Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
'Ablösungen aufhören, sondern es wird im Decrete die Com- petenz einer andern Behörde und die Modalität, welche an die Stelle des bisherigen Verfahrens treten wird, zu bestimmen sein. Es werden Kosten erspart, wenn die Mitglieder der Ab- lösungscommisston andern Behörden beitreten. Ueberhaupt halte ich es im Interesse des Bauernstandes für notwendig, wenn ein Compelle hinzugefügt wird, damit sie einmal mit dem Ablösen ein Ende machen. Ich hatte die Gründe der De putation für den Antrag sehr zweckmäßig. Abg. v. Geißler: Die Aeußerung des Abgeordneten Müller enthält einen Angriff auf die Generalcommission, daß dieselbe nämlich durch Herbeiziehung weit entfernter Special commissarienden Parteien Kosten verursache. Ich Habel Jahr den Acceß bei der Generalcommission gehabt, und kann, da ich hierdurch Kenntniß von dem durch dieselbe beobachteten Ver fahren bei Bestellung der Specialcommiffarien erhalten habe, versichern, daß dieselbe im Allgemeinen stets darauf bedacht ge wesen ist, die wenigst entfernten Specialcommiffarien zu neh men, und daß sie stets besondere Gründe gehabt hat, wenn sie sich bewogen fand, entfernte Commissarien zu den Ablösungen zu verwenden. Diesen entfernten Commissarien hat sie aber rn der Regel zur Pflicht gemacht, die Reisediäten nur nach der Entfernung des näher wohnenden Commiffars zu berechnen. Daß Freund- oder Vetterschaft oder sonst ein anderer Beweg grund dabei vorgewaltet habe, wird man der Generalcommis- sion nicht zutrauen. Ich werde mich dem Anträge der Depu tation aus den Gründen, welche der Abgeordnete v. Schaffrath so .eben ausführlich entwickelt hat, anschließen, und füge nur noch den einen hinzu, daß die Regierung gerade durch die zu erwartende Lehngelderablösung bis zum nächsten Landtage Ge legenheit haben wird, sich zu vergewissern, zu welchem Zeit punkt die Generalcommission, die doch einmal aufhören muß, werde eingezogen werden können. Es wird dem künftigen Urtheile der Kammer durch den Antrag nicht präjudicirt und die Regierung wird, wie gesagt, dadurch, daß das Gesetz wegen Ablösung des Lehngeldes mittlerweile in Wirksamkeit treten wird, zu Beurtheilung der Frage noch mehr in Stand gesetzt. Staatsminister v. Falkensteinr Es ist in der Natur der Sache gegründet, daß eine Behörde, wie die Generalcommission, nicht eine solche sein kann, die für ewige Zeiten bestimmt ist, son dern in einem gewissen Sinne eine transitorische Natur an sich trägt. Wenn aber ein Antrag hier von der Deputation dahin gestellt worden ist, die Staatsregirrung möge der nächsten Ständeversammlung ein Decket vorlegen und den Zeitpunkt für Aufhebung der Generalcommission festsetzen, so scheint dieser Antrag theis zu einem Mißverständnisse Veranlassung gegeben zu haben, theils zu stringent gefaßt zu sein, so daß wenigstens über die Art, wie er aufgefaßt werden soll, die Regierung sich zu er klären wohl Gelegenheit geben muß. Auf die Bemerkung des Abgeordneten Müller, daß die Generalcommission oft Special- commissarien wählte, welche zu entfernt von dem Orte ihrer Wirk samkeit wären, muß ich erwidern, daß nach den Grundsätzen, welche die Generalcommission zu befolgen Pflegt, dies nicht der Fall sein soll und in der Regel nicht der Fall ist, und daß, wenn ein solcher Fall vorgekommen ist, der Grund nur in eigenthüm- lichen, persönlichen oder örtlichen Verhältnissen gelegen haben !ann. Es ist Princip, daß die Specialcommiffarien möglichst an den betreffenden Orten genommen werden sollen, weil dieKosten o viel als thunlich zu vermindern gesucht werden sollen. Was die Wirksamkeit der Generalcommission betrifft, so scheinen sich mehrere Abgeordnete ein gar zu karges Bild von ihr zu machen, als seien nämlich die Ablösungsgeschäfte so weit vorgeschritten, daß cs fast überflüssig erscheinen könnte, die Generalcommission bestehen zu lassen. Was möglich ist, um von der Verminderung der Geschäfte bei der Generalcommission für das Budjet Nutzen zu ziehen, ist aus dem Budjet ersichtlich, weil eine nicht unbedeu tende Verminderung bereits eingetreten ist; allein aus derUeber- sicht über den Fortgang der 1845 bei den Specialcommissionen anhängig gewesenen Auseinandersetzungen muß ich bemerken, daß 1845 noch 1375 Sachen anhängig waren und die Abnahme im Ganzen verhältnißmäßig sehr gering ist. Es wurde vorher sehr richtig bemerkt, es handle sich nicht nur von eigentlichen Ab lösungen, sondern zugleich auch von Gemeindetheilungen und Grundstückszusammenlegungen, und es war eine sehr richtige Be merkung, welche ein Abgeordneter machte, daß, was die Zusam menlegung der Grundstücke betrifft, bei weitem nicht so viel ge schehen ist, als man wünschen und im Interesse des Landes lie gen möchte. Diese Angelegenheit wird noch eine geraume Zeit erfordern, ehe man dahin gelangt, daß sich ein Ueberblick gebe» läßt, bis zu welchem Zeitpunkte die Sache zu beendigen sein dürfte. Man wird sagen, es wäre nicht nöthig, daß die Geschäfte beendet und dann erst die Commission aufgelöst würde, es könnten die Geschäfte an eine andere Behörde, z. B. die Kreisdirectionen, verwiesen werden. Wenn aber die Geschäfte freilich noch von der Bedeutung sind, wie in diesem Augenblicke, so muß ich be zweifeln, ob cs im Interesse der Ablösenden liegen dürfte, die Geschäfte an eine Behörde zu verweisen, die, so umsichtig und sorgfältig sie auch die Angelegenheit zu behandeln sich bemühen würde, doch immer sich in ein neues Geschäft würde einarbciten müssen, selbst dann, wenn ihr das eine oder das andere Mitglied der dermaligen Generalcommission beigegeben würde. Am aller wenigsten aber ist zu verkennen, daß in diesem Augenblicke, wo von der StaatSregierung der Ständcversammlung ein Gesetz über die Ablösung des Laudemialgeldes und mehrere dazu gehö rige Gegenstände vorgelegt wird, wo die Stände dieses Gesetz berathen werden, ein so bestimmter Antrag kaum am Orte zu sein scheint, daß Entschließung gefaßt werden soll, wenn die General commission aufgelöst werden möchte. In der Khat, meine Herren, es läßt sich jetzt nicht übersehen, wie die Angelegenheit sich gestalten wird. Wenn aber das vorhin von mir erwähnte Gesetz in Wirksamkeit tritt, so ist voraüszusehen, daß imAnfange viel Schwierigkeiten entstehen werden, welche die Wirksamkeit einer mit diesen Angelegenheiten vertrauten Behörde in Rücksicht auf alle Lheile wünschenswerth erscheinen lasse. Man hat ge sagt, es liege im Anträge nichts weiter, als es solle die Regierung der nächsten Ständeversammlung ein Decret vorlegen, worin der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder