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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Staatsregierung geftmden haben, den geäußerten Wünschen so fort beim nächsten Landtage durch em erhöhtes Postulat zu ent sprechen. Auch in Bezug auf die jetzt imBudjet postulirten 6000 Thlr. ist von der vorigen Ständeversammlung kein Antrag gestellt, sondern es ist blos der Wunsch nach Erhöhung geäußert worden, und schon auf diesem Landtage ist das Postulat um 2000 Khlr. erhöht worden. Ist nun ferner vom Herrn Grafen v. Ronnow ein Antrag gestellt worden, so scheint mir derselbe noch bedenklicheren sein, als der vom Abgeordneten Haußwald gestellte. Ich wenigstens würde es für bedenklich erachten müs sen, den landwirthschaftlichen Bezirksvereinen eine Ermächti gung zu geben, wie sie in dem ganzen constitutiomllen Staats leben nicht vorkommt; denn der Antrag lautet dahin, der Ver wendung der Summe keine besondere Grenze vorzuschreiben. Also würde es ganz in der Hand dieser Vereine liegen, was sie mit dem Gelbe machen wollen. Es sollten doch zuvor von den Vereinen bestimmte Vorschläge ausgehen, das Bedürfniß und der Zweck der Verwendung sollte derStaatsregierun- genau an gegeben werden, sonst, glaube ich, stellen wir diese Vereine wirk lich ganz außer den Bereich einer Verantwortlichkeit. Hier mache ich auch noch daraufaufmerksam, daß das, was bereits vom Abgeordneten Schumann erwähnt wurde, schon des Beispiels wegen bedenklich sein dürste, einem landwirthschaftlichen Vereine eine bestimmte Summe aus Staatsmitteln zur freien Verwen dung zu übergeben; denn die Gewerbsyereine und viele andere Vereine, z. B. der Apothekervsrem, würden sich sehr hald in der selben Lage zu befinden glauben, und ebenfalls Anträge >an die Ständeversammlung richten, daß auch ihnen aus der Staatskasse ein besonderer Dispositionsfonds zu Anstellung von Versuchen gegeben werde. Das würde zu einer Erhöhung des Staatsbud- jets führen, welche für die Staatsbürger nicht sehr angenehm sein möchte. Ich werde mich daher, abgesehen von der übrigen Unbestimmtheit des Graf v. Ronnow'schen Antrags, sowohl hin sichtlich der Fassung, als auch in Bezug auf die Modalität, gegen diesen Antrag erklären. Ist nun noch von einem Abgeordneten davon gesprochen worden, man möchte der hohen Staatsregie rung gewiffermaaßen ein Vertrauensvotum bewilligen, und ihr die Ermächtigung zu einer unbestimmten Summe geben, so muß ich mich ganz entschieden gegen eine solche Maaßregel erklären, weil sie vom gewöhnlichen Verfahren zu abweichend ist- Bei den übrigen Anträgen sind bestimmte Summen angegeben, das läßt sich rechtfertigen; allein eine Ermächtigung zur Verwen dung einer unbestimmten Summe würde in der That zu weit gehen. Ich mache übrigens darauf aufmerksam, was die Ber- sassungsurkunde von §. 98 bis Z. 100 in Bezug aufdiesiändi- schen Bewilligungen vorschreibt. Es ist namentlich in K. 100 erwähnt, daß, wenn die Stände aufBerMinderung der ver langten Summen antragen, dieses unter bestimmter und aus führlicher Nachweisung der Gründe dafür, so wie der Gegen stände, bei welchen, und der Art und der Weise, wie ohne Hint ansetzung des Staatszwecks Ersparnisse gemacht werden können, erfolgen muß. Schreibt die Berfassungsurkunde bei Anträgen auf Verminderung Ausführlichkeiten und Formalitäten vor, so II. SS. scheint es mir nicht ganz unnützlich, wenn bei einer beantragten Erhöhung ständischerseits auch mit der größten Gründlich keit zu Werke gegangen wird, damit Zeder Gelegenheit habe, sich von den für die Erhöhung sprechenden Gründen vollständig zu überzeugen. Ich bezweifle aber, daß dies durch die geäußer ten Ansichten geschehen sei, und berufe mich namentlich auch auf das, was doch von der Staatsregierung zu erwarten und vorauszusetzen ist, daß sie in dieser Beziehung das wahre Bedürfniß erkennt, und auch, so weit es- nach dem selben erforderlich, die Postulats stellt. Wurde noch darauf hingewiesen, daß die Gewerbe durch Borschußgelder unter stützt würden, so mache ich darauf aufmerksam, daß diese keineswegs unverzinslich ausgeliehen werden; im Gegentheil diese 60,000 Thlr. Borschußgelder werden meines Wissens ge gen SProcent ausgeliehen, und daß sie wenigstens nicht unver zinslich ausgeliehen werden, geht aus der Special wrlage deutlich hervor. Noch muß ich bemerken, daß es wohl kaum die Ansicht der landwirthschaftlichen Vereine sein dürste, -aß aus den vom Staate gewährten Mitteln etwa der Aufwand für Reisen der Mitglieder unguter würde, wohin dir Meinung eines Mitgliedes zu gchen schien, dersich allerdings darüber nicht mir Bestimmtheit aüsfprach. Ichgtbe zu, daß hier em größe rer Aufwand erfordert wird, als bei den Gewerbveremen -er Fall ist; allein ich glaube, es muß dieNützlichkeit des Unterneh mens die einzelnes' Mitglieder z'ü kleinen Opfern antreiben. Es ist wiederholt erwähnt worden, und ich weise such aüfdas Beispiel hin, was matt in entgegengesetzter Absicht angeführt hat, Nämlich auf das Beispiel von England. Dort geschieht allerdings ungemein Vieles für diese Sache, aber es ist -«bei zu berücksichtigen, daß der Smatdaber dasWenigste thut, son dern die Privatkräfte thun das Meiste. Uebrigens muß ich noch bemerken, daß man nicht von der Ansicht ausgehen sollte, wenn ein Zweig der Industrie sich in der Entwickelung befin det, ihn zur Vollkommenheit gewiffermaaßen forciren zu woÄttt; es ist vielmehr der naturgemäße Gang abzuwarLen und seine Entwickelung ihm selbst hauptsächlich zu überlassen. Ich muß mich deshalb gegen die gesammten Anträge erklären. Abg. v. Zezschwitz: Zch muß mir die berichtigende Bemerkung erlauben, daß mein Antrag dahin geht: daß die Staatsregierung ein erhöhtes Postulat zu Beförde rung der Landwirthschaft an die Stände Versammlung bringen möge; er bezweckt also keineswegs eine unbedingte Er mächtigung zu beliebigen Verwendungen aüs der Staatskasse für landwirthschaftliche Zwecke, sondern em erhöhtes Postulat zu diesem Zwecke zu stellen, weil das vorliegende Postulat un zureichend für den fraglichen Zweck erscheint. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Zch muß ge. stehen, daß ich das im Augenblick übersehen habe. Zch mich aber bemerken, daß es dazu eines besonder» Antrags wohl-nicht bedarf; denn wenn der Antrag nur so viel enthält, die hche Staatsregierung möge das Postulat nach dem Bedürfnisse er höhen, so glaube ich, die jetzige Debatte wird der hohenMüats- regierung hinlängliche Veranlassung geben, das Bedürfniß z« 5*
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