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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Ertrag, so viel bekannt, hauptsächlich zur Unterhaltung einer chirurgisch-klinischen Anstalt, die mit diesem Collegium verbun- ' den war, verwendet wurde. Als nun das oollegmm meäico- ckllrllrgicllw aufgehoben wurde und die medicinisch-chirurgische Academie eintrat, wurde dieser jener Fonds mit überwiesen. Es entstand nun die Frage: wie derselbe ferner verwendet werden sollte, und die Commission, die zu Organisation der medicinisch- chkrurgischen Academie niedergesetzt war, gab ihr Gutachten dahin ab, daß es am angemessensten scheine, ihn als ein der Akademie eigenthümlrch zugehöriges Vermögen anzusehen und zu verwal ten, um damit theils außerordentliche Bedürfnisse der Akademie, die durch die regelmäßigen Einnahmen der Akademie nicht ge deckt werden könnten, bestreiten, theils vorübergehenden Cassen- verlegenheiten ohne jedesmalige Belästigung der landesherrlichen Cassen begegnen zu können. Dieses Gutachten erhielt auch die Allerhöchste Genehmigung; zugleich wurde aber die Bestimmung getroffen, daß, um den Fonds zu vermehren und die medicinisch- chirurgische Akademie von anderweiten Zuschüssen nach und nach unabhängiger zu machen, jährlich die Hälfte der Zinsen zum Ca- pitale geschlagen werden solle. DieserBestimmung ist denn auch nachgegangen worden bis zum Jahre 1833, wo die etatmäßigen Zuschüsse nicht mehr zureichten, um die laufenden Bedürfnisse der verschiedenen in derAcademie vereinigten Anstalten zu decken. Die Akademie suchte daherum die Ermächtigung nach und erhielt sie auch, bis auf weiteres die gesammten Zinsen des Fonds für ihre Verwaltungsbedürfnisse zu verwenden, so daß seitdem eine Erhöhung des Capitals durch Zuschlag von Zinsen nicht mehr stattgefunden hat. Da es »sich nun aber jetzt darum handelte, einen vollständigen Einnahme- und Ausgabeetat für diemedici- nrsch-chirurgische Akademie aufzustellen, so glaubte man auf die im Jahre 1817 getroffene Bestimmung wieder zurückgehen und nur die Hälfte der Zinsen in Einnahme stellen zu müssen. Allein es ist auch die Ansicht des Ministeriums, daß jene Bestimmung nicht die Eigenschaft einer stiftungsmäßigen hatte, sondern nur als eineAdministrativanordnung zu betrachten war, von der nach Umständen auch wieder abgegangen werden kann, und eben so wird der geehrten Deputation zuzugeben sein, daß für. die Zu kunft eigentlich kein bestimmender Grund mehr vorliegt, diesen Fonds durch Zinsenzuschlag ferner zu vermehren, indem durch den vorgelegten Etat für alle Bedürfnisse der chirurgisch-medici- nischenAcademie gesorgt ist und es eines besonder«Reservefonds für dieselbe künftig nicht mehr bedarf. Abg. v. d. Planitz: Ich habe den Antrag des Abgeord neten Müller nicht unterstützt, obgleich ich von. alle dem, was derselbe als Motivirung seines Antrags gesagt hat, vollständig überzeugt bin. Ich muß es bestätigen, daß die Fertigkeit im Hufbeschlag auf dem Lande noch sehr wenig ausgebildet ist und häufig zum Nachtheil der Pferdebesitzer ausgeübt wird, daher es sicher sehr zu wünschen ist, daß diese Uebelstände bald beseitigt werden möchten. Aber trotz dem habe ich mich nicht von der Nothwendigkeit des Antrags überzeugt. Erstens muß man doch fragen: Sind Schmiedeschulen wirklich unbedingt nothwendig? Ich bezweifle dies, ja ich glaube vielmehr, wir haben tüchtige Schmidts genüg, die wohl im Stande sind, den Gesellen, die bei ihnen arbeiten, und den Lehrlingen, welche sie bilden, einen gründlichen Unterricht im Hufbeschlag zu geben. Wir haben eine Menge Schmidts, die auf der Thierarzneischule ausgebildet worden sind, und die den Hufbeschlag förmlich wissenschaftlich erlernt und studirt haben. Wir haben ferner bei der Reiterei Fahnenschmidte, welche ebenfalls fähig sind, diese Kunst weiter zu verbreiten, und wir haben auch noch außerdem in ihrem Fache tüchtige Männer, welche in gleicher Weise qualificirt sind. ES scheint mir daher die Nothwendigkeit einer besonder« Hufbe schlagschule nicht ganz erwiesen zu fein. Ich glaube, man könnte denselben Zweck, den der Abgeordnete Müller beabsichtigt, da durch erreichen, wenn man dahin wirkte, daß man bei Ertheilung des Meisterrechts in dieser Beziehung eine strengere Prüfung erforderte, und es würdevielleicht angemessen sein, wenn man den Schmidtgesellen, welche das Meisterrecht suchen, auferlegte, sich in Betreff des Hufbeschlags einer Prüfung bei den Bezirks thierärzten zu unterwerfen. Es würde dann sicher jeder Schmidtgeselle in Zeiten die Kunst, gut und vorwurfsfrei zu beschlagen, sich zu erwerben bemüht sein. Also einmal scheint mir die Einrichtung von Schmiedeschulen nicht so unbedingt noth wendig, und zweitens, wenn man auch diese Nothwendigkeit an erkennen wollte, so ist mir doch der Antrag des Abgeordneten, mit 1000Lhlr. die Sache einzurichten, noch zu wenig motivirt; denn wenn man einmal diese Schulen Herstellen will, so muß man doch erst fragen: Wie viele werden wir denn brauchen, und welche Kosten sind erforderlich, um sie in entsprechender Weise einzu richten? Ich glaube daher, daß der Antrag auf die Bewilligung einer solchen Summe nicht ganz richtig ist. Richtiger würde es sein, blos die hohe Staatsregierung zu ersuchen, Schmiede schulenzubegründen, und dann zu erwarten, welche Summe von der hohen Staatsregierung für diesen Zweck gefordert würde, ehe man eine Bewilligung dafür aus spricht. Ueberhaupt werde ich, wenn ich nicht von der dringenden Nothwendigkeit und Nützlich keit der Erhöhung eines Postulats überzeugt bin, mich jedesmal dagegen erklären; denn seit dem ersten Landtage Mitglied der Ständeversammlung, habe ich die Erfahrung gemacht, daß das Budjet auch ohne Zuthun der Stände immer mehr erwächst, und deshalb in einer Reihe von Jahren eine sehr bedenkliche Höhe er reichen wird; ich werde daher jede Vermehrung des Budjets, die von der Kammer ausgeht und deren Nothwendigkeit nicht voll ständig begründet ist, zu bekämpfen mich immer für verpflichtet halten. Abg. StockmannrJch will mir nur einige Worte über den Müller'schen Antrag erlauben. Ich meinestheils finde den Antrag ganz gerechtfertigt, da, wenn auch eine Prüfung bei der Losspre chungerfolgt, diese dennoch, wie die Erfahrung lehrt, nicht ausrei chend ist. Sehr förderlich würde eine Prämiengewährung sein für diejenigen, welche die Prüfung qm besten bestehen. UebrigenS bin ich ganz mit meinem Freunde v. d. Planitz einverstanden, daß die Absicht dieses Antrags in jeder Weise auch erreicht werden könnte, ohne daß eine Erhöhung des Postulats stattsinde.
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