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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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len Redner angeführt wurde, daß man in seiner Provinz mit den Ablösungen noch sehr weit zurück sei, nun so kann ich dem nicht widersprechen, denn ich kenne die dortigen Verhältnisse nicht, muß aber darauf aufmerksam machen, daß diejenigen, welche wirklich so weit noch zurück sein sollten, doch nicht verlangen können, daß der Staat für sie allein so eine bedeutende Ausgabe mache und die Ablösungscommission noch fernerhin fortbestehen lasse. Uebrigens ist dem geehrten Redner schon eingehalten wor den, daß es sich keineswegs um Aufhebung des Ablösungsge setzes handelt, sondern nur um Aufhebung der Behörde, welche in höherer Instanz die Geschäfte leitet. Wollte man freilich, wie -er geehrte Redner anführte, so lange warten, bis die Zusammen legung der Grundstücke in noch größerer Maaße erfolgt sei, wie bisher, so glaube ich, könnte man nie daran denken, diese Be hörde aufzuheben; danach diesem Gesetze die Zusammenlegung -er Grundstücke fast auf ganz freier Vereinigung aller Bethei ligten beruht, an vielen Orten aber noch sehr irrige Meinungen dagegen vorherrschend sind, auch von vielen Grundstücksbesitzern die Kosten dieserMaaßregel gescheut werden. So wirddieZusam- menlegung der Grundstücke nach meiner Ansicht noch in eine sehr weite Zukunft hinausgeschoben und wir werden vielleicht diese veränderte Ordnung derFluren'wahrscheinlichsammtund sonders nicht erleben. Es würde sehr zu beklagen sein, wenn man die Ablösungscommiffarien so lange bestehen lassen wollte, da es möglich sein würde, diese Angelegenheiten einer andern hierzu bestimmten Regierungsbehörde zu überweisen, wodurch es möglich werden würde, diese ganze hier vorliegende Position! zu ersparen. i Abg. v. Thielau: Nachdem der Abgeordnete v. d. Pla nitz die Bertheidigung des Deputationsgutachtens übernom men hat, so bleibt mir nichts zu sagen übrig, da ich ganz der Ansicht bin, welche -er geehrte Abgeordnete ausgesprochen hat. Es ist nicht zu leugnen, daß wir endlich zu einem Ziele kom men müssen. Es ist im Interesse des Staats, daß endlich einmal die Servituten, welche auf den Grundstücken lasten, völlig beseitigt werden. Haben Mehrere die Zeit nicht benutzt, -ie ihnen geboten worden ist, und auch den Vortheil nicht, daß «ine Commission umsonst die Angelegenheiten hat besorgen müssen, so müssen sie sich den Nachtheil gefallen lassen, daß sie künftig an die Justizbehörden verwiesen werden und Kosten bezahlen müssen. Ich sollte meinen, man könnte verlangen, daß für Leute, die nun 15 Jahre Zeit gehabt haben, abzulösen, und noch nicht einmal darauf angetragen haben, die übrigen Steuerpflichtigen nicht genöthigt würden, noch Steuern auf zubringen, und daß überhaupt diese Ablösungssache ein Ende nehme. Man darf nicht vergessen, daß der Schluß der Land rentenbank für diese Leute weit wichtiger ist, als der Schluß -er Generalcommission, und den Schluß der Landrentenbank hat bereits die Kammer für das Jahr 1851 beschlossen. Sehr richtig hat der Abgeordnete vor mir bemerkt, daß das Gesetz, -ie Gemeinheitstheilungen betreffend, gar nicht hier anzufüh ren ist. Es ist dies gerade ein Gesetz, was aus der einfachen Ursache wenig Erfolg gehabt hat, weil es gar keinen Zwang enthält, mit dem die Leute, die nicht zufammenlegen wollen, bedroht werden können. Ob dies gut oder nicht gut sei, um terliegt verschiedener Beurtheilung; der Erfolg ist aber kein großer deshalb gewesen, weil e§ blos von dem guten Willen der Leute abhängt, ob sie zusammenlegen wollen oder nicht. Ich mache noch darauf aufmerksam, daß eine längere Verzöge rung der Ablösungen zu einer wahren Qual wird und nur zu Verdrießlichkeiten führt, die endlich zu beseitigen dringend nothwendig ist. Abg. 0. Platzmann: Ich werde dem Deputationsgut- achten nicht entgegentreten und kann um so mehr mit dem An träge mich einverstanden erklären, als bei dessen Abfassung sehr vorsichtig zu Werke gegangen und nur auf Auflösung der Ab lösung s commission angetragen worden ist. In dieser Be ziehung bin ich einverstanden, daß ein Ende zu machen sein wird. Die Ablösung von Diensten und Servituten, welche noch übrig sind, wird dadurch nicht abgeschnitten. Zu be dauern habe ich bei dieser Gelegenheit, daß die Zusammen legungen der Grundstücke, die auch in den GcfchäftskreiS der Generalcommission gehören, keinen so erwünschten Fortgang gehabt haben. Wie ich das ganze Gesetz über die Ablösungen, Gemeinheitstheilungen und Zusammenlegungen für eines der segensreichsten in Bezug auf den Nationalwohlstand halte, so habe ich mir insonderheit von der Zusammenlegung der Grundstücke sehr große Vortheile versprochen. Die Ursachen, warum diese Zusammenlegungen Lis jetzt weniger Anklang ge funden haben, mögen mehrfach sein. Es kann zwar sein, daß die Special- und Generalcommissaricn bei Terminen und Vor- Leschieden sich hier und da hätten etwas mehr Mühe geben kön nen, Vergleiche zu Stande zu bringen. Jndeß will ich hier mit keine Beschuldigung aussprechen, vielmehr als Grund gel ten lassen, daß allerdings die Masse der Geschäfte sehr groß gewesen, daß man die Ablösung der Dienste und Servituten vorangehen lassen, daß man Erfahrungen sammeln wollte. Die Hauptursache, warum die Zusammenlegung der Grund stücke nicht so leicht zu Stande kommt, liegt im Gesetze selbst und in dem Grundsätze, nach welchem die Stimmenzählung bewirkt wird. Nach diesem wird eine Zusammenlegung bei uns immer eine schwierige Aufgabe sein. Ich habe es für meine Pflicht gehalten, dieses zu erwähnen, werde aber für den Deputationsantrag stimmen. . Abg. Sornitz: Wenn die Vertheidiger des Deputations antrags hervorgehoben haben, daß auch nach Aushebung der Generalcommiffion Ablösungen noch vorgenommen werden können, so stelle ich dies nicht in Abrede. Aber dann hätten wir auch gar keine besondere Ablösungscommission gebraucht. Darin wird mir aber wohl Jedermann Recht geben, wenn ich behaupte, daß eine besondere, mit diesen Geschäften vertraute Be hörde hier ganz am rechten Orte war und für die nächste Zukunft sein wird. Mir scheint aber, als wolle man durch den Antrag sagen, daß man die jetzigen Ablösungen nicht mchr für zahl reich und wichtig genug halte, so daß man nun wohl auf Auf hebung der Generalcommission antragen oder doch deren Auf-
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