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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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können, so scheint es mir angemessener, jetzt, wo die durch erwähnte neuen Ablösungen, namentlich der Laudemkalpflicht, zuwachsen den Geschäfte in ihrer Grüße noch gar nicht zu übersehen sind, sich hierüber noch gar nicht auszusprechen. So wünschenswert!) auch eine schnelle Abwickelung des Ablöfungsgeschäfts in finan zieller Hinsicht in Hinblick auf die Staatscasse erscheinen muß, so möge man doch auch Rücksicht auf die Pflichtigen nehmen, welche künftig erst in Stand gesetzt werden sollen, abzulösen, und nicht die Ablösungen zum Nachtheile der Pflichtigen, wenn auch absichtslos, zu übereilen streben. Ich werde gegen den An trag stimmen. Abg. Müller (aus Taura): Eine aus meinem Wahl bezirke, aus der Gegend von Rochlitz eingegangene Petition ver anlasst mich, hier einen Wunsch an die Staatsregierung zu brin gen, den Wunsch nämlich, daß man die Ablösungscommissarien mehr in der Nähe der Pflichtigen und der Berechtigten bestellen möge. Es klagen nämlich diese Petenten ebenfalls darüber, daß man, obgleich sie in der Nähe von Rochlitz und in Rochlitz selbst Specialcommissarien hätten, ihnen doch Leute aus entfernten Orten zu Commissarien ernenne. Ob nun Freundschaft, brü derliche Liebe oder noch Anderes zum Grunde liegt, will ich da hingestellt sein lassen. Es ist aber vorauszusehen, daß die Kosten ungeheuer vermindert würden, wenn die Ablösungscommissarien mehr aus der Nähe genommen würden. Ich muß mich in dem selben Sinne aussprechen, wie die Abgeordneten Becker und Sörnitz. Ich werde mich gegen die Aufhebung der General- ablösungscommisflon erklären und deshalb gegen den Antrag stimmen. Ich habe einen Fall in meinem Bezirke vor mir, wo die Frohnpflichkigen mit dem besten Willen ablösen wollen, aber nicht zum Ablösen kommen können, weil man sich seit neunzehn Jahren herumstreitet, wer eigentlich der berechtigte Besitzer des frohnpsiichtigen Grundstücks ist. Es ist in der Herrschaft Rochs- burg. Zu den Ablösungsgeschästen, welche wegen der Laude- mien noch zurück sind, füge ich noch die Ablösung des geistlichen Dcccms hinzu, welche gewiß im ganzen Lande von Seiten der Berechtigten und der Verpflichteten gewünscht wird. Abg. Sto ckmann: Ich bin andererseits sehr erfreut gewe sen, meinen am vorigen Landtage ausgesprochenen Wunsch als Antrag ausgenommen zu sehen. Der Natur der Sache nach hat schon bei der Fundirung diese Behörde nur eine transitorische sein können, und es liegt im Interesse der Steuerpflichtigen, das Wudjet zu emlassen und sie als solche zu betrachten. Die Ge schäfte müssen sich immer mehr abwickeln und die restirenden können andern Verwaltungsbehörden mit zugewiesen werden, ohne daß für dieAblösungen selbst Schaden entsteht, wo auch die bei der jetzigen Behörde Fungirenden Anstellung finden werden, was um so.mehr zu wünschen sein dürfte, da sie sich als umsich tige sachverständige Männer bewährt haben. Abg. Sachße: Ich wollte mich in demselben Sinne zur Vertheidigung des Deputationsgutachtens aussprechen. Es kann nicht in der Absicht derStändevcrsammlung liegen, die An stalt beizubehalten, weil noch spätere Ablösungen angemeldet werden und Provocationen erfolgen könnten. Dann würde die H. 84. Dauer der Ablösungscommisfion eine ewige sein. Wie ein Ab geordneter vor mir bemerkte, so ist schon zu verschiedenen Male» in der Ständeversammlung zur Sprache gekommen, dass da§ Ablösungsgeschäft an eine andere Behörde übergeben werde» solle. Möchte auch diese Behörde durch die Räthe verstärk werden, welche der Ablöfungs- und Gemeinheitstheilungscom- mission noch angehören, so würde doch ein Gewinn darin be stehen, daß kein besonderer Bureauaufwand entstehen, kein be sonderer Präsident an der Spitze der Commission sein würde. Die Deccmablösungen würden daher eben so, wie die Ablösung der Laudemien ihren Fortgang haben können, wenn auch die Ge neralcommission aufgehoben wäre. Betrachtet man dabei noch, daß es sich darum handelt, es möchte der nächsten Ständever sammlung ein Decret vorgelegt werden, und daß in diesem De crete der Zeitpunkt der Auflösung auf mehrere Jahre hinausge schoben werden kann, so sehen wir einem Zeiträume von sechs bis acht Jahren entgegen, in welchem die hauptsächlichen Ablö sungen und Zusammenlegungen vor sich gehen werden, so daß nach Ablauf dieser Zeit eine Commission für diesen Zweck über flüssig erscheint. Abg. v. Schaffrath: Ich ehre die Gründe, welche die Abgeordneten Becker, Sörnitz und Müller angeführt haben, kann aber ihrer Ansicht nicht beitreten. Ich halte vielmehr die Befürchtungen von den Folgen dieses Antrags nicht für be gründet, sondern glaube, daß sie insgesammt auf einem Miß verständnisse beruhen. Der Antrag sagt nur, daß dem näch sten Landtage ein Decret vorgelegt werden solle, worin ein Zeitpunkt für die Auflösung der Commission festgesetzt wird. Keineswegs soll die Generalablösungscommission bis dahin oder dann aufgehoben werden., Wir behalten im Gegentheile bis dahin vollkommen freie Hand, die Zeit zu bestimmen, zu welcher dann die Generalablösungscommission aufgehoben wer den soll. Finden wir am nächsten Landtage, daß eine große Menge Ablösungen im Rückstände sind, so werden wir den Termin der Aufhebung sehr weit hinausschieben. Der Abge ordnete Becker meinte, diejenigen, welche bis jetzt noch nicht auf Ablösung provocirt hätten, würden wohl gute Gründe dafür gehabt haben, warum sie es nicht gethan hätten. Es mag dies in vielen Fällen wahr sein, in vielen aber gewiß nicht. Ich muß dabei bemerken, daß namentlich der Bauernstand kn man chen Sachen sich gern zu etwas drängen läßt, auch zu dem, was ihm gut ist. Weil die Ablösung Geld kostet, so beschleu nigt er sie nicht. Diese Bestimmung der einstmaligen Aus hebung der Gmeralablösungscommission kann nicht schaden, sondern nur wohlthätig wirken. Die finanziellen Gründe sind auch zu berücksichtigen. Ewig kann dir Generalcommission nicht bestehen; einmal muß sie aufgehoben werden. Es sind zwar noch eine Menge von Ablösungsgeschäften anhängig, aber der größte Theil ist beendigt. Ich fchs keinen Grund, die Be hörde für die Dauer der verhältmßmäßig nur noch weni gen Geschäfte foribcstehen zu lassen. Dazu kommt, daß die Freiheit, einseitig zu provociren, durch Aufhebung der General commission nicht beschränkt wird. Es werden nicht auch die Z
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