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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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schäft, Urbarmachung vieler bisher nutzloser Grrnzraine und Lehden, Bewässerung der Wiesen, Entwässerung und bessere Cultur der Forsten, Geradelegung der Wege u. s. w. erwach sen. Es ist nicht zu verkennen, daß an den Orten, wo Zusam menlegungen zu Stande gekommen sind, die Landwirthschast, auch unter den bäuerlichen Grundstücksbesitzern, einen ausgezeich neten Aufschwung erhält. Wenn ich dessenungeachtet für den fraglichen Antrag der geehrten Deputation stimme, so geschieht es deshalb, weil er nur dahin geht, daß die hohe Staatsregierung der nächsten Ständeversammlung ein Decret vorlcge, worin ein Zeitpunkt für Aufhebung der Generalcommission festgesetzt werde. Wir haben also noch drei Jahre Zeit, bevor wir eine desfallsige Entschließung zu fassen haben werden, und dann liegt es immer noch in unserer Hand, wenn es nöthig fein sollte, die wirkliche Auflösung der Generalcommission noch so lange, als wir es für nützlich erachten, hinauszuschieben. Jedoch glaube ich, daß eineAndeutung der dereinstigenAufhebung derGenrral- commission zweckmäßig sei, damit die rückständigen oder noch anzumcldenden Ablösungen und Zusammenlegungen einen An- trieb zur Beschleunigung erhalten. ES war der Hauptzweck meiner Rede, auf die mir aus Erfahrung bekannte Nützlichkeit der Zusammenlegung der Grundstücke aufmerksam zu machen. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter zu sprechen be gehrt, so gebe ich dem Herrn Referenten das Schlußwort. ReferentAbg.Hens el (aus Bernstadt): Jchhabenurwenig noch hinzuzufügen, da der Deputationsbericht und der Antrag hinlängliche Vertheidigung gefunden haben. Ich bemerke, daß, wenn Privatpersonen guten Grund dafür gehabt haben, daß sie bis jetzt nicht provocirten, der Staat auch einen sehr guten Grund hat, endlich einen gewissen Zwang zu Provocatkonen eintreten zu lassen, um den Steuerpflichtigen etwas zu Hülfe zu kommen. Wurde ein einzelner Fall beispielsweise angeführt, daß schon Id Jahre ein Proccß geführt worden ist, so dürfen wir auf ein solches einzelnes Beispiel keine Rücksicht nehmen; denn sollten dergleichen Proteste auch in Zukunft so lange sortgeführt werden, so würde sehr spät die Aussicht vorhanden sein, die Generalcom- mission einmal wieder aufzuheben. Behauptete sodann ein ge ehrter Abgeordneter, die Deputation müßte bei Stellung des Antrags davon ausgegangen sein, daß die Geschäfte, die noch rückständig wären, sehr unbedeutend wären, und es hätte über haupt nach der Ansicht der Deputation gar keiner Gmeralcom- mssflon bedurft, so bemerke ich, daß doch wohl ein sehr bedeuten der Unterschied zwischen der jetzigen Lage der Ablosungssachen und der damaligen, wo die Generalcommission errichtet wurde, vorhanden ist. Es läßt sich doch wohl voraussetzen, daß die mei sten Ablösungen erfolgt sind. Von dieser Voraussetzung sind schon frühere Ständeversammlungen ausgegangrn, und die frü her« Landtagsverhandlungen sind es gerade, welche der Deputa tion zu Stellung des Antrags Veranlassung gegeben haben. Wurde nun von dem Herrn Staatsminister bemerkt, daß der An trag einestheils zuMißverständniffenVeranlassung geben könne, anderntheils zu stringent gefaßt sei, so ist wohl, was den ersten Einwand anlangt, hinlänglich auseinandergesetzt worden, daß der Antrag sehr klar gefaßt ist und bei genauer Ansicht zu Miß» verständnissen nicht Veranlassung geben kann. Ich glaube übri gens, 'mich der Detaillirung des Antrags enthalten zu können. Ist eingewendet worden, daß er zu stringent gefaßt sei, so hört man oft den entgegengesetzten Einwand, namentlich wenn die Ansichten der Deputation blos zur Erwägung der Regierung an heimgegeben werden. Im vorliegenden Falle schien es ange messener, einen bestimmten Antrag hinzustellen, weil an früher» Landtagen Anträge derselben Tendenz wiederholt gestellt worden sind. Irgend ein Bedenken kann nicht eintreten, denn der Ab geordnete Georgi hat, wie ich glaube, sehr schlagend bemerkt, findet die Staatsregierung, daß es noch nicht an der Zeit sei, ein solches Decret zu erlassen, so wird sie gewiß nicht unterlassen, die Gründe der nächsten Ständeversammlung mitzutheilen, und diese wird nicht unterlassen, die Gründe zu erwägen. Staatsminister v. Falkenstein: Nur um einem Mißver ständnisse vorzubeugen, erlaube ich mir gegen den Herrn Refe renten die Bemerkung, daß, wenn ich mich recht erinnere, ich nicht gesagt habe, daß der Antrag an sich zu Mißverständnissen Veranlassung gebe, sondern daß er zu Mißverständnissen Ver anlassung gegeben habe, indem man nach einigen Aeußerungen eines Abgeordneten der Ansicht zu sein schien, als meine man, daß durch den Antrag möglicherweise in dem Ablösungsgeschäste vielleicht eine solche Modifikation eintrete, welche Nachtheile her vorbringen könnte. An und für sich und mir selbst ist der An trag klar gewesen. -Wenn der Herr Referent sagte, ich hätte den Antrag zu stringent genannt, so ist das begründet in so fern, als ich von der Meinung ausgegangen bin, daß es gerade in dem Augenblicke, in dem es sich darum handelt, einen neuen Zweig von Geschäften einer Behörde zuzuweisen, es vielleicht ein eigen- thümliches Ansehen gewinnen könnte, wenn man zu gleicherZeit einen so stringenten Antrag auf Aufhebung derselben Behörde stellte. Nachher Erklärung, welche der Herr Referent gegeben hat, mit Beziehung auf das, was der Abgeordnete Georgi be merkte, hat die Regierung aber an und für sich um so weniger Veranlassung, mit Entschiedenheit dem Antrags entgegenzutre ten, als es im Allgemeinen der Regierung nur erwünscht sein kann, sobald es irgend thunlich, einen Zeitpunkt gefunden zu haben, wo die Auflösung erfolgen kann; nicht zu gedenken, daß vielleicht auf diese Welse die Ablösungen beschleunigt werden. Nur darüber kann sie unmöglich mit Bestimmtheit sich ausspre chen, ob es auf dem nächsten Landtage schon möglich sein wird, mit Entschiedenheit einen solchen Zeitpunkt zu finden. ReferentAbg. Hensel (aus Bernstadt): Ich erlaube mir, nur ein einziges Wort dagegen zu bemerken, daß es nämlich der Sache sehr dienlich sein dürfte, wenn der Zeitpunkt der Auflö sung eine geraume Zeit vorher bekannt wird. Es wird gewiß sehr nützlich sein, wenn vielleicht schon sechs Jahre vorher im Gesetze mit Bestimmtheit ausgesprochen würde, daß die Gene- ralcommission nach dieser Zeit aufgehoben werden soll. Präsident Braun: Die Deputation beantragt: „Die hohe Staatöregierung möge der nächsten Ständeversammlung
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