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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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O. fürAmts-undGerichtswundärzte. 1946 Mr. 18 Ngr-8 Pf. normalmäßig, 'l04 - 28 - — - temporar, 2,051 Mr.16Ngr.8M. 0. fürApothekenrevisoren. 870 Thlr. — Ngr. — Pf- normalmäßig. Lamme sub 1.14,206 Thlr. 1 Ngr. 3 Pf. normalmäßig, 326 - 25 - 9 - transitorisch, 14,532ThkT27Ngr.2Pf. II. Für Bezirksveterinärarzte. 1,240 Thlr. — Ngr. — Pf. normalmäßkg, 16 - 20 - — - temporar, 1,256 ThlrTZÖNgr-" Pf- sill. Für Armenärzte. 1,500 Thr. — Ngr. — Pf. Dispositionsquantum, 400 - — - — - frühere Bewilligung für arme Augenkranke in Dresden, 11 - 3 - 3 - Agiovergütung, 1,911 Thlr.3Ngr. 3Pf. Wenn nun die Kammer die Ansicht der Deputation theilen sollte, so würde die Bewilligung des Postulats sub I., II. und IN. mit 16,946 Thlr. 1 Ngr. 3 Pf. normalmäßig, 754 - 19 - 2 - temporär, 17,700 Thlr. 20 Ngr. 5 Psi Zu erfolgen haben. Präsident Braun: Wünscht Jemand hierüber zu spre chen? Abg. Schumann: Ich muß der geehrten Deputation sehr dankbar dafür sein, daß sie die Güte gehabt hat, in Bezug auf die Petition der Stadtcommun Geyer zu beantragen, dasi dieselbe an das hohe Ministerium des Innern zur Erwägung abgegeben werde. Es wäre mir zwar lieber gewesen, wenn sie dieselbe zu gleicher Seit empfohlen hätte; aber ich befcheide mich gern, daß die Deputation bei der Unbekanntschaft mit den Local- verhättniffen dazu nicht aufgefordert sein konnte. Da nun mir allerdings eine nähere Bekanntschaft mit den obwaltenden Ver hältnissen zu statten kommt, so muß ich darauf aufmerksam ma chen, daß die Bevölkerung von,Geyer vermöge dev schlecht loh nenden Gewerbe, die dort bettieben werden, sich in Verhältnissen befindet, welche durchaus nicht glänzend sind. Die Bevölke rung von Geyer nährt sich meistentheils von Klöppeln und Fransenmachen, und die Gegend um Geyer ist so unfruchtbar, daß deb Ackerbau nur höchst dürftige Erzeugnisse zu Tage bringt. Es ist darum auch, weil jene Gegend kein Paradies ist, unter den Aerzten bisher keine Neigung vorhanden gewesen, dahin zu gehen, und die Behauptung des Stadttaths, daß er es wünschen müsse, daß in Geyer ein Arzt festgehalten werde, ist um so glaub licher, als der Ort nichts Einladendes hat und die gewerblichen Verhältnisse von der Art sind, daß sich deshalb ein Arzt nicht gern dorthin setzt und lange dort verweilt. Ich erlaube mir des halb, ohne einen Antrag zu stellen, der hohen Staatsregierung die Petition der Commun Geyer um Unterstützung von 100 Thlr. für einen Stadtkrankenarzt besonders an das Herz zu legen. Abg. Boß: Der Abgeordnete Schumann hat mich dessen ganz enthoben, was ich sagen wollte. Ich kann das von ihm Angeführte um so mehr bestätigen, als meins Dienstfunction mich früher in Geyer 4—5 Jahre wohnen und die dasigen Ver hältnisse kennen lernen ließ, und muß daher nicht weniger den Wunsch gegen die hohe Staatsregierung aussprechen, daß die selbe die Petition des Stadttaths und der Stadtverordneten zu Geyer möglichst berücksichtigen wolle. ' Präsident Braun: Will sonst noch Jemand das Wort? Wenn nicht, würde der Herr Referent das Schlußwort haben. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Nur ein paar Worte in Bezug auf die Petition. Die Deputation konnte die Petition deswegen nicht zugleich zur Berücksichtigung empfehlen, weil darin so viel liegen würde, daß die Staatsregierung die ge wünschten 100 Thaler gewähren solle. War aber gelegentlich dieses Gesuches in der mit dem Herrn Minister gehaltenen Con- ferenz davon die Rede, daß dergleichen Gesuche sehr oft an die Staatsregierung gelangen und sich die Höhe der Unterstützungs summe jetzt füglich nicht bestimmen lasse, so mußte die Deputa tion sich bescheiden, in dieser allgemeinen Fassung den Antrag zu stellen. Präsident Braun: Will die Kammer aus den von der Deputation angegebenen Gründen die von der Stadtcommun Geyer eingebrachte Petition, welcher S. 160 und 161 Erwäh nung geschehen ist, an das hohe Ministerium des Innern zur Erwägung abg eben? — Wird einstimmig bejaht. Präsident Braun: Will nun die Kammer die in der Po sition 23 6. /I. geforderten 17,700 Thlr. 20 Ngr. 5 Psi in der von der Deputation gutachtlich erwähnten Maaße genehmigen? — Wird einstimmig genehmigt. ReferentAbg. Hensel (aus Bernstadt): Position 236. Zu Entfernungen vonEpidemienund Viehseuchen. 2,500 Thlr. Hierunter sind die Auslösungs-, Reise- und Unterstützungs kosten, so wie die Prämien zu Beförderung der Schutzpvckm- impfung, die Vergütung für getödtetes Vieh begriffen.
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