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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Das Postulat ist der frühem Bewilligung gleich und wird dessen Genehmigung beantragt. Präsident Braun: Wenn Niemand darüber das Wort ergreift, so frage ich die Kammer: Bewilligt sie die Position 23 6.7. in dem Betrage von 2500 Thlr. ? — Diese werden ein stimmig bewilligt. ReferentAbg. Hensel (aus Bernstadt): Position 23«. Zn Prämien für Lebensrettungen 300 Thlr. . Es sind hierunter die Remunerationen für das Aufsinden todter menschlicher Körper mitbegriffen. Auch diese Unterposition, welche der Deputation zu keiner Bemerkung Veranlassung gab, ist der ftühern Bewilligungs summe gleich und wird zur Annahme empfohlen. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer die für Lebens rettungen ausgesetzten Prämien im Betrage von 300 Thlr.? — Werden einstimmig bewilligt. ReferentAbg. Hensel (aus Bernstadt): Position23 k. Für Beaufsichtigung der Presse 3,500 Thlr. ——. Die vorstehende Position hatte bei der letzten Ständever sammlung zu einer länger» Diskussion Veranlassung gegeben. Mehrere Stimmen erhoben sich gegen jede, auch geringere Be willigung für Ausübung der Censur, theils davon ausgehend, daß das Institut verfassungswidrig sei, theils auf die Ansicht sich stützend, doß die Verleger der Schriften den Aufwand für die Censur allein zu tragen hätten. Es wurde hiergegen haupt sächlich eingcwendet, daß diese auch nach der Ansicht der Depu tation nur als provisorisch zu betrachtende Einrichtung aufBun- desbeschlüffen und ältern sächsischen Gesetzvorschriften beruhe, so wie, daß man den Betheiligten nicht zumuthen könne, einen noch großem Aufwand für Erhaltung eines Instituts, welches mit dem §. 35 der Verfaffungsurkunde nicht im Einklänge stehe, zu bestreiten. Es wurde zuletzt die geforderte Summe als ein Disposi tionsquantum angesehen, über dessen Vermehrung oderVermin- derung erst in der Zukunft sich ein vollständiges Urtheil werde abgeben lassen. Kann nun die Deputation der Meinung der jenigen überhaupt nicht beipflichten, daß man durch Versagung des ganzen Postulats früher zu der gewünschten Preßfreiheit ge langen werde, so hat sie jetzt, nachdem erst auf dem vorigen Land tage das Gesetz vom 5. Februar 1844, einige provisorische Be stimmungen über die Angelegenheiten der Presse betreffend, ver fassungsmäßig zu Stande gebracht und hierin die Regierung zu erhöhten Ausgaben ständischerseits ermächtigt worden, es für um so unbedenklicher erachtet, daß der Regierung die für das In stitut der Censur erforderlichen Mittel von den Ständen gewährt werden. Sie hält allerdings die Ansicht fest, daß man -das Postulat als ein Dispofitionsquantum, über dessen Verwendung von einer zu der andern Finanzperiode eine genaue Rechnungsablegung zu gewähren fei, zu betrachten hat. Geht nun zwar aus dem Rechenschaftsberichte aus die Finanzperiode 18^^ hervor, daß in der dreijährigen Periode überhaupt 8,595 Thlr. 22 Ngr. 6 Pf. aufgewendet und mithin an der bewilligten Summe 1,904Lhlr. 7 Ngr. 4 Pf. erspart wurden, so ergeben aber andererseits die der Deputation vorgelegenen weitern Rechnungsübersichten, daß im Jahre 1843 3,012 Thlr. 1 Ngr. —, im Jahre 1844 3,736 Thlr. 17 Ngr. 1 Pf. und im Jahre 1845 3,751 Thlr. 11 Ngr. 9 Pf. von der Staatsregierung für dieses Institut ver ausgabt wurden. Es ist bei den Verhandlungen der letzten Ständeversammlung bemerkt worden, daß man sich bei den ersten beiden Ständeversammlungen nach Erlassung der Verfassungs urkunde mit einem Postulate von 975 Thlr. zu diesem Zwecke begnügt habe, und die Deputation ist weit entfernt, den steigenden Aufwand für die Angelegenheiten der Presse als ein besonderes Zeichen der Staatswohlfahrt anzusehen, glaubt aber in ihrer Stellung eines Urtheils über einzelne Maaßregeln des Ministeriums des Innern sich enthalten und nur die Höhe des Postulats in's Auge fassen zu müssen. Wenn nun nach obigen Mittheilungen dieAusgaben für die Preßangelegenheiten in den beiden letzten Verwaltungsjahren den Voranschlag selbst über stiegen haben, so konnte es ihr nicht zweckmäßig erscheinen, auf Verminderung des gleichwohl nach früherer Höhe ausgestellten Postulats, da selbiges, wie erwähnt, nunmehr auf gesetzliche Bestimmungen sich gründet, anzutragen, hat sich vielmehr unter solchen Umständen gemüßigt gesehen, der Kammer anzurathen: für die Beaufsichtigung der Presse die postulirten 3,500 Thlr. zu bewilligen. Präsident Braun: Der Herr Secretair Tzschucke hat das Wort. Dann haben sich gemeldet die Abgeordneten Heubrrer, Brockhaus, Becker, Metzler, Rewitzer. Secretair Tzschucke; Sie werden sich erinnern, meine Herren, daß im Laufe des gegenwärtigen Landtags bei der hohen Ständeversammlung verschiedene Petitionen und Be schwerden eingegangen sind, welche sich über die Beaufsichti gung der Presse in unserm Lande verbreiten. Diesö Petitionen und Beschwerden sind sammtlich Ihrer vierten Deputation zur Begutachtung und Berichterstattung überwiesen worden. Es hat sich die Deputation auch einer genauen Prüfung dieser Pe titionen und Beschwerden unterzogen, und es ist der Bericht darüber bereits gefertigt, auch in der Deputation vorgetragen, so daß in diesem Berichte nur noch einige geringfügige Abän derungen zu machen find, und also gewiß ist, daß er in wem, gen Tagen auf die Registrande kommt. Wenn er auf die Re, gistrande gekommen ist, so wird kein Bedenken sein, ihn mit Nächstem auf die Tagesordnung zu bringen. Dieser Bericht wird Gelegenheit geben, sich über die Presse und die Beaufsich tigung derselben in unserm Vaterlande zu besprechen, und es wird eine Verhandlung darüber stattsinden müssen. Da aber nun auch hier Gelegenheit ist, über die Beaufsichtigung der Presse zu sprechen, und ich in der Khat nicht glaube, daß die geehrte Kammer beabsichtige, über einen und denselben Gegen stand mehrmals eine Discussion zu veranlassen, so bin ich der Meinung, daß es angemeffenerfein würde, wenn wir für heute die
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