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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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ein Deeret, worin ein Zeitpunkt für Auflösung der Generalablö sungscommission festgesetzt wird, vorlegen." Ich frage die Kam mer: ob man diesen Antrag genehmigt? — Wird gegen elf Stimmen angenommen. Präsident Braun: Ferner empfiehlt die Deputation die unter Position 22 e. postulirten 14,159 Thlr. 21 Ngr. 7 Pf. zur Annahme. Ich frage die Kammer: ob sie diesem Anträge bei tritt?— Einstimmig Ja. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Position 22 ä. Zu Unterstützung bei Brand-jund andernUn- glücksfällen 2,000 Thlr. . Das hierunter gestellte Postulat ist der vorigen Bewilli gungssumme ganz gleich und wird der Kammer zur Annahme empfohlen. Abg. Schumann: Die Höhe der vorliegenden Position, welche zu Unterstützung bei Brand- und andern Unglücksfallen verwendet werden soll, ist zwar im Verhältnisse zu andern Po sitionen unbedeutend, indessen nimmt sie das allgemeine Inter esse in Anspruch, und es wird gewiß Vielen daran liegen, zu er fahren, nach welchen Grundsätzen die hohe Staatsregierung bei Verabreichung derartiger Unterstützungen verfährt. Die De putation hat hierüber in ihrem Berichte etwas Näheres nicht ge sagt. Ich erlaube mir deshalb, den Wunsch auszusprechen, daß die Staatsregierung sich entschließen möge, Einiges darüber mitzutheilen. Staatsminister v. Falk en stein: Ich nehme keinen An stand, dem geehrten Sprecher im Allgemeinen darauf nur zu er widern, daß es mir nicht ganz deutlich ist, in welcher Art er seine Frage beantwortet zu sehen wünscht. Wenn es sich da von handelt, bestimmte Grundsätze aufzustellen, nach welchen eine zur Unterstützung bei Brand- und andern Unglücksfällen bestimmte Summe von 2000 Thlr. im Lande vertheilt werden soll, so ist es beinahe unmöglich, durch Angabe allgemeiner Grundsätze ihn auf seine Frage vollkommen zu befriedigen. Es kommt bei Verwendung dieser Summe darauf an, daß man am rechten Orte und zur rechten Zeit das ausgiebt, was vorhanden ist, und wirklich zu mildern sich bestrebt, so weit die Summe von 2000 Thlr., bei der man freilich immer darauf rechnen muß, daß noch andere bedeutende Unglücksfälle hinzu kommen könnten, überhaupt ausreicht. Daß das Ministerium in diesen Fällen nicht zu ängstlich, und auch wenn die Fälle dringend sind, in der festen Überzeugung, daß die geehrte Kammer sehr gern bereit sein wird, die Ueberschreitung voll ständig zu rechtfertigen, diese Position zu überschreiten, keinen Anstand nehmen würde, habe ich kein Hehl, auszusprechen. Aber man muß andererseits mit derartigen Unterstützungen selbst bei solchen Fällen mit großer Vorsicht verfahren, und deshalb hat das Ministerium, namentlich immer in solchen Fällen, wo die Noch besonders dringend war, wo man vorauSsehen konnte, daß vielleicht der Fall nicht etwas besonders Eclatantes hatte, mithin vielleicht weniger, als sonst zu erwarten war, daß auch auf andern Wegen noch Unterstützungen hinzukommen würden, sich veranlaßt gefunden, einzuschreiten, und, ich glaube, im Sinne Aller in diesem Saale, mit Unterstützungen zu helfen. Andere specielle Grundsätze sind in der That bei dergleichen Fällen unmöglich aufzustellen. Daß man nicht blos auf Brand unglück, sondern auch auf andere Fälle die Unterstützungen ausgedehnt hat, habe ich bereits bemerkt. Es liegt dies auch in der ausdrücklichen Bezeichnung der Position: bei Brand- und andern Unglücksfällen. Ich bemerke nur, daß z. B. an die Abgebrannten verschiedener Orte, die bekannt sind, wie die von Camenz, Saida, Oschatz u. f. w., dann aber auch in Noth- fällen, die durch Wolkenbrüche, Wafferfluthen u. s. w. entstan den, Unterstützungen gegeben worden sind, die man freilich immer mit nach der Höhe des dem Ministerium zu Gebote stehenden Fonds hat bemessen müssen. Abg. Schumann: Ich fühle mich durch dasjenige, was der Herr Staatsminrster auf meine Anfrage entgegnet hat, zu Danke verpflichtet. Ich muß allerdings gestehen, daß die Frage in einer Art gestellt war, daß ihre Beantwortung Schwierigkei ten haben mußte. Auf der andern Seite jedoch muß ich bemer ken, daß es schwierig war, die Frage gut zu stellen. Es genügt mir, erfahren zu haben, daß das Ministerium bei Ertheilung von Unterstützungen nicht mit zu großer Aengstlichkeit verfährt, und daß es sich für ermächtigt hält, überall da helfend aufzutreten, wo es die Noth erfordert und die vorhandenen Mittel es thunlich machen. Ich fasse dabei vor der Hand Beruhigung. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich wollte mir nur noch die Bemerkung erlauben, daß ich wenigstens von einer Ermächtigung der Kammer nichts gehört habe. PräsidentBraun: Will die Kammer die in Position 226. enthaltene Summe von 2000 Thalern zu Unterstützung bei Brand-und andern Unglücksfällen bewilligen? — Einstim- migJa. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Position 22e. Wegen des Steinbruchswesens 256 Thlr. 28 Ngr. 4 Pf., inrl. 6 Thlr. 28 Ngr. 4 Pf. an Agiovergütung. Es ist dies die dem technischen Commissar bei dem Stein bruchswesen ausgesetzte Remuneration, welche in gleicher Höhe früher bewilligt worden und deren Bewilligung hiermit eben falls beantragt wird. Abg. v. Schaffrath: So viel ich mich erinnere, hat die Staatsregierung am vorigen Landtage einen Entwurf einer neuen Steinbruchsordnung vorzulegen versprochen. Es ist mir zwar be kannt, daß auch eine allgrmrineBergwerksordnung mit vorgelegt werden soll; ich möchte aber gern wissen, ob in der allgemeinen Bergwerksordnung auch zugleich die für das Steinbruchswesen mit enthalten ist, oder ob eine besondere, und dann, ob überhaupt noch eine vorgelegt wird. Ich halte, mit dem Steinbruchswesen als Advocat sowohl in Administrativ-,als Privatrechtssachcn sehr bekannt, eine solche Steinbruchsordnung für dringend nothwen- dig, da das Steinbruchswesen in gewerblicher und privatrecht licher Hinsicht außerordentlich wichtig ist. Nur wird die neue
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