Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
den, wenn er nicht ein Attest über die Erlernung des Hufbeschlags Seiten der Thierarzneischule beibringt. Ich wenigstens habe io xrsxi stets diese Verordnung befolgt, und es muß mich befrem den, daß von Seiten des Herrn Regierungscommissars nichts hat in dieser Beziehung erwähnt werden wollen. So viel hier nächst das der Academie angehörige Capital von 3689 Thlr. 18 Ngr. 5 Pf. anlangt, so hat der Herr Referent mit Recht be merkt, daß es vornehmlich auf die Frage ankommt: Liegt eine Stiftung vor oder nicht? Die Regierung sowohl, als die De putation hat diese Frage verneint, mithin liegt kein Bedenken vor, dem Anträge der Deputation beizustimmen. Ich werde aber gleichwohl nicht beistimmen, und zwar aus dem Grunde, weil ich ein Freund vom Capitalsammeln bin, vorzüglich bei In stituten, bei moralischen Personen. Geld ist die beste Unterlage eines jeden Unternehmens; das Geld hält viele Gesellschaften zusammen, ja manchmal hält es sie ganz allein zusammen. Ein Institut muß daher möglichst darauf Rücksicht nehmen, ein Ca pital anzusammeln für unvorhergesehene Fälle, für zukünftige Zei ten. Wenn es die moralischen Personen nicht mehr thun, was soll da werden? Bei den physischen Personen scheint es ohne dies schon außer Gebrauch kommen zu wollen. Ich wünsche, daß nach der Verordnung von 1817 ferner verfahren und daher ein Theil der Zinsen zu Ansammlung eines Capitals verwendet werde, ein Capital erworben werde, und werde mithin gegen das Deputationsgutachten stimmen. Abg. Schumann: Nach der von der hohen Staatsregie rung und der geehrten Deputation über die von mir erhobenen Bedenken gegebenen Auskunftsertheilung könnte ich mich wohl, wie es den Anschein hat, beruhigen und dem von letzterer ge stellten Anträge unbedenklich beistimmen. Ich werde dies auch thun; allein ich muß doch bemerken, daß mir die Frage, ob, wenn dem Anträge der Deputation gemäß die andere Hälfte der von dem Capital der 3986 Thaler erwachsenen Zinsen ver wendet wird, den Grundsätzendes Rechts gemäß gehandelt sei, denüoch nicht über allen Zweifel erhaben zu sein scheint; denn immerhin kann noch Anstand darüber erhoben werden von juristischem Standpunkte aus, ob dieses Capital nicht als eine Stiftung, die von dem medicinisch-chirurgischcn Collegium aus gegangen ist, anzusehen sei. Allein da nun einmal keine Stif- tungsurkunde vorliegt, und da ich einsehe, daß es eine sehr schwere Sache ist, bei dem Mangel einer Stiftungsurkunde über stiftungsgemäße Verwendung eines Capitals zu entschei den, so werde ich die gegen den Antrag der Deputation gemachte Opposition wieder fallen lassen, bemerke aber, daß die von mir erregten Bedenken nach dem Wortlaute des Deputationsgut achtens nothwendigerweise entstehen mußten. Denn das De putationsgutachten spricht von einer nicht stiftungsgemäßen Verwendung der Zinsen des Kapitals von 3986Thalern. Mit hin mußte in demjenigen, welcher das Deputationsgutachten laS, nothwendig die Frage entstehen, worin denn eigentlich die stiftungsgemäße Verwendung der Zinsen bestehe. Hiermit wende ich mich von diesem Punkte weg und gehe zu einem an dern über, der von dem Abgeordneten Joseph zur Sprache ge bracht wurde. Er betrifft die 250 Thaler Miethzins an die Civilliste für die Dienstwohnung des Directors der medicinisch- chirurgischen Academie im Gärtnerhause auf der Brühlschm Terrasse. Bei Durchlesung des Deputationsgutachtens, kann ich nicht leugnen, hat mir diese Position unbedenklich geschie nen. Allein seitdem der Abgeordnete Joseph angeregt hat, ob nicht darauf zu bestehen sein würde, daß die früher der Acade mie unentgeltlich überlassene Localität auch in Zukunft dersel ben unentgeltlich zu überlassen sein würde, habe ich die Sache näher in Erwägung gezogen. Ich habe nämlich das bei der Verfassungsurkunde befindlicheVerzeichniß sämmtlicherKönig- lichen Schlösser und Gebäude in Dresden, Pillnitz, Moritzburg und Sedlitz, die für die Königliche Familie und den HofetaL gebraucht werden, durchgesehen und zu erforschen gesucht, ob, was nothwendig der Fall sein müßte, das fragliche Gebäude sich darunter befinde, und habe unter derZiffer9: „dasBrühl- sche Palais nebst Garten und Eisgrube" gefunden. Nun ist mir nicht klar, ob unter der Rubrik zugleich das Gebäude zu suchen ist, für welches 250 Thaler Miethzins beim Budjet ge fordert werden. Ist unter der genannten Rubrik dieses Ge bäude mit begriffen, dann würde ich es für unbedenklich hal ten, meinerseits in den Antrag der Deputation einzustimmen; im entgegengesetzten Falle aber, wenn dieses Gebäude, wie noth wendig der Kall sein müßte, zu den Staatsgebäuden gehörte, dann würde ich allerdings gegen den Antrag der Deputation stimmen, und ich erwarte, daß die geehrte Deputation die Güte haben werde, meine Bedenken zu erledigen. Königl. Commiffar Kohlschütter: Es scheint dieser Punkt noch einiger faktischen Erläuterungen zu bedürfen. Zu er wähnen habe ich zuvörderst, daß bei Errichtung der medicinisch- chirurgischen Academie im Jahre 1815 die Wohnung im Gärt nerhause auf der Brühl'sche» Terrasse dem damaligen Direktor der Academie, Hofrath v. Seiler, für seine Person als Dienst wohnung in der Art unentgeltlich überlassen worden ist, daß er dafür die ihm etatmäßig ausgesetzte Miethzinsvergütung von 150 Thlr. innezulassen gehabt hat. Dieses Verhältniß hat fort bestanden bis zum Eintritte der Verfaffungsurkunde. Durch diese und das derselben beigefügte Verzeichniß wurde nun unter andern auch das Brühl'sche Palais nebst Garten zur ausschließlichen Benutzung für Zwecke der Hofhaltung überwiesen, und es unter liegt keinem Zweifel, daß der Brühl'sche Garten zugleich die darauf befindlichen Gebäude, mithin namentlich auch das Gärt nerhaus umfaßt. Schon damals ist daher von dem Haus ministerium gegen dasj Ministerium des Innern der Anspruch geltend gemacht worden, daß nunmehr dieWohnungimGärtner- hause dem Director der Academie nicht mehr unentgeltlich, son dern gegen Miethzins zu überlassen sei. Das Ministerium des Innern hat auch nicht umhin gekonnt, diesen Anspruch für be gründet anzuerkennen, allein die Etatverhältniffe der Academie waren von der Art, daß es damals nicht thunlich erschien, eine neue Ausgabe auf den Etat zu übernehmen, und das Hausmini sterium erklärte sich daher schließlich damit einverstanden, daß die Sache bis zu einer schon damals beabsichtigten Erhöhung des
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder