Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
lösung vorbereiten könnte Aber, me'me Herren, das ist es eben, waS ich für bedenklich halte. Ich behaupte, die noch in Rest befindlichen Ablösungen find nicht nur sehr zahlreich, sondern auch höchst wichtig, und ich bin überzeugt, der größte Theil der Herren in diesem Saale wird diese Ansicht mit mir theilen. Schließlich muß ich mich abermals gegen die immer und immer sich wiederholende Behauptung aussprechen, als seien diese Ablösungen verschleppt worden, und geschehe es solchen Verpflichteten ganz recht, wenn sie in Folge ihrer Ver- säumniß künftig nun die Kosten der Ablösung aus ihren La schen tragen müßten. Leistungen, die vielleicht erst in Jahr und Lag ablösbar werden, wie die Laudemien und ähnliche im neuen Decrete aufgeführte, zeither nicht auf einseitige Pro vokation ablösbar gewesene Gegenstände, um die es sich hier vorzüglich handelt, waren zeither so gut wie gar nicht ablösbar, und weder Berechtigte noch Verpflichtete können einer Ver- säumniß beschuldigt werden. Abg.Georgi: Es haben mehrere Mitglieder der Deputa tion den Antrag derselben bereits vertheidigt, und ich kann mich daher auf wenige Worte beschränken. Ich halte den Antrag auf der einen Seite für ganz unbedenklich für Regierung und Kam mer, und auf der andern Seite doch für höchst zweckmäßig. Ich halte ihn für unbedenklich für die Regierung, denn sie wird ihn erwägen, und findet sie, daß sie aus gutenGründen dieAnnahme des Antrags auf Bestimmung eines Termins verweigern könne, so wird sie ihre Gründe darlegcn und die Ständeversammlung sich dabei beruhigen muffen. Unbedenklich für die Kammer ist derAntrag aber, da nicht allein jetzt noch kein Termin festgestellt, sondern auch über einen solchen Termin, wenn die Regierung überhaupt darauf eingeht, erst noch die nächste Ständeversamm lung gehört werden soll. Zweckmäßig scheint er aber, in so fern er doch ein Motiv der Beschleunigung der Ablösungen sein wird. Die Ablösungen nach dem ersten Ablösungsgesetze möchten, wenn auch nicht beendigt, doch wohl überall im Gange und bis zur nächsten Ständeversammlung größtenteils beendigt sein. Wenn ein geehrter Abgeordneter sagte, daß die Ablösungen imBoigt- lande noch weit zurück wären, ja kaum begonnen hätten, so muß ich dem aus der Gegend, der ich angehöre, widersprechen, denn dort sind sie in der Hauptsache bereits beendigt. Rücksichtlich dieser Ablösungen, glaube ich, wird sich bis zum nächsten Land tage der Schluß der Generalcommissivn wohl bestimmen lassen. Es kommt nun allerdings noch das Laudemialablösungsgesetz hinzu. In Beziehung darauf aber wird eine Bestimmung, welche auf Beschleunigung der Ablösung der Lehnwaare hin weist, in hohem Grade zweckmäßig sein, und wenn dieLaudemien wirklich eine so große Last für die Verpflichteten sind, so wird man sich von dieser Seite ohnehin beeilen, diese Ablösung zu Stande zu bringen, und dann ist der Antrag unbedenklich. Es ist aber in finanzieller Hinsicht gewiß wünschenswerth, daß eine derartige Behörde doch mit der Zeit vom Budjet verschwinden möge. Denn es ist nicht in Abrede zu stellen, daß doch alle Steuerpflichtigen hier für etwas bezahlen müssen, was vorzugs weise im Interesse eines TheilS derselben ist. Es müssen die Städte und diejenigen, welche gar keine Verpflichtungen haben, dazu immer mit beisteuern. Und gebe ich auch zu, daß die Ab lösung der Lasten, welche auf dem Grundbesitze ruhen, meinem gewissen Grade auch im allgemeinen Interesse des Landes ist, so muß ich doch auch wünschen, daß diese Ablösungen einmal been digt werden. Wollen wir freilich mit Aufhebung der General commission bis zur Vollendung der Zusammenlegung derGrund- stücke und Beendigung der Gemeinheitstheilungen warten, so sehe ich nicht ab, wenn diese Commission aufgelöst werden soll; denn in dieser Beziehung ist noch so viel zurück, und es liegt so wenig in der Hand der Behörde, diese Angelegenheit zu fördern, daß darauf denn doch kaum gewartet werden kann. Abg. v. Thielau: Ich wollte mir nur eine Entgegnung auf die Aeußerung des Abgeordneten Sürnitz erlauben, welcher meinte, daß aus dem-Anträge der Deputation Hervorginge, daß diese die Ablösungen nicht für wichtig genug halte. Die Depu tation hält dir noch rückständigen Ablösungen gerade für eben so wichtig, wie die frühem, sie ist aber der Meinung, daß das Land nicht verpflichtet sei, die Versäumniß und Nachlässigkeit derjeni gen, die bis jetzt von den Wohlthaten des Gesetzes keinen Ge brauch gemacht haben, noch zu übertragen. Es ist die Pflicht jedes Steuerpflichtigen, für das allgemeine Beste Opfer zu brin gen, aber nicht für die muthwillige Nachlässigkeit Einzelner, für die muß unbedingt derjenige büßen, welcher die Wohlthaten des Gesetzes nicht benutzt hat. Am Gesetze liegt es meistentheils nicht, sondern an den Personen. DerAntrag kann von jedem Lhcile gestellt werden. Uebrigens muß ich noch bemerken, daß ausAnnahme des Antrags für die Leute hinsichtlich der Ablösung selbst kein Präjudiz erwächst; daß aber derjenige, der seit fünf zehn Jahren keinen Antrag auf Ablösung gestellt hat, nunmehr die Kosten bezahlen müsse, daran geschieht ihm vollkommen recht. Abg. v. Zezschwitz: Wenn der geehrte Abgeordnete v. Platzmann auf die Nützlichkeit derZusammenlegung der Grundstücke aufmerksam gemacht hat, so stimme ich ihm aus voller Ueberzeugung bei und halte es nicht fürüberflüssig, da un sere Verhandlungen öffentlich bekannt werden, rin auf Erfah rung gegründetes Beispiel anzuführen, um dadurch die Geneigt heit zu Anträgen auf Zusammenlegung der Grundstücke zu be fördern. An dem Orte, wo ich wohne, herrschte eine solche Zer- stückelung der Grundstücke, ein solches Du rch einanderlie- gen sowohl der herrschaftlichen und der bäuerlichen Grundstücke, als auch der bäuerlichen Grundstücke unter sich, daß weder eine rationelleBewirth schaftung derFelder, noch die jetzt so beliebte Bewässerung derWiesen, noch eine zweckmäßige Forstcultur möglich war. Unter diesen Umständen wurde von Seiten der Gutsherrschaft und einiger einsichtsvollen Gemeindeglieder auf Zusammenlegung angetragen, und es wurde diese Maaß- regrl auch wirklich durchgcführt, wiewohl mit einem durch viel fache Widersprüche und Recurse verursachten bedeutenden Auf wande an Zeit und Kosten. Jetzt sind aber alle Lheile damit einverstanden, indemsiedienützlichenFolgen sehen, welche durch die Zusammenlegung für eine zweckmäßigere Feldwirth-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder