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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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stand eingegangen sind, welche beantragen, daß ein Gesetz er lassen werden möchte, welches den Besuch der Sonntagsschule den Handwerkslehrlingen bei Strafe auferlegt. Der letztere Umstand würde mich veranlaßt haben, das, was ich heute spreche, der Berathung vorzubehalten, welche unfehlbar statt- sinden wird, wenn die in Frage befangenen Petitionen in der Kammer zur Sprache kommen. Allein da diese Petitionen ziemlich spät eingekommen sind, und zweifelhaft ist, ob sie noch zur Berathung kommen, so habe ich mir heute schon das Wort erbeten, um meine Idee über diesen Gegenstand auszusprechen. Ich glaube nun, daß der regelmäßigere Besuch der Sonntags schule, demnach auch die gemeinnützigere Wirksamkeit derselben, durch eine ganz einfache Maaßregel hergestellt werden dürfte. Diese Maaßregel besteht darin, daß von dem Ministerium eine Verordnung erlassen werden möchte, in welcher den Vorstän den der Zünfte zur Pflicht gemacht wird, bei Aufdingung der Lehrlinge diesen während der Lehrzeit den Besuch der Sonn- tagsfchule zur Bedingung zu machen, ferner darin, daß den Meistern die Ueberwachung dieses regelmäßigen Schulbesuches zur Pflicht gemacht wird, sie ferner ermahnt werden, ihre Lehr linge in den einschlagenden Stunden so wenig als möglich zu gewerblichen und häuslichen Verpflichtungen zu benützen, da mit sie die Sonntagsschule regelmäßig besuchen können. Ich kenne die Einwendungen, die man einer solchen Idee entgegen stellen kann, und ich erlaube mir deshalb, gleich im voraus einigen derselben zu begegnen. Man wird sagen, daß dieser Antrag etwas Anderes nicht beabsichtige, als den Schulzwang auf die Sonntagsschule überzutragen. Allein ich glaube, daß dieser Einwand unerheblich sei. Denn es bleibt doch im mer ein großer Unterschied, ob der Besuch der Schule durch Strafen erzielt wird, wie dies in den Volksschulen der Fall ist, oder ob er zur Bedingung gemacht und empfohlen wird, wie ich es beantrage. Man wird sagen, die beantragte Maaßregel werde eben deshalb nichts bewirken, weil keine Strafbestim mung damit verbunden sei. Auch diesen Einwand halte ich für kraftlos, und zwar deshalb, weil viele Fälle beweisen, daß eine Empfehlung von Seiten der hohen Regierungsbehörde, auch nur von Seiten einer Unterobrigkeit, sehr wohl geeignet ist, das Volk zu etwas Nützlichem und Gutem zu bestimmen. So weit ist übrigens das sächsische Volk gewiß nicht zurück in der Bildung, daß es sich zu dem, was ihm nützt und frommt, erst durch Zwangs- und Strafgesetze anhalten ließe. Im Gegen- theile habe ich öfter wahrgenommen, daß ein Wort des Bei falls oder des Tadels, von der Regierung ausgesprochen, recht wohl geeignet ist, zu electrisiren und zum Guten zu bestimmen. Ich erlaube mir nun, meinen Antrag der geehrten Kammer zur Unterstützung zu empfehlen. Er lautet wörtlich so: „Die hohe Staatsregierung wolle mittelst Verordnung dahin wirken, -aß die Vorgesetzten der Zünfte und Handwerke den Lehrlingen bei Aufdingung derselben den regelmäßigen Besuch der in ihren Orten bestehenden Sonntagsschulen während der Lehr zeit, und den Meistern die sorgfältige Ueberwachung desselben zur Pflicht machen, und ich bitte das Direktorium, diesen An trag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Braun: Ich habe zu bemerken, daß allerdings mehrere auf das Sonntagsschulwefen Bezug habende Petitio- nen der dritten Deputation zur Berathung vorliegen, und daß die dritte Deputation in Kurzem Gelegenheit nehmen wird, ihr Gutachten darüber der Kammer vorzulegen. Es wäre also zu fragen, ob der Herr Abgeordnete sich entschließen wollte, seine Anträge bis dahin zu verschieben, wo der Bericht über diesen Gegenstand an die Kammer gelangt. Abg. Schumann: Ich bin bereit, dies zu thun und meine Anträge bis dahin mir vorzubehalten. Präsident Braun: Ich werde aber als Vorstand der dritten Deputation den geehrten Abgeordneten ersuchen, seinen Antrag der Deputation mitzutheilen, damit sie Gelegenheit erhält, nach Befinden dir Idee desselben benutzen zu können. Der Abgeordnete Hänel hat das Wort. Stellv. Abg. Hänel: Die hohe Staatsregierung hat sich veranlaßt gefunden, das Postulat für die Gewerbschulen hauptsächlich aus dem Grunde zu erhöhen, weil bei sämmt- lichen Anstalten, in Ermangelung genügender Realschulen, die Aufnahme einer etwas vermehrten Betreibung der allge meinen Vorbereitungswiffenschaften erforderlich geworden sei. Wenn nun die hohe Staatsregierung selbst anerkennt, daß diese Borbereitungswiffenschaften nicht eigentlich zu den Ge werbschulen, sondern vielmehr zu den Realschulen gehören, so scheint es, nach meiner Ueberzeuguttg, dem Zwecke entspre chender zu sein, wenn statt des erhöhten Postulats hier ein sol ches gestellt würde für die Realschulen; denn auf diesen sollen die Schüler die Vorbildung erhalten für die Gewerbschulen so wohl, wie für die technische Bildungsanstalt, sür die land- wirthschaftliche Forst- und Bergakademie und andere höhere Fachschulen. Für die Vorbildung zu diesen höher» Lehran stalten sind die Realschulen ein wahres Bedürfniß, sie sind es aber auch ferner für das unmittelbare Eintreten in das höhere praktische Leben, für die allgemeine Humanitätsbildung. Von der in dem Verzeichnisse angegebenen Schülerzahl befin det sich der größere Theil, wenigstens in Plauen und Zittau, in der untersten Claffe, und verläßt diese Anstalten, ohne in eine höhere Claffe überzugehen. Es sind also junge Leute, welche nicht eine specielle Gewerbsbildung, sondern allgemeine Realbildung suchen. Nun ist mir wohl bekannt, daß nach der bestehenden Organisation die Realschulen nicht zu dem Ressort des Departements des Innern gehören, und ich muß mich daher enthalten, hier weiter darauf einzugehen und einen Antrag zu stellen; ich behalte mir aber das Weitere bis zur Berathung über das Cultusministerium vor. Abg. Zische: Mit Vergnügen bemerke ich hier bei dieser Position 400 Lhlr., die für Klöppel-, Weber- und Strohflecht schulen ausgesetzt sind, aber vermisse dabeimitBedauern meine
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