Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abgang bei dem temporären Aufwande: 1) 210 Khlr. 26 Ngr. 1 Pf. Wegfall der bisherigen Agio ¬ vergütung an sämmtliche Bezirksarzte nach Eintritt der Reiseäquivalente und Gehaltserhöhungen, 2) 10 - 25 - — - wegfallende Agiovergütung bei Amts- und Gerichts wundärzten, Z) 22 - 20 - — - Wegfallan Agiovergütung bei Eintritt des Dispositions quantums zu Unterstützung von Armenärzten. 244Khlr.11Ngr.1Pf. Zuwachs bei dem temporären Aufwande: 8 Khlr. — — an persönlichen Zulagen als Entschädi gung für den Amtswundarzt zu Roch litz, wegen Anstellung eines Gerichts wundarztes zu Waldheim. Hieraus geht hervor: daß beim Normaletat 400Khlr. — Ngr. — Pf. mehr, beim tempo rären Etat 236 - 11 - 1 - weniger, überhaupt 163 Khlr. 18 Ngr. 9 Pf. mehr auf die vorstehende Position gebracht worden sind. Die beiden ersten Erhöhungen bei dem Normaletat an 400 Khlr. und 1,750 Khlr. Besoldungserhöhungen und Reiseäquivalente beruhen auf der von der letzten Ständever sammlung ausgesprochenen Ermächtigung, die fixen Gehalts sätze bei den bezirksärztlichen Stellen, bei welchen es nach den Umständen erforderlich erschiene, um 25 dis 50 Khlr. zu erhöhen und den Reiseaufwand der Bezirksärzte durch Bewilli gung eines fixen Aequivalents, dessen Betrag jedoch 50 Khlr. — — für jede Stelle nicht übersteigen solle, zu vergüten. Es wurde hierzu ein Dispositionsquantum von 2,000 Khlr. ausgesetzt. Nun sind zwar hierzu 150 Thlx. mehr in Ansatz gebracht, eine gleiche Summe jedoch bei den Besoldungen der Gerichtsärzte wieder abgcmindert worden. Obwohl die De putation nicht im Stande sich befindet, zu Leurtheilen, ob gerade die Verwendung von 400 Khlr. zu Besoldungserhöhun ¬ gen der bezirksärztlichen Stellen erforderlich ist, es auch Zweifel erregen könnte, ob der Reiseaufwand für jede Bezirksarztstelle zu 50 Khlr. zu normiren gewesen sei, so beruht doch diese Gleichstellung des Reiseaufwandes auf dem frühem Beschlüsse der Ständeversammlung und erschien deshalb eine Erinnerung dagegen nicht angemessen, eben so wenig vermochte die Deputa tion bei dem Eintritt eines gleich großen Crsparnisses in einem andern Ansätze und bei dem von der letzten Ständeversammlung ausgesprochenen Anerkenntnisse, daß die bezirksärztlichen Stel len einer angemessenen Erhöhung in dem Gehalte bedürftig seien, gegen die dazu geforderte Summe eine Ausstellung zu ma chen. Nach dem vorgelegten Specialetat sind die Besoldungen für die 35 bezirksärztlichen Stellen nunmehr folgendermaaßen bestimmt: 8 Stellen zu 300 TM. 2 - - 275 — 6 - - 250 - 2 - - 225 - 13 - - 200 - 4 - - 150 - Die Deputation spricht noch die Erwartung aus, daß diese Besoldungssixirung, von deren Höhe für jede bezirksärztliche Stelle der Deputation eine Uebersicht ettheilt worden, als eine definitive anzusehen sei. Der Zuwachs bei dem Normaletat läuft demnach auf Er höhung des Dispositionsquantums für Armenärzte um 400 Khlr. aus. Wenn auch die Deputation die konsequente Festhaltung des wiederholt von den frühem Ständeversammlun gen ausgesprochenen Grundsatzes: daß der Staat nur in den dringendsten Fällen Mittel zu communlichen Zwecken und An-- statten zu gewähren habe, für rathsam erachtet, so konnte dersel ben doch nicht entgehen, daß dem Staate es obliege, die Nieder lassung von Aerzten in den ärmsten Gegenden durch Gewährung von Unterstützungen aus Staatskassen zu vermitteln und zu be fördern, als eine Verbindlichkeit der Medicinalpersonen hierzu nicht vorhanden ist und viele Orte und Gegenden im Lande, bei dem Mangel an Communvermögen und wohlhabenden Bewoh nern nicht im Stande sein würden, den Unterhalt eines Arztes auch bei ausreichender Beschäftigung zu gewähren. Deshalb er- theilt die Deputation ihre Zustimmung zu der beantragten Er höhung. Hierher gehört eine von der Stadtcommun Geyer einge gangene, an die zweite Deputation abgegebene Petition, worin dieselbe sich, wie dies bereits bei der vorigen Ständeversammlung der Fall war, dringend um eine jährliche Unterstützung von 100 Khlr. für ihren Stadtkrankenarzt meä. pr. Gruner ver ¬ wendet. Die vorige Ständeversammlung hatte die bei ihr mit gleichem Gesuche eingegangene Petition an die hohe Staatsre gierung abgegeben, und es war von derselben der Stadtcommun Geyer auf die verflossene Finanzperiode eine jährliche Unter stützung von 60 Khlr. für ihren Armenarzt bewilligt und gewährt worden. Wenn jetzt der Stadtrath zu Geyer auf die große Armuth des Orts, welcher 3,500 Einwohner habe, auf die nicht selten dort verbreitet gewesenen epidemischen Krankheiten, auf die durch die Kartoffelkrankhrit verminderte und verschlech terte Nahrung der vielen dortigen Armen hinweist, so hat die De putation bei der notorischen Armuth des Orts und der Nothwen- digkeit, daselbst einen Arzt zu erhalten, es für-gerechtfertigt erach tet, der Kammer anzurathen: diese Petition an das hohe Ministerium des Innern zur Erwägung abzugeben. Die Position 23 ä. zerfällt in drei Abteilungen: I. für Bezirk sm edicinalbeamte und zwar: FürBezirksarzte. 10,620 Khlr. — Ngr. — Pf. normalmäßig, 220 - - - — - temporäre Zulage, 10,840 Khlr.—Ngr. — Pf. 8. Für Gerichtsarzte. 769 Khlr. 12 Ngr- 5 Pf. normalmäßig, 1 - 27 - 9 - Agiovergütüng, 771Thlr.10Ngr.4Pf.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder