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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Position,236. Kür medicinal-polizeiliche Zwecke, als: «) für die chirurgisch-medicinische Academie 20,008 Thlr. 16 Ngr. 6 Pf., incl. 174 Thlr. 9 Ngr. 8 Pf. transitorisch. Für die vergangene Finanzperiode sind für diese Anstalt 19,599 Thlr. — Ngr. — Pf. normalmäßig, 251 - 20 - 8 - transitorisch, 19,850 Thlr. 20 Ngr. 8 Pf. bewilligt worden, es werden mithin jetzt 235 Thlr. 6 Ngr. 8 Pf. mehr für den Etat, 77 -11 - — - weniger für das vorüber gehende Bedürfniß, daher überhaupt 157 Thlr. 25 Ngr. 8 Pf. mehr gefordert. Was den Zuwachs bei dem Normaletat anlangt, so ist er durch das Hinzutreten von 250 Thlr. Miethzins an dieCivklliste für die Dienstwohnung des Directors der Academie im Gärtncrhause auf derBrühl'schenTerrasse ent standen. Diese WohNung war früher dem Director der Akade mie unentgeltlich überlassen worden, nach einem mit dem Mini sterium des Königlichen Hauses getroffenen Abkommen soll nun zwar, unter Vorbehalt des Widerrufs, die Wohnung auch ferner für die Zwecke der Academie belassen werden, jedoch gegen einen bereits vom Monat October vorigen Jahres an laufenden, an die Civilliste abzugebenden, jährlichen Miethzins von 250 Thlr. . Gegen diese Erhöhung ist demnach nichts einzuwenden. Von dem Normaletat sind dagegen bei specieller Berech nung aller Ausgaben nach deren Vergleichung mit der berechne ten Einnahme 14 Thlr. 23 Ngr. 2 Pf. in Wegfall gekommen, so daß sich nach Abrechnung dieser Summe von der angegebenen Erhöhungspost die normalmäßige Vermehrung dieser Position, wie oben angegeben wurde, nur auf 235 Thlr. 6 Ngr. 8 Pf. be läuft. Bei dem temporären Bedarfe sind, unter specieller Hinwei sung auf die Ansätze, bei welchen sie vorkommen, 23 Thlr. 14 Ngr. 1 Pf. Agiovergütungen hinzugetreten, dagegen 100 Thlr. 25 Ngr. 1 Pf. dergleichen weggefallen, so daß überhqupt 77 Thlr. 11 Ngr.- als Ersparniß beim temporären Aufwande sich ergeben. Unter Bezugnahme auf verschiedene Einnahmen, welche der Academie zufließen und über welche ein besonderer Etat der Ständeversammlung nicht vorgelegt worden war, hatte die zweite Deputation am letzten Landtage den auch später von den Kam mern genehmigten und in die ständische Schrift vom 18. August 1843 aufgenommenen Antrag bevorwortet: „daß ein vollständiger Etat der Einnahme und Ausgabe bei der chirurgisch-medicinischen Academie zu Dresden entworfen und mit dem Budjet für die Finanzperiode 1846 — 1848 der Ständeversammlung vorgelegt werde." Diesem Anträge ist vollständig entsprochen worden; es sind n dem der Deputation übergebenen Specialetat die Einnahmen nach dem Durchschnitte der letzten zehn Jahre berechnet, die Be dürfnisse (Ausgaben) der verschiedenen, zur Academie gehörigen Anstalten, so weit sie ihrer Natur nach steigend und fallend sind, nach einem dreijährigen Durchschnitte berechnet, die Dienstbe züge nach den bisherigen etatmäßigen Bestimmungen in Ansatz gebracht, alle übrigen Ausgabeposten, wohin namentlich die zur Erhaltung und Vermehrung der academischen Sammlungen ge hören, nach den dringendsten Bedürfnissen festgestellt worden. Die Deputation theilt nun in Nachstehendem der Kammer eine summarische Ucbersicht der Einnahme- und Ausgabeposten, wie sie in dem Specialetat aufgeführt sind, mit: Einnahmen: 1) 1,945 Thlr. — Ngr. — Pf. Jnscriptions- und Unter ¬ richtsgelder bei der Acade mie, dem Entbindungsin stitute, der Lhierarznei- schule und dem botanischen Garten, 2) 120 - 18 - — - Einnahme von den Prü ¬ fungen, 3) 242 - — - — - Berpflcgungsbeiträge aus den klinischen Anstalten und dem Entbindungsin- stitute, 4) 21 » 20 - — - Beiträge zu den Begräb ¬ nissen der in den letztge- dacht en beiden Anstalten Verstorbenen, 5) 1,412 - — - — - Einnahme bei der Thier ¬ arzneischule, 6) 242 - — - — - Erlös aus Erzeugnissen des botanischen Gartens, 7) 37 - 9 - 5 - als die Hälfte der von dem der chirurgisch - medicini- schenAcademie eigenthüm- lichen Vermögen zu bezie henden Zinsen. Durch ein Allerhöchstes Rescript vom 29. Oktober 1817 ist angeordnet worden, daß das von dem vormaligen 6olleglo me- äico-ebirurg'ico und dem ihm untergeben gewesenen chirurgischen Hospitale herrührende, bei der chirurgisch-nudicinischen Acade mie zeither administrirte Capital von 3,689 Thlr. 18 Ngr. 5 Pf. bei letzterer beibehalten und als ein ihr zuständiger, durch Hinzuschlagung der Zinsen, die jedoch bis zur Hälfte des jähr lichen Ertrags für die academischen Sammlungen an Maschinen, Instrumenten rc. zu Anschaffung außerordentlicher Bedürfnisse verwendet werden mögen, thunlichst zu vermehrender Fonds ver waltet werde. Die Deputation erkennt in dieser Verfügung keine stiftungsmäßige Bestimmung, von welcher in Bezug auf die Verwendung der Zinsen nicht abgewichen werden könnte, be trachtet sie vielmehr als eine administrative Anordnung. Wenn es nun die Deputation für rathsamer erachtet, sammtliche Zinsen des jetzigen Capitalbestandes für die Zwecke der Academie zu ver wenden, weil hierdurch eine besondere Capitalsadministratkon unnöthig wird, auch ihr nach Einsicht der Unterlagen die Erlan»
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