an Sie zu richten erlaubte, zu Ihrer Erwägung anheimgegeben habe. Ich muß nochmals erinnern, daß das Postulat, welches das Ministerium jetzt im Budjet an «ns richtet, ohne Zustimmung der Stände schon verwendet worden ist. Der Grund, durch den das Ministe rium dies zu entschuldigen suchte, daß nämlich die frühere Stände versammlung bereits das Ministerium dazu ermächtigt hätte, ist, wie ich mich inzwischen genau überzeugt habe, unrichtig. Im Jahre 1840 hat die Deputation, welche über den Vorschlag der Staatsregierung Bericht erstattete, sich dahin ausgesprochen, daß sie mit der Ansicht der Staatsregierung einverstanden sei: daß ein theoretisch und praktisch gebildeter Oeconom angestellt wer den soll. Allein die Kammer hat diesen Antrag nicht zum Be schluß erhoben, sie hat überhaupt über denselben gar nicht abge- stimmt, und es kann daher nicht gesagt werden, daß die Zustim mung einer frühem Ständeversammlung zu Errichtung dieser neuen Stelle erlangt worden wäre. , Unser ständisches Bewil ligungsrecht ist ohnedem in anderer Richtung sehr beschränkt, wo die Kammer keine Kraft hat, mit Erfolg zu ändern und zu ver weigern. Hier aber haben wir das Recht, zu verweigern, und um dieses Recht durch die Lhat zu schützen, da, wo es angegrif fen und verletzt worden ist, so muß ich darauf zurückkommm, die Verweigerung dieser Position als eine konstitutionelle Pflicht zu betrachten. Staatsminister v. Ze sch au: Es sind bereits verschiedene Bedenken gegen den Antrag des Herrn Grafen v. Ronnow gel tend gemacht worden, und da wohl auch diejenigen Mitglieder der geehrten Kammer, die diese Bedenken nicht Heilen, damit einverstanden sein dürften, daß der Antrag nicht hinlänglich mo- tivirt sein möchte, um demselben ohne weiteres beizutreten und die fraglichen 4000 Lhaler als zur Vertheilung unter die Be zirksvereine in ganz gleichen Summen zu bezeichnen, so be merke ich deshalb Folgendes: Die Staatsregierung ist damit einverstanden, daß, wie bereits vom Herrn Staatsminister des Innern geäußert worden ist, diesen Vereinen eine etwas größere Freiheit in der Verwendung der ihnen zur Disposition gestellten Summen gewährt werden könne. Es scheint mir aber, man würde den Zweck vollständig erreichen, wenn die geehrteKammer sich für den Antrag des Abgeordneten v. Zezschwitz erklärte, der im Allgemeinen dahin geht, es möge die Staatsregierung in Er wägung ziehen, ob nicht ein erhöhtes Postulat für die landwirth- schaftlichen Angelegenheiten überhaupt zu stellen sei; wenn diesem Anträge noch als Motiv hinzugefügt würde, damit die Bezirksvereine mit den nöthigen Mitteln versehen werden könn ten, um aus eigenem Antriebe Versuche anzustellen und andere zweckentsprechende Verwendungen eintreten zu lassen. Dadurch würde die Absicht des fraglichen Antrags in der Hauptsache ver- wirklicht und die Ansicht der geehrten Kammer auf eine weniger bedenkliche und weniger bestimmte Weife zur Kenntniß der Staatsregierüng gebracht. Was übrigens noch über die frag liche Anstellung geäußert worden ist, so unterliegt es wohl keinem Zweifel, daß nach alle dem, was in den Landtagsacten darüber bereits früher niedergelegt worden ist, die Meinung der Kammer dahin ging, daß eine solche Anstellung erfolgen möge. Nur über einen Punkt können Zweifel erregt werden, nämlich daß diesem Individuum die Staatsdienrreigcnschaft beigelegt worden ist. Das ist ein Punkt, den die Staatsregierung auch der geehrten Kammer ganz offen dargelegt und gleichzeitig die Gründe ange geben hat, weshalb es nicht thünlich war, das bezeichnete Indivi duum zu erlangen, ohne ihm diese Eigenschaft beizulegen. Es
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