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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Etats der Academie auf sich beruhen möge. In dieser Maaße hat das Verhältniß fortbestanden, bis der Tod des Directors der Akademie eine Veränderung herbeiführte. Wie schon gesagt, war die Überlassung der Wohnung nur für die Person des da maligen Direktors erfolgt, es setzte also der Uebergang derselben quf dessen Amtsnachfolger die ausdrückliche Zustimmung des Hausministeriums voraus. Diese ist denn auch zwar bereitwil lig ertheilt worden, aber es war ganz natürlich, daß man nun mehr die fernere Überlassung der Wohnung von der Gewährung eines Miethzinses abhängig machte. Derselbe ist übrigens im Verhältnisse zum Umfange der Lokalität sehr mäßig gestellt und fällt auch keineswegs ganz der Akademie zur Last, denn auch der jetzige Vorstand derselben hat sich einen Theil desselben als Ge halt anrechnen zu lassen. Abg. Georgi: Da das Bedenken, we.ches der geehrte Ab geordnete Schumann gegen den Antrag der Deputation wegen einer künftig andern Verwendung des Kapitals, von welchem jetzt die Rede ist, aufgestellt hatte, von einem andern Abgeordne ten wenigstens in so weit wieder ausgenommen worden ist, als er erklärte, daß er gegen den Antrag der Deputation zu stimmen beabsichtige, so muß ich Letzterm einwenden, daß es zwar wohl im Allgemeinen eine recht schöne Sache um das Geldfammeln ist, daß aber die Stände doch unmöglich eine Ansammlung von Capital bevorworten können, wenn gar nicht ausgesprochen ist, zu welchem Zwecke und zu welcher Höhe und bis zu welcher Zeit das Geld gesammelt werden soll. Wenn nächstdem aus dem zeitherigen Verfahren mit dem Capitale hervorgeht, daß es die allerschlechtesten Zinsen getragen hat, so war es gewiß Sache der Deputation, nachdem sie sich überzeugt hatte, daß keine Stiftung vorlag, darauf anzutragen, daß eine andere Verwendung des Ka pitals zu erfolgen habe. Sie hat auf eine bessere Anlegung des selben ausdrücklich in ihrem Anträge hingewiesen, und ich weiß nicht, in wie fern der Abgeordnete Joseph noch einen Vorwurf der Deputation deshalb machen kann. Jedenfalls schien der Deputation, daß die zeitherigc Verfahrungsweise, wo eine Zeit lang die Zinsen verwendet, dann aber wieder angesammelt wur den, ferner nicht zu empfehlen sei. Allerdings hätte die Deputa tion an dem Postulats nur die zweite Zinsenhälfte kürzen kön nen; aber theils war, da das Capital künftig bessere Zinsen ge währen soll, dieser Zinsbetrag nicht genau bekannt, theils han delte es sich vorerst nur um einen Antrag, und die Deputation konnte nicht wissen, ob die hohe Staatsregierung auf den Antrag einzugehen nicht Bedenken tragen würde, und dann würde es nicht thunlich sein, an den als nothwendig erkannten Bedürf nissen der Akademie etwas zu kürzen. Geht die Staatsregie rung darauf ein, so wird, was dann bei der Akademie erspart wird, in dem künftigen Rechenschaftsberichte als Ersparniß er scheinen. Was den Antrag des Abgeordneten Müller anlangt, so verkenne ich nicht, daß der Zweck, den er vor Augen gehabt hat, gewiß ein nützlicher und beachtungswerther ist; aber der Ab geordnete wird sich überzeugen, daß er in der Weise, wie er ihn gestellt hat, die Zustimmung der Ständeverfammlung unmöglich erlangen kann. Der Abgeordnete hat gar nicht nachgewiesen, wie gerade mit 1000 Thlr. sein Zweck erreicht werden könne. So lange dieser Nachweis fehlt und von der Staatsregierung ein Postulat nicht gestellt ist, ckann ich nicht dafür stimmen. Ich gebe dem Abgeordneten anheim, ob er nicht besser thäte, wenn er den Antrag allgemeiner stellte und der Staatsregierung das Wei tere anheimgäbe. Es wäre dies für seinen Zweck gewiß bes ser, als wenn die Kammer genöthigt wird, seinen jetzigen An trag abzulehnen. Was die 250 Thlr. Miethzins anlangt, so konnte die Deputation nicht einen Augenblick im Zweifel dar über sein, daß das betreffende Gebäude für den Gebrauch der Civilliste verfassungsmäßig bestimmt sei. Wenn in dem Ver zeichnisse der vdn der Civilliste vorbehaltenen Grundstücke auch der Brühl'sche Garten ausdrücklich mit begriffen ist, so scheint es denn doch gewiß, daß zu dem Garten auch die Gärtnerwohnung gehöre, und nachdem die Civilliste bis jetzt so großmüthig gewe sen ist, zu Staatszwecken das Gebäude unentgeltlich zu über lasten, so wird es ganz gewiß nicht im Sinne der Stände liegen, mit der Civilliste jetzt um die Summe von 250 Thlr. zu rechten, besonders wo so klare Bestimmungen vorliegen, wie hier. Abg. Zische: Ich stimme ganz mit dem Abgeordneten Müller über die mangelhafte Befähigung der Hufbeschlags- schmidte überein. Ich muß dasselbe sagen, was der Abgeordnete v. Gablenz sagte, in unserer Gegend auf den Dörfern sind unter zehn Schmidten gewiß neun ungeschickte; aber ich werde den- nöch für das Postulat und Nicht für das Gesuch des Abgeordneten Müller mich erklären. Der Antrag ist mir zu wenig motivirt. Jchweißnicht, reicht die Summe aus, istsiezu groß oder zu klein, wird der Zweck erreicht oder nicht. Ich glaube, es giebt hierzu an dere Mittel. Nimmt man an, was der Abgeordnete v. d. Planitz sagte, und worauf zum Theil der Herr Minister des Innern ein ging, daß die Regierung von dem mangelhaften Zustande der Beschlagsanstalten m Kenntniß gesetzt ist, und die Regierung hat sich bereits dazu bereit erklärt, Erkundigungen einziehen zu wollen, in welcher Weise dem abzuhelfen sei, so würde in der Art am besten der Sache bekzukommen sein. Ich halte es für zu viel gefordert, daß jeder Schmidtgeselle auf die Akademie gehen soll, um den Hufbeschlag zu lernen. Ich glaube, es giebt dazu Mit tel, die auch schon angedeutet worden sind. Ich glaube, es wäre das, was der Abgeordnete Müller auch gesagt hat, wenn sich Einer darüber ausweisen müßte, daß er vorzüglich auch als Huf- beschlagsschmidt fähig ist, ehe er zum Gesellen erklärt wird oder das Meisterrecht erlangt, ja ich glaube, daß es schon genug wäre, wenn von irgend Jemandem,.sei es von Seiten der Amtshaupt mannschaft oder dem Bezirksthierarzte im Localblatte gesagt würde, der und der Schmidt ist als Hufbeschlagsschmidt zu empfehlen. Das, glaube ich, ist ganz gut, und dadurch mit wenj- genKosten nachzuhelfen.—Ich muß mir auch erlauben, über die in Zweifel gezogenen 250 Thlr. etwas zu bemerken. Mir ist klar, daß, wo von einem Garten die Rede ist, auch das Gärt- nergebaude dazu gehört. Uebrigens muß ich gestehen, daß ich am allerersten dafür stimmen wüche, wenn von einem Mäkeln an der Civilliste die Rede sein soll.
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