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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Abg. Müller (aus Taura): Schon seit längerer Zeit hatte ich mir vorgenommen, über den jetzt hier in Frage kom menden Gegenstand der- geehrten Kammer rine'Mittheilung zu machen, in Bezug auf die hiesige Lhisrarzneischule, die hier mit 3606 Thlr. ,6 Ngr. 5 Pf. angesetzt worden ist. Ich hatte gewünscht, es wäre hier ein weit höheres Postulat zum Vorschein gekommen, damit mehr arme Schmidts, wenn auch nur wegen dcs Hufbeschlags Unterricht nehmen könnten; denn eö ist nicht zu leugnen, daß dieser Unterricht jetzt für Arme zu theuer zu stehen kommt. Ich Habs mich selbst mit mehrer» meiner College» am vorigen Landtage bei der Prüfung der Schüler überzeugt, was dort geleistet wird. Man kann darüber nur seine Freude haben. Ich habe schon langst deshalb einen Antrag stellen wollen, jedoch ich bin immer zurückgehalten worden, weil ich glaubte, es sei keine passende Gelegenheit. Ich habe jedoch in der letzten Sitzung dieselbe gefunden, und zwar durch eine Aeußerung dcs Kriegsministers. Derselbe äußerte nämlich, daß es zwar manche schöne und gute Pferde im Lande gäbe, allein er könnte sie deshalb nicht kaufen, weil sie von Jugend auf durch einen schlechten Hufbeschlag zu Schanden gemacht würden. Meine Herren, für alle diejeni gen, welche Grundstücksbesitzer sind, oder für die, welche Pferde halten, ist und bleibt es ein wichtiger Gegenstand, gute Pferde zu hüben, theils weil uns dieselben durch ihre Kräfte ernähren, theils wir sie zu unfern Geschäften brauchen. Ich habe selbst in meiner kleinenWirthschaftsehr viel Unglück wegen schlechten Husbeschlags gehabt. Ich habe selbst mehrere Pferde kaum drei Jahre gehabt, die durch schlechten Hufbeschlag zu Schan den wurden, ich hätte sie sonst wohl noch ein paar Jahre haben können; aber ich sah mich genöthigt, sie tödten zu lasten. Meine Herren, wir haben im Criminalgesetze über die Thier, quälerei berathen, aber ich kenne keine größere Thierquälerei, als diese. Wir haben eine Prüfungscommission niedergesetzt sür Röhrbohrer und Zeugarbeiter; wenn diese etwas verderben, so ist es nur ein Stück Holz, das verloren geht, während auf fast das Lheuerste, was wir Landwirthe haben, wenig Rück sicht genommen wird. So viel mir bekannt ist, besteht im Kö nigreiche Baiern das Gesetz, daß die Gesellen nicht eher dürfen Schmidtmeister werden, bevor sie sich nicht einer Prüfungs commission, wie ungefähr unsere Thierarzneischule, unterwor fen haben, ob sie mit dem Hufbeschlage vertraut sind. Daher erlaube ich mir den Antrag zu stellen: „Die Kammer möge imVereine mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, das Postulat l^er 3606 Thlr. 6 Ngr. 5 Pf. und 5 Ehlr. 16 Ngr. 7 Pf. Agiovergütung (Seite 157 des Berichts s»d d., s. oben Seite 2325) um 1000 Thlr, zur Einrichtung von Be schlagsschulen zu erhöhen, damit in Zukunft jeder angehende Schmidtmeister sich einer Prü fung im Pferdebeschlag unterwerfen müßte." Ich weiß nicht, ob dieser mein Antrag Anklang finden wird. Präsident Braun: Der Abgeordnete wünscht die 3606 Thaler, die in dieser Position auf Seite 157 rmb b. erwähnt und für die Thierarzneischule bestimmt sind, um 1000 Thaler erhöht zu sehen. Der Antrag lautet so: „Die Kammer möge im Vereine mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsre- gierung ersuchen, das Postulat der 3606 Thlr. 6 Ngr. 5 Pf. und 5 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf. Agiovergütung (Seite 157 des Berichts «ub b., f. oben S. 2325) um 1000 Thaler zur Ein richtung von Beschlagsfchulen zu erhöhen, damit in Zukunft jeder angehende Schmidtmeister sich einer Prüfung im Pferde beschlag unterwerfen müßte." Der Abgeordnete wünscht also, daß die Kammer die hohe Staatsregierung um diese Erhöhung ersuche. Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unter stützt? — Wird zahlreich unterstützt. Abg. Schumann: Nachdem, was von dem geehrten Vorstände der Kammer bemerkt worden ist, daß nächstens eine Berathung über die Organisation der chirurgisch-mediemischen Unterrichtsanstalt bevorstehe, kann es mir nicht beikommen, darüber das Wort ergreifen zu wollen, im Gegentheil ist es nur ein Theil des Seite 156 enthaltenen DepuLationsberichtS, welcher mir Veranlassung gegeben hat, um das Wort zu bitten. Man wird sich überzeugen, daß die Deputation auf dieser an gezogenen Seite einen Antrag gestellt hat, welcher dahin geht, die Kammer möge sich entschließen, den Antrag an die hohe Staatsregieruyg zu stellen: „Dieselbe möge sämmtliche Zin sen des jetzigen besser anzulegenden Capitalbestands der ur sprünglich 3,698 Thlr. 18 Ngr. 5 Pf. betragenden Summe für die Zwecke der chirurgisch-medicinischen Academie verwen den lassen." Im Allgemeinen kann ich mich allerdings damit einverstanden erklären, was die geehrte Deputation bei dieser Position beantragt hat; was jedoch diesen Antrag anlangt, so muß ich bekennen, daß ich bis jetzt noch nicht zu einer bestimm ten Ansicht, und noch weniger zu dem Entschlüsse habe gelan gen können, diesem Anträge, wie ihn die Deputation zur An nahme empfohlen hat, beizutreten. Zuvörderst sagt die geehrte Deputation, daß das Capital, von dessen Zinsen hier die Rede ist, in 3698 Thlr. 18 Ngr. 5 Pf. bestehe und zur Hälfte bis jetzt nicht stiftungsgemäß verwendet worden, sondern mit Be zugnahme auf das Allerhöchste Decret vom 29. Oktober 1817 mit 37 Thlr. 9 Ngr. 5 Pf. als der Hälfte zu Anschaffung von außerordentlichen Bedürfnissen bei der mcdicinisch-chirurgischen Academie. Gewiß im Interesse dieser Anstalt schlägt die geehrte Deputation vor, daß die andere Hälfte der besagten Zinsen auch zu diesem Zwecke verwendet werden möge. Allein ich muß offen bekennen, daß ich einen solchen Antrag nicht kon sequent und noch weniger dem Geiste der BerfaffungSurkunde entsprechend finden kann. §. 60 der BerfaffungSurkunde sagt über Stiftungen: „Alle Stiftungen ohne Ausnahme, sie mö gen für den CuttuS, den Unterricht, oder die Wohlthätigkeit bestimmt sein, stehen unter dem besonder« Schutze des Staats, und das Vermögen oder Einkommen derselben darf unter kei nem Vorwande zum Staatsverwögm eingezogen oder für an dere als die stiftungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Nur in dem Falle, wo der stiftungsmäßige Zweck nicht mehr zu er reichen steht, darf eins Verwendung zu andern ähnlichen
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