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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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im Lande vorhanden sein sollen, sondern mir scheint mehr, daß .seine Absicht dahin geht, die Beschlagschule bei der Thierarz neischule zu vergrößern und vorzugsweise den Ad pikanten zu Hufschmidten Gelegenheit zu geben, auf weniger kostspielige Weise ihren Lebensunterhalt in Dresden während der Lehrzeit bestreiten zu können. Ich möchte aber die geehrte Kammer noch darauf aufmerksam machen, daß, in so fern in Zukunft hie medicimsch-chirurgische Akademie, die jetzt mit der Thier arzneischule in einer genauem geistigen Berbindung steht, eine veränderte Organisation erhalten oder sogar verlegt werden sollte, alsdann die Thierarzneischule in Dresden eine viel er weitertere Stellung erhalten muß, zu der aber auch ungleich mehr Geldmittel erforderlich werden dürften. Abg. v.Thielau: Im Allgemeinen muß ich dem Anträge des Abgeordneter; Müller vollständig beipflkchten; ich glaube aber, daß die hohe Staatsregierung gewiß Mittel hat, um wenig stens für die nächste Finanzperiode darauf hinzuwirken, daß der Hufbeschlag im Lande besser, als zeither, ausgeführt wird. Ich bin nämlich der Meinung, daß man eigentlich sollte verlangen, daß Niemand zum Gesellen gesprochen werden dürfe, der den Hufbeschlag nicht versteht; will man aber auch das nicht gestat ten, so könnte man wenigstens verlangen, daß Niemand zürn Meister gesprochen werden darf, der nicht den Hufbeschlag ver steht, und diese könnten sehr gut den Unterricht in Dresden be suchen. Wer also zum Meister gesprochen wird, muß ein beson deres Attest bekommen, daß er den Husbeschlag versteht, und es darf Niemand Pferde beschlagen, welcher ihn nicht erlernt hat und eine Bescheinigung darüber beibringt. Nun, glaube ich, giebt es Gelegenheiten, wie auch zuletzt ein geehrter Abgeordneter andeutete, die dazu benutzt werden können. Zum Beispiel man kann die Lhierärzte bei der Cavalerie autorisier», Atteste auszu stellen, daß der und der Geselle bei ihm den Husbeschlag vollstän dig erlernt habe, und es müßte allemal erst durch ein solches At test das Meisterrccht und die Befugniß,, den Hufbeschlag auszu üben, gewonnen werden können. Ich glaube, daß dieser Weg sür die nächste Finanzperiode genügend sein dürfte, um dem Wunsche des Abgeordneten Müller Genüge zu leisten. Was nun die Angriffe gegen das Deputationsgutachten betrifft, so er laube ich mir zuvörderst auf das, was der Abgeordnete Schu mann geäußert hat, zu erwidern, daß ich glaube, er werde sich wohl vollständig durch das, was von dem Herrn Regienmgs- rommissar gesagt worden ist, beruhigt finden. Die Sache steht so: Das Capital von 3689 Thqler» ist bei der Academie um des willen schlecht verwaltet worden, weil es als ein Vorschußfonds betrachtet worden ist, um die Stastsregierung nicht stets mit neuen Ansuchen um Geldmittel zu behelligen. Das geht aus dem Berichte der Verwaltung selbst hervor, und darum hatte man be antragt, daß man einen Theil des Capitals innebehalten könne. Das war aber früher, ehe das verfassungsmäßige Berhältniß eiutrat. Es mußte wahrscheinlicherweise um jeden Geldbetrag, dessen man bedurfte, besonders nachgesucht werden, und es machte das der Verwaltung große Schreibereien, und daher ist es gekommen, daß man einen bedeutenden Caffenbestand hatte, der II. SS. sich jetzt, wenn ich nicht irre, auf mehr als 1090 Thlr. beläuft. Es würde sich daher, wenn das ganze Capital vollständig ange legt würde, offenbar ein höherer Zinsbetrag ergeben. Wenn nun ein anderer Abgeordnete meinte, die Deputation sei nicht konse quent gewesen, daß sie die Zinsen ganz verwendet wissen und auf der andern Seite eine bessere Verzinsung gewinnen wolle, so findet diese Bemerkung ihre Erledigung durch das, was darüber bereits gesagt worden ist, so wie mir anderntheils der ganze Vorwurf nicht recht begründet scheint; denn eine bessere Anle gung des. Capitals steht nicht dem entgegen, daß man die Hälfte der Zinsen auch wohl zu andern Zwecken der Anstalt verwende. Ze mehr ich Zinsen gewinne, desto mehr bin ich zu leisten im Stande. Es ist allerdings von einem Capitalbetrag, der, wenn ich nicht irre, über 4700 Thlr. beträgt, der Zinsbetrag von 74 Thlr. 19 Ngr. sehr gering; also ist offenbar, -daß, wenn das Capital zweckmäßiger angelegt und insbesondere die vollen Zin sen sür die Anstalt verwendet würden, man mehr Gewinn, als zeither, erzielen könne. Was nun die Frage betrifft wegen der 250 Khaler, die jetzt als Miethzins gewährt werden müssen für ein Gebäude, was der Civilliste gehört, so finde ich das in der Natur der Sache begründet, und die Deputation hat nicht ge glaubt, etwas Ausführlicheres darüber bemerken zu müssen. Die Civilliste hat bestimmte Gebäude zum Gebrauche zugewiesen er halten oder vielmehr sich Vorbehalten und dagegen die Unterhal tung derselben übernommen. Wenn die Civilliste ein ihr zuge höriges Gebäude unentgeltlich einräumt, wie z. B. das Gebäude, welches jetzt die polytechnische Anstalt benutzt, so geschieht dies aus Generosität; wenn also die Civilliste so generös gewesen ist, diese 250 Lhaler nicht zu verlangen, so sollte ich glauben, daß wir das dankbar anzuerkennen haben, und es ist kein Zweifel, daß wir jetzt Mieths für das Gebäude bezahlen müssen, wenn wir kein anderes zu diesem Zwecke haben. Abg. Metzler: Ich habe zwar den Antrag des Abgeord neten Müller unterstützt, sehe mich aber außer Stande, firr den selben zu stimmen, und zwar aus dem Grunde, weil ich es vor mir nicht verantworten kann, der hohen Staatsregierung, welche die Initiative in der Gesetzgebung hat, dieses Vorrecht gerade bei dem Budjet zu entnehmen. Die Äsgierung kann allerdings auch einzig und allein die Bedürfnisse der Anstalten, für welche die Postulats zu stellen sind, am besten ermessen. Der Antrag des Abgeordneten ist aber dagegen, wie bereits erwähnt worden, viel zu allgemein und vag, beruht auf unzureichenden Unterlagen. Man müßte jedenfalls erst den Specieletat der Einnahmen und Ausgaben einsehen, um beurtheilen zu können, ob eine Summe von 1000 Thlr. nöthig und ausreichend sei zu dem beabsichtigten Zwecke, Mehrere an dem Unterrichte über den Hufbeschlag Theil nehmen zu lassen. Ueberhaupt kann ich es auch nicht gerade billigen, daß der Staat überall zum Nutzen einzelner Gewerbe einschreite; man bürdet dem Staate in dieser Beziehung zu viel auf. Ein großer Theil der Befürchtungen würde sich erledigen, wenn man eingedenk sein wollte einer Regierungsverordnung, -ie, ich müßte mich ganz und gar irren, vor mehrern Jahren er gangen ist. Nach dieser kann Keiner Hufschmidtmeister wer- 2* °
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